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Rotaugenfrosch meldepflchtig?

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  • Rotaugenfrosch meldepflchtig?

    Hallo,ich bin neu hier und habe gleich mal eine frage.Ich habe heute 2 Rotaugenfrösche aus deutscher nachzucht mit Herkunftsnachweis gekauft.Muss ich die Frösche noch irgendwo anmelden?

    LG Manuela

  • #2
    Die Art steht in Anhang II des WAs und ist damit meldepflichtig.
    Bestand und Herkunft müssen lückenlos dokumentiert werden.
    Kober? Ach der mit den Viechern!




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    • #3
      Das ist jetzt natürlich nicht schön und der verkäufer hat es auch nicht erwähnt,ich bin nur stutzig geworden weil bei der Lieferung 2 Herkunftsnachweise dabei waren darin steht das sie im juli 2024 beim züchter in oberhausen geboren sind,naja nutzt ja nichts nun muss ich schauen wo ich die hier in brandenburg anmelden kann,nicht das ich ärger bekomme.Danke Dir für die antwort

      lg Manuela

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      • #4
        Um es mal mit den Worten der DGHT zu sagen:

        1. Vor dem Kauf


        a) Zählt das Tier, welches ich mir anschaffen möchte, zu einer geschützten Art?

        Hier bietet es sich an, bereits VOR dem Kauf entsprechend zu recherchieren. Die einfachste Möglichkeit ist es, sich mit der jeweils zuständigen Behörde (z. B. Untere Landschaftsbehörde, Bundesamt für Naturschutz) in Verbindung zu setzen. Diese erteilt Auskunft, ob eine Art geschützt ist und ob eine Meldepflicht oder eine Nachweispflicht besteht.

        Die für Sie zuständige Behörde können Sie, sofern Ihnen diese nicht bekannt ist, ganz einfach über eine Suchmaschine im Internet ermitteln – geben Sie hierzu einfach den Namen Ihrer Stadt und das Stichwort „Artenschutz“ ein (z.B. München, Artenschutz).

        Ob eine Tierart zu den geschützten Arten zählt, kann auch im Informationssystem WISIA recherchiert werden (http://www.wisia.de/).
        https://www.dght.de/startseite/terra...utzverordnung/

        Der Züchter hat alles richtig gemacht.

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        • #5
          Und das Anmelden bei der zuständigen Behörde ist in der Regel auch unproblematisch.

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          • #6
            Vielen dank für eure antworten,werde das gleich nächste woche in angriff nehmen,vieleicht kann man das ja online und schriftlich machen das amt ist ein bisschen weiter weg,Falkensee ist eben ein dorf und ich nicht so mobil aber ich schaff das

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            • #7
              Klar, das reicht in jedem Fall schriftlich. Ich würde da anrufen, denn bei vielen geht es inzwischen auch per Email. Das ist dann natürlich besonders bequem.

              VG

              Ingo
              Kober? Ach der mit den Viechern!




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