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Meldepflicht von Bombina Orientalis

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  • Meldepflicht von Bombina Orientalis

    Hallo Leutz,
    Bin grad etwas schwer verwirrt...
    Mein Problem :
    Hier im Forum liest man überall das Bombina Orientalis ( Chinesische Rotbauchunke ) nicht Meldepflichtig ist.soweit so gut.

    Heute hatte ich dann wieder mal ein Buch im Briefkasten :
    Die Chinesische Rotbauchunke , Bombina Orientalis von Manfred Rogner (NTV Verlag).
    Da steht nun folgendes drin :
    "Chinesische Rotbauchunken gehören zu den geschützten Arten nach der Bundesartenschutzverordnung.Daher muss man beim Erwerb eine Abgabebescheinigung erhalten,aus der hervorgeht,von wem die Unken stammen,denn zur vermarktung gezüchteter Wirbeltiere der besonders geschützten Arten bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
    Ausserdem ist die Übernahme der Unke der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden.......


    Was ist denn nun richtig?
    Also manchmal ist die Haltung von Reptilien wirklich ein schweres los .. *g*

    yours *verwirrt ist*

    [[ggg]Editiert von razor am 02-07-2004 um 16:13 GMT[/ggg]]

  • #2
    Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

    Bombina orientalis wird meines Erachtens nach im Anhang B geführt, was heisst, dass dieses Tier nachweispflichtig ist.
    Hier muss die Herkunft nachgewiesen werden.

    Gruß
    Robert

    Kommentar


    • #3
      Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

      Ist mir grade auch aufgefallen.Nur verstehe ich nicht warum dann in diesem Thread :

      http://www.dghtserver.de/foren/viewtopic.php?TopicID=12175#77218

      von 3 leuten was anderes Behauptet wird?
      Hat sich da neulich was geändert?

      Fragen über fragen...

      mFg

      Kommentar


      • #4
        Re: Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

        razor schrieb:
        Hat sich da neulich was geändert?

        Fragen über fragen...

        mFg
        Es ändert sich immer wieder etwas.

        www.wisia.de dann Suchbegriff bombina orientalis

        Kommentar


        • #5
          Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

          razor schrieb:
          Also manchmal ist die Haltung von Reptilien wirklich ein schweres los .. *g* ]
          Kleine Bemerkung am Rande: Unken sind Amphibien.

          Bitte nicht ärgern.

          Wolfgang Bischoff
          Redakteur der Zeitschrift "Die Eidechse"

          Kommentar


          • #6
            Re: Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

            Wolfgang Bischoff schrieb:
            Kleine Bemerkung am Rande: Unken sind Amphibien.

            Bitte nicht ärgern.

            Wolfgang Bischoff
            Lieber Herr Bischoff.
            Hiermit entschuldige ich mich in aller form für den mir unterlaufenen Fehler.
            Natürlich ist mir vollkommen bewusst,das es sich bei der Gattung Bombina um Amphibien handelt ..
            Sonst wäre dieser Thread wohl nicht im Amphibienforum....

            Also unter Wisia.de steht auch das sie im Anhang B geführt werden.
            Ich werd im Laufe der woche wohl mal mit der Zuständigen Behörde Telefonieren.Echt verwirrend alles..

            mFg

            Kommentar


            • #7
              Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

              Hi,
              die Bombina orientalis steht im Anhang 5 der Bundesartenschutzverordnung als nicht anzeigepflichtige geschützte Art.
              Hier der link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/

              Liebe Grüße,
              G.
              Wir müssen lernen, unsere Grenzen in der rechten Ordnung geduldig zu überwinden. Durchbrecht die Beschränktheit eures Denkens, und ihr zerbrecht damit auch die Fesseln.(Jonathan L. seagull)

              Kommentar


              • #8
                Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

                Hallo Gabriele,
                in der Quelle (BartSchV) steht sie aber AUCH in Anhang 1 als "besonders geschützte Art" (und wäre damit meldepflichtig).
                Für die anderen: In Anhang 5 stehen die Arten, die ausdrücklich von der Meldepflicht ausgenommen sind. Da ist sie aufgeführt und somit nicht meldepflichtig.
                Daher vielleicht die Verwirrung.
                Gruß
                Arnd
                Derzeit: Lampropeltis, Rhadinophis und Elaphe

                Kommentar


                • #9
                  Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

                  hallo,

                  habe gerade mit dem zuständigen veterinär meiner unteren naturschutzbehörde telefoniert.
                  zumindest für NRW gilt Bombina orientalis als besonders geschützt laut artenschutzverordnung.
                  händler sind wohl nachweispflichtig, woher die tiere stammen. aber in privathand gilt für diese art keine nachweispflicht.
                  ich kann NZ also ohne meldebescheinigung abgeben.

                  gruß ingo v.

                  Kommentar


                  • #10
                    Re: Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

                    Das sollte endlich mal reformiert werden.
                    Grundsätzlich müssten über echt alle Tiere ein Nachweis erbracht werden. Dann hörts vielleicht mit dem "spontan aus dem Urlaub mitbringen auf."

                    Dem Tiere zu Liebe

                    Kommentar


                    • #11
                      Re: Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

                      ingo v. schrieb:
                      hallo,

                      habe gerade mit dem zuständigen veterinär meiner unteren naturschutzbehörde telefoniert.
                      zumindest für NRW gilt Bombina orientalis als besonders geschützt laut artenschutzverordnung.
                      händler sind wohl nachweispflichtig, woher die tiere stammen. aber in privathand gilt für diese art keine nachweispflicht.
                      ich kann NZ also ohne meldebescheinigung abgeben.

                      gruß ingo v.
                      Juhu.Wieder mal einen Anruf gespart.Danke Ingo.
                      Und natürlich auch danke an all die Anderen antworter .Dann kanns ja weiter gehen mit der Planung.

                      mFg

                      Kommentar


                      • #12
                        Re: Meldepflicht von Bombina Orientalis

                        stixx schrieb:
                        Das sollte endlich mal reformiert werden.
                        Grundsätzlich müssten über echt alle Tiere ein Nachweis erbracht werden. Dann hörts vielleicht mit dem "spontan aus dem Urlaub mitbringen auf."

                        Dem Tiere zu Liebe
                        Hallo Stixx,
                        kann dir fast zustimmen, doch empfinde ich zwei (von einem versierten Terrarianer) spontan aus dem Urlaub mitgebrachte Krokodiltejus als angenehmer, als 30 Krokodiltejus, ordnungsgemäß über einen Händler hierhingelangt, von denen zwei an einen versierten Terrarianer gelangen.
                        Sicher eine ketzerische Bemerkung... aber irgendwie wirst auch du mir innerlich zustimmen müssen. Oder?
                        Um es mal mit Utes Worten zu sagen "nur mal so".
                        Gruß...


                        P.S. Krokodiltejus hab ich nur mal so ganz intuitiv gewählt 8) , um das Lesen dieses Beitags für dich etwas spannender zu gestalten. kannst die art aber auch gern in Gedanken gegen ne andere austauschen.


                        [[ggg]Editiert von Robert Schumacher am 07-07-2004 um 12:58 GMT[/ggg]]
                        www.crotaphytus.de

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