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Da Luxemburg zu den Unterzeichnerstaaten des CITES-Abkommens gehört und, zumindest soweit mir bekannt ist, der überwiegende Teil der Pfeilgiftfrösche zu den nach diesem geschützen Arten gehört, würde ich, dem deutschen Gehorsam folgend, von einer Meldepflicht ausgehen.
Ob es in Luxemburg Regelungen wegen einer potentiellen Gefährlichkeit der Tiere gibt, vermag ich nicht zu sagen.
Die meisten "handelsüblichen" Arten (auratus, leucomelas, tricolor...) sind bei uns in Deutschland zwar meldepflichtig, aber es reicht, der zuständigen Behörde mitzuteilen, dass man diese Tiere erworben hat. Das geht meistens formlos mit einem freundlichen Brief, dem ein Herkunftsnachweis beigelegt wird - also ein Dokument, woher Du die Tiere bekommen hast.
Wenn Du die Originale mitschickst, mach dir vorher eine Kopie.
Den Herkunftsnachweis erhältst Du vom Verkäufer (Händler, Züchter), die dann die Tiere aus ihren Bestandslisten austragen.
Eine EU-Bescheinigung oder eine Dokumentationspflicht, wie sie bei vielen streng geschützten anderen Tierarten notwendig ist, gibt es für viele Pfeilgiftfrösche nicht bzw. sie ist nicht notwendig.
Ich habe es in Luxembourg raus gefunden. Man muss eine schriftliche Bitte einsenden und dann kommt eine Person des Tierschutzes vorbei und Begutartet das Ganze, ob Terrarium Artengerecht ist und so dann bekommt man das Recht ein solches Tier zu halten, super nicht. Luxembourger Rechte das Tolste dauer rund 3-4 Monate :ggg:
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