Hallo zusammen,
ich habe gerade durch Zufall erfahren, dass Phyllomedusa sauvagii laut www.wisia.de nach der EG-Verordnung 1320/2014 [EG] mit dem Status "Anhang: D" geführt wird.
Was bedeutet dies für die Praxis?
In diesem thread wird geschrieben, dass eine "Ein- und Ausfuhren in bzw. aus der EU genehmigungs- und einschränkungsfrei möglich" sei und auch keine Herkunftsnachweise notwendig wären.
http://www.dghtserver.de/foren/showt...=EG-Verordnung
...aber der Beitrag ist von 2007 und seit dem kann sich ja einiges geändert haben.
Ist dem nach wie vor so? Art steht "unter Beobachtung" aber keine Meldepflicht?
viele Grüße
Martin
ich habe gerade durch Zufall erfahren, dass Phyllomedusa sauvagii laut www.wisia.de nach der EG-Verordnung 1320/2014 [EG] mit dem Status "Anhang: D" geführt wird.
Was bedeutet dies für die Praxis?
In diesem thread wird geschrieben, dass eine "Ein- und Ausfuhren in bzw. aus der EU genehmigungs- und einschränkungsfrei möglich" sei und auch keine Herkunftsnachweise notwendig wären.
http://www.dghtserver.de/foren/showt...=EG-Verordnung
...aber der Beitrag ist von 2007 und seit dem kann sich ja einiges geändert haben.
Ist dem nach wie vor so? Art steht "unter Beobachtung" aber keine Meldepflicht?
viele Grüße
Martin
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