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Papiere Feuersalamander

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  • Papiere Feuersalamander

    Hallo

    wie ist das mit den Papieren für diverse Unterarten von Feuersalamandern ( almanzoris, bernardezi usw.)müssen die auf den Papieren vermerkt sein zum anmelden oder nicht?

    Rudi

  • #2
    Re: Papiere Feuersalamander

    Hallo Rudi,

    die Unterarten müssen aus den Papieren hervorgehen. Dazu wird das ja auch alles gemacht (-;

    MfG
    PeFra.

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    • #3
      Re: Re: Papiere Feuersalamander

      Hallo,

      ja ist es denn aber nicht so, dass bei uns eigentlich nur der " Feuersalamander " anmeldepflichtig ist und den Behörden überhaupt keine Unterarten bekannt sind? Ist das gesetzlich geregelt ( Unterarten) denn mir sagte man auf dem Amt ich müsse nur S.s.s anmelden und das wären ja die Unterarten auch?!

      Rudi

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      • #4
        Re: Re: Re: Papiere Feuersalamander

        Hallo Rudi,

        daß ist definitiv nicht so. Alle meldepflichtigen Feuersalamanderunterarten müssen auch so gemeldet werden. Es könnte ja durchaus passieren das auch mal eine Feuersalamanderunterart einen besonderen Schutzstatuts bekommt und dann weiß man nicht mehr wo die Tiere gemeldet worden sind und wo nicht.
        Nun mal zu dem Amt. Das die dort keine Unterarten kennen, mag ich bezweifeln. Sie müßten eigentlich die komplette Liste der Tiere, einschließlich der Unterarten, welche meldepflichtig sind, haben. Des wegen werden sie die Unterarten noch lange nicht unterscheiden können. Wenn die Amtsschimmel jetzt der Meinung sind das Du doch nur die Nominatform anmelden brauchst, dann gebe zu Deiner eigenen Sicherheit einfach noch die Unterart an. Die kannst Du unter Besonderes oder so mit aufführen. Auch bei Deinen Anschreiben an die Behörde solltest Du immer die Unterart mit angeben. So bist Du auf der sicheren Seite. Es könnte ja auch gut möglich sein das ein nachfolgender Amtsschimmel da mal genauer ist und Du hättest dann das Nachsehen. Also sichere Dich immer so gut wie möglich ab, hebe Dir den Schriftwechsel sorgfältig auf.

        MfG
        PeFra.

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        • #5
          Re: Re: Re: Re: Papiere Feuersalamander

          Hallo PeFra,

          die Aussage mit der notwendigen Angabe von Unterarten kann ich so nicht bestätigen.

          Selbst bei Arten mit einem deutlich höheren Schutzstatus als Salamandra salamandra wird in der Regel nur der Artname eingetragen (Beispiel: europäische Landschildkröten).

          Dass eine genaue Bezeichnung der jeweiligen Unterart wünschenswert wäre, steht zweifelsohne fest.

          mfg Jürgen

          [Edited by J. Dissieux on 13-12-2002 at 12:20 GMT]

          [Edited by J. Dissieux on 13-12-2002 at 12:21 GMT]

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          • #6
            Re: Re: Re: Re: Papiere Feuersalamander

            Hallo Rudi & PeFraDi,

            Peter Frank Dippold wrote:
            Hallo Rudi,

            daß ist definitiv nicht so. Alle meldepflichtigen Feuersalamanderunterarten müssen auch so gemeldet werden.

            >>das mag ja sein, nur wie viele bekommen so ihre " richtigen " Papiere ? Ich persönlich lege da auch sehr großen Wert drauf kenne aber viele, die Ihre Tiere einfach als Nominatform (NZ) abgeben auch wenn das Unterarten sind, :-( da sie wahrscheinlich selbst nie solche " richtigen " Papiere erhalten haben. Was machen die dann ???


            Es könnte ja durchaus passieren das auch mal eine Feuersalamanderunterart einen besonderen Schutzstatuts bekommt und dann weiß man nicht mehr wo die Tiere gemeldet worden sind und wo nicht.

            >>das könnte natürlich sein ...


            Nun mal zu dem Amt. Das die dort keine Unterarten kennen, mag ich bezweifeln.


            >>das ist aber bei uns auch so PeFraDi ...


            Sie müßten eigentlich die komplette Liste der Tiere, einschließlich der Unterarten, welche meldepflichtig sind, haben. Des wegen werden sie die Unterarten noch lange nicht unterscheiden können.

            >>bei uns hier wird folgendes Programm verwendet :
            http://www.artenschutzdatei.de/ und dort steht echt nur die Nominatform .... habe ich selbst gesehen !

            Wenn die Amtsschimmel jetzt der Meinung sind das Du doch nur die Nominatform anmelden brauchst, dann gebe zu Deiner eigenen Sicherheit einfach noch die Unterart an. Die kannst Du unter Besonderes oder so mit aufführen. Auch bei Deinen Anschreiben an die Behörde solltest Du immer die Unterart mit angeben. So bist Du auf der sicheren Seite. Es könnte ja auch gut möglich sein das ein nachfolgender Amtsschimmel da mal genauer ist und Du hättest dann das Nachsehen. Also sichere Dich immer so gut wie möglich ab, hebe Dir den Schriftwechsel sorgfältig auf.

            >>Genau, so mache ich es auch immer. Trotzdem glaube ich auch PeFraDi, dass die wenigsten Züchter aber auch Beamte das 100% wissen :-(

            MfG
            PeFra.

            >>Gruß Michael ...
            Michael Schantz,
            ich halte Salamandra salamandra
            und verschiedene Unter(Arten).
            HP zur Gattung Salamandra
            Homepage der AG-Urodela
            Infos & Anmeldung Salamandra Register

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            • #7
              Re: Re: Re: Re: Re: Papiere Feuersalamander

              Hallo Jürgen und Michael,

              wie es sich mit den Unterarten wo anders verhält vermag ich nicht zu sagen. Eine einheitliche Regelung scheint es da aber nicht zu geben, respective es wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt.
              Jetzt mal zum Schutzstatus im allgemeinen und speziellen. Ich will das mal verdeutlichen. Aus Salamandra algira wird tangitana. Schütze ich (Natürlich schütze ich da nichts.) jetzt nur die Nominatform Salamandra. s. salamandra oder einfach nur den Feuersalamander? Oder schütze ich da doch noch algira und tangitana? Und jetzt packe ich mal noch eins drauf: Jetzt schützen wir Salamandra. s. salamandra mal global. Einverstanden? Ich nehme jetzt Feuersalamander der Nominatform und weiß das diese geschützt sind und dementsprechend meldepflichtig sind. So weit so gut. Nun nehme ich die Nominatform, Salamandra. s. salamandra die ich aus der Ukraine bekommen habe. Da stehen die aber nicht unter Schutz. Also sind sie auch nicht meldepflichtig. Hier wäre der Herkunftsnachweis wichtig, wird sich aber so in den meisten Fällen nicht mehr nachvollziehen lassen. Der Grund wird wohl in den meisten Fällen darin liegen das Tiere einfach mit einem anderen Herkunftsort angegeben werden als in Wirklichkeit. In anderen Fällen war es wohl auch schlichtweg der Versuch des Betruges den Behörden gegenüber in dem man einfach andere Artnamen angab. Beispiel: Aus dem meldepflichtigen Pleurodeles waltl wurde der nicht meldepflichtige Pleurodeles poireti. Oder aus dem meldepflichtigen Cynops p. pyrrhogaster wurde einfach Cynops pyrrhogaster sasayamae. Die Behörden können diese Arten in 99,99% der Fälle eh nicht auseinander halten und selbst bestimmen. Des wegen sind die Amtschimmel auf die ehrliche Mitarbeit und die richtigen Angaben der Meldenden angewiesen und da werden die Angaben, nach meinen Erfahrungen, auch sehr positiv aufgenommen. Das trifft auch auf "falsch" ausgewiesene Arten/Unterarten zu. Ich habe also die Möglichkeit, nach bestem Wissen und Gewissen, die Sache richtig zu stellen.

              MfG
              PeFra.

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              • #8
                Re: Re: Re: Re: Re: Re: Papiere Feuersalamander

                Hallo!
                Ich habe schon die merkwürdigsten, falschen Aussagen von zuständigen Behörden erlebt. Auch schon Korrekturen zwischen den Ämtern verschiedener Bundesländer. Die Aussagen von PeFr kann man nur unterstreichen. Die Angaben so genau wie möglich machen, und der Behörde im Bedarfsfall "Nachhilfe" geben. Wenn die merken, dass man besser Bescheid weiß als sie selbst, nehmen sie das oft dankbar auf und erspart später möglicherweise eine Menge Ärger. Um nicht zu sehr zu verallgemeinern - es gibt auch bei vielen Meldebehörden Menschen, die ihren Job gut machen.

                Grüße Paul
                Paul Bachhausen
                www.salamanderseiten.de mit Informationen zur heimischen Herpetofauna, zu den "Salamanderwanderungen" und zu den Gattungen Cynops, Hypselotriton, Laotriton, Paramesotriton, Tylototriton, Neurergus, Salamandra ....
                www.ag-urodela.de

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                • #9
                  Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Papiere Feuersalamander

                  @ Peter Frank,

                  keine Frage - ich sehe das genau so wie Du, nur für mich war ein Satz von Dir sehr wichtig nämlich :
                  Eine einheitliche Regelung scheint es da aber nicht zu geben, respective es wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt.
                  Das ist der springende Punkt und wie Du auch schon gesagt hast, ist eine eventuelle Belehrung der Behörden nötig, was ja aber nicht schlimm ist :-) Ich danke Dir wie immer für Deine ausführliche Meinung / Antwort.

                  Gruß Michael ...

                  Michael Schantz,
                  ich halte Salamandra salamandra
                  und verschiedene Unter(Arten).
                  HP zur Gattung Salamandra
                  Homepage der AG-Urodela
                  Infos & Anmeldung Salamandra Register

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                  • #10
                    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Papiere Feuersalamander

                    Hallo,

                    ein Blick in die aktuelle Fassung der BArtSchVO hilft: dort sind alle Salamandra als "spp" angegeben, also alle ARTEN. Von Unterarten ist keine Rede. Wie die Behörden das handhaben, regeln die sog. Durchführungsverordnungen, die wir aber nicht in die Hand bekommen. Folglich reicht es aus, die Art als solche anzumelden. Zudem gibt es etliche "Stämme", die bereits vor der Meldepflicht in der Liebhaberei waren und seinerzeit nur als Art erfasst wurden. Diese dürfen nicht "diskriminiert" werden und bleiben legal. Entscheidend ist immer der nachweis des legalen Erwerbs, da könnte es also passieren, dass die Behörde (!) das bis zum Ursprung, also bis 1980, zurückverfolgen muss. Wie das geschehen soll, ist eine andere Frage, die sich dem Liebhaber nicht stellt, weil dies Aufgabe der Meldebehörden ist. Wozu führen die denn sonst die Bestände? Als Halter/Züchter bekommt man ja nur die Nachzuchtbescheinigung bzw. Übergabebescheinigung des Vorbesitzers. Sofern dieser ordnungsgemäß erhalten und gemeldet hat, gibt es keine Probleme. Hat er/sie das nicht, ist es Aufgabe der Behörden, den Ursprung zu klären, nicht die des Halters, weil dieser keinen Zugriff auf die Personendaten der Vorbesitzer hat bzw. haben darf (Datenschutzgesetz).
                    Bei evtl. Streitfällen mit den zuständigen Unteren Naturschutbehörden hilft regelmäßig ein Gespräch mit der jeweiligen Oberen Naturschutzbehörde und/oder dem Bundesamt für Natur- und Artenschutz in Bonn.

                    Viele Grüße

                    Steffen Hellner

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                    • #11
                      Re: Papiere Feuersalamander

                      Hallo Steffen,

                      ein Blick in die aktuelle Fassung der BArtSchVO hilft: dort sind alle Salamandra als "spp" angegeben, also alle ARTEN. Von Unterarten ist keine Rede.
                      ...stimmt, trotzdem würde ich jedem raten, bei Anmeldungen auch die UA anzugeben (falls bekannt und sicher), denn schaden kann dieser "kleine" Zusatz bestimmt nicht und sicher ist sicher

                      Viele Grüße Michael ...
                      Michael Schantz,
                      ich halte Salamandra salamandra
                      und verschiedene Unter(Arten).
                      HP zur Gattung Salamandra
                      Homepage der AG-Urodela
                      Infos & Anmeldung Salamandra Register

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                      • #12
                        Re: Papiere Feuersalamander

                        Hallo
                        Hallo PeFra, willkommen zurück im Land der Geweißelten
                        In Zusammenhang mit den Papieren fallen mir immmer Geschichten von Bekannten ein,
                        die noch Heute auf Papiere vom "Züchter" warten, wenn überhaupt, dann nur welche zu einer anderen Unterart bekommen, auf welcher nichteinmal die Anzahl stimmt,.....
                        Da kommt die Unwissenheit des Amtsschimmels der Dreistigkeit des Abgebenden entgegen, ebenso die fehlende "zwingende" Notwendigkeit der genaueren Benennung....
                        Grüße(),

                        U

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