Hallo zusammen!
Beruflich hat es sich für mich so ergeben, dass ich künftig einen Großteil meiner Zeit in Luxemburg verbringen werde. Ich überlege daher, auch meine Salamander mit umziehen zu lassen.
Doch wie ist das rechtlich? Normalerweise muss ich bei einem Umzug doch meine Tiere in dem Kreis, wo sie aktuell registriert sind, abmelden und bei der Unteren Landschaftsbehörde des anderen Kreises wieder anmelden.
Doch wie verhält sich die Situation im EU-Ausland? Darf ich die Feuersalamander überhaupt ausführen? Können die Tiere auch in Deutschland gemeldet bleiben oder müssten sie dann in Luxemburg gemeldet werden? Und wenn ja, gibt es da bürokratische Hürden und kommen für die Ummeldungen Kosten auf mich zu? Oder wäre es ratsam, die Salamander doch am deutschen Wohnort zu belassen?
Vielleicht kann mir ja jemand von Euch dazu was sagen oder kennt einen hilfreichen Link mit Infos.
Vielen Dank,
Mario.
Beruflich hat es sich für mich so ergeben, dass ich künftig einen Großteil meiner Zeit in Luxemburg verbringen werde. Ich überlege daher, auch meine Salamander mit umziehen zu lassen.
Doch wie ist das rechtlich? Normalerweise muss ich bei einem Umzug doch meine Tiere in dem Kreis, wo sie aktuell registriert sind, abmelden und bei der Unteren Landschaftsbehörde des anderen Kreises wieder anmelden.
Doch wie verhält sich die Situation im EU-Ausland? Darf ich die Feuersalamander überhaupt ausführen? Können die Tiere auch in Deutschland gemeldet bleiben oder müssten sie dann in Luxemburg gemeldet werden? Und wenn ja, gibt es da bürokratische Hürden und kommen für die Ummeldungen Kosten auf mich zu? Oder wäre es ratsam, die Salamander doch am deutschen Wohnort zu belassen?
Vielleicht kann mir ja jemand von Euch dazu was sagen oder kennt einen hilfreichen Link mit Infos.
Vielen Dank,
Mario.
Kommentar