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Handel mit Neurergus kaiseri

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  • Handel mit Neurergus kaiseri

    Wie mir das Schweizerische Bundesamt mitteilt, ist der Handel mit Neurergus kaiseri (Zagros-Molch, neu Schutzstatus WA 1) grundsätzlich weiterhin möglich.

    "Der Exporteur müsse die legale Herkunft der Tiere belegen können, dann wird auch eine Ausfuhrbewilligung erteilt. Als legal gelten offenbar Tiere, die vor dem Inkrafttreten, also vor dem 23. Juni 2010 in die Schweiz eingeführt wurden oder dass dass sie nach diesem Datum mittels der notwenigen Papiere eingeführt wurden oder bei Nachzuchten, dass die Elterntiere diese Bedingungen erfüllen. Ein Handel mit diesen Tieren oder deren nachzuchten aus legalen Tieren ist unter diesen bedingungen zwar kompliziert, aber durchaus möglich."

    Es ist wohl anzunehmen, dass es in Deutschland etwa gleich gehandhabt wird ...

  • #2
    "Für die Abgabe von Neurergus kaiseri wird zukünftig eine Befreiung vom
    Vermarktungsverbot erforderlich sein."

    So wird es für Deutschland sein. Über eine Kennzeichnungspflicht ist noch nicht endgültig entschieden worden.

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