Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sachkundenachweis nach § 2 und/oder § 11 ablegen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Sachkundenachweis nach § 2 und/oder § 11 ablegen

    Hallo,
    ich bin ganz neu hier. Ich hab den Tipp bekommen, hier mal nachzufragen wie das abläuft und wo genau man den Sachkundenachweis ablegen kann. Vielleicht kann mir hierzu jemand Tipps geben? Ich würde gern die Sachkunde betreffend Terraristik und Kleinsäuger ablegen.

    Danke vorab!

    LG Sarah

  • #2
    Hallo, unter dem Link http://www.skn-dght.de/ findest du eigentlich alle wissenswerten Informationen. Einschließlich der Kontaktdaten von Prüfern in deine Nähe.

    Ob man den Skn nach §2 oder 11 macht, liegt im eigenen Ermessen und natürlich am finanziellen Background. Vermutlich wird der gewerbliche Schein (§11) eher von Amtsveterinären anerkannt, da zusätzlich zu den Prüfern ein Kollege bei der Prüfung anwesend ist. Dieser setzt auch seine Unterschrift auf das Zertifikat.

    Grüße Mario
    Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank.
    Bertolt Brecht

    Kommentar


    • #3
      Kleine Ergänzung: http://www.bna-sachkunde.de/index.html da gibt´s auch Infos über den Kleinsäugersachkundenachweis.
      Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank.
      Bertolt Brecht

      Kommentar

      Lädt...
      X