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  • #16
    Schon kurios das man für ein "Nein" 103 Euro zahlen muss
    und für ein "Ja" 75 Euro. *reusper

    (OK, ich wohn auch net in Bayern... *hm)

    Deutsche Bürokratie - Ich trink auf Dich!

    LG

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    • #17
      Zitat von Dine H. Beitrag anzeigen
      Deutsche Bürokratie - Ich trink auf Dich!
      Also es gibt Leute die wegen der Deutschen Bürokratie trinken ...

      MfG
      Tobi

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      • #18
        Danke für die Antworten sobald ich was weiter weis werde ich mich noch mal melden.
        Ich hab auch ein drauf getrunken

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        • #19
          Zitat von Dine H. Beitrag anzeigen
          Schon kurios das man für ein "Nein" 103 Euro zahlen muss
          und für ein "Ja" 75 Euro. *reusper

          (OK, ich wohn auch net in Bayern... *hm)

          Deutsche Bürokratie - Ich trink auf Dich!

          LG
          Na wenn dem wirklich so ist, dann muss man sich nicht wundern, wenn die nur noch Ablehnungen schreiben (*hüstel)

          Bezahlt man bei denen auch die Widerspruchsbescheide, oder sind die Kostenlos???

          Ist ja echt irre sowas...wie gut das man hier in NRW für irgendwelche Bescheide nix zahlen muss.....

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          • #20
            Stattet ein Exempel ab!

            "Solche Anträge wollen wir nicht bearbeiten.
            Um DAS durchzusetzen schrecken wir die potentiell gefährlichen, tätovierten, Harz 4 Empfänger mit dicken Bäuchen und ohne Benehmen mit hohen Ablehngebühren ab! Dann kommt nicht so viel Arbeit und die Beamten werden nicht überfordert."

            "Klasse Chef! Darauf hätten wir auch kommen können. Der Feierabend ist gerettet"

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            • #21
              Hallo
              Habe im Amt angerufen. Sie haben gesagt das ist doch normal das man das bezahlen muss. Und das hat nichts mit mir persönlich zu tun das der Preis so hoch ist. Hinter den Antrag steckt ein großer Aufwand. Und sie haben so einen noch nie gehabt. Haben sich mit Kollegen unterhalten und haben die Kosten wie für Kampfhunde eingestuft. Und den niedrigsten Satz genommen.
              Was solls.
              Gruss

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              • #22
                LOL? Langsam zeigt sich ja in welche Richtung das geht. Und wenn mal Tiere genehmigt werden, schätze ich, darf man für jedes Tier Steuern zahlen, in etwa in der Höhe wie bei einem SOKA.

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                • #23
                  Also ich muss mal sagen das hört sich schwer nach falschem Ermessensgebrauch und fehlender Begründung an. Wofür ist man schon Diplom-Verwaltungswirt. Du kannst nicht zufälligerweise mal den Text hier einstellen? Also ab dem Betreff bis Mit freundlichen Grüßen ohne persönliche Daten.

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                  • #24
                    Hi,
                    wird bei nem Telefonat sicher schwer! Oder meinst du den Bescheid das er zahlen muss?

                    Ich würde mir auf jedenfall die Begründung schriftlich geben lassen.
                    Dann hast du was in der Hand und kannst dich beschwehren

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                    • #25
                      Also wenn die schon im Amt einen "Kostenkatalog" haben, dann können die auch nur die Kosten berechnen, die in der Verordnung angegeben sind. Meldest Du einen Kampfhund an, dann zahlste halt die Beischeide Kosten für die Rubrik Kampfhunde. Steht in der VO aber nix von Kostenberechnung für Reptilien, dann können die sich doch nix einfach aus den Fingern saugen. Und wenn die vorher noch nie so einen Fall hatten, dann ist es ja nicht Deine Schuld.
                      Wobei ich immer es immer noch lachhaft finde, einen Bescheid mit Kosten zu belangen. Und Aufwand? Ja bitte was für einen Aufwand? Dafür das die 20 Minuten lang in dem Kostenkatalog gesucht haben und hinterer auslosen welchen Preis Du zu zahlen hast?

                      Also wenn die Kollegen so kommen, dann würde ich eine schriftliche Aufstellung über die Kostenzusammensetzung verlangen. Und dann noch mal bitte eine Aufstellung nach welchen Paragraphen die das berechnet haben.

                      Haste mal nachgefragt, wie teuer ein Widerspruchsbescheid ist????

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                      • #26
                        Den Bescheid. Ich habe mich zumindest noch nicht von Amtswegen am Telefon gemeldet "Sehr geehrter Herr Blubb, hiermit erlasse ich folgenden Bescheid gegen Sie..."


                        Der Bescheid müsste eine Begründung enthalten, dazu müsste eine Rechtsgrundlage vorkommen und klar werden welche Ermessensbewegungen sie dazu veranlasst haben. Also in aller Regel. Um genaueres zu sagen müsste man halt mal den Bescheid lesen.

                        P.S.: Die Angabe des Bundeslandes und Ort wären auch wichtig, wegen der jeweiligen Kostenordnung und Verwaltungsgebührensatzung. Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Leistung (hier der Antrag auf die Haltungsgenehmigung) abgelehnt [...], so sind 10 bis 75 von Hundert der Gebühr zu erheben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre (§ 5 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW). Heißt 10-75% von dem was die Genehmigung gekostet hätte.

                        P.P.S.: Seit wann hast du die Tiere? Im Zweifel versuch es mal beim bayrischen Landesumweltamt. Ich hoffe du hattest die Tiere vor der Genehmigungspflicht (Art. 14 Grundgesetz, Schutz des Eigentums), ansonsten sieht es bitter aus.
                        http://www.umwelt.nuernberg.de/tierh...sicherheit.htm
                        Zuletzt geändert von Esoxis; 12.10.2008, 14:38.

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                        • #27
                          Hallo
                          Dann werde ich mich noch mal melden bei denen.
                          Ich komme aus Schweinfurt ( Bayern ), ich hab die Tiere noch gar nicht ohne Genehmigung hole ich mir nichts ins Haus. Ich halte jetzt ca. seit 11 Jahren Reptilien. Und es ist noch nichts vor gekommen.
                          Ich schreib mal bisschen was von dem Bescheid. Sind 4 Seiten.
                          Vollzug des Landesstraf- und verordnungsgesetztes
                          Herr bla bla beantragte am 20.03.2008 die Genehmigung zur Haltung von Mississippi Alligatoren. Der Antrag wurde mit dem persönlichen Interesse an der Reptilienaufzucht begründet ( Was eigentlich nicht stimmt )
                          Mit Schreiben vom 1,7,2008 teilte die Dtadt Schweinfurtmdem Antragsteller mit, dass es beabsichtigt ist, den Antrag auf Erteilung für die Haltung von Mississippi Alligatoren abzulehnen. Eine Äußerung ging nicht bei der Stadt Schweinfurt ein.
                          Gemäß Art. 37 Abs 1 Lstvg bedarf der Erlaubnis der Geminde, wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund halten will. Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden.
                          Auf jeden Fall steht auf den nächsten 2 Seiten nur das es gefährliche Tiere sind die man nicht Privat Halten kann weil sie zu Alt und zu gross werden.
                          Gruss

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                          • #28
                            Ok, da kann man nichts dran rütteln. Die Rechtslage ist recht klar. Wie schaut die Begründung für die Gebühren aus?

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