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Tierschutz - Dschungel der Behörden und Gesetze?

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  • Tierschutz - Dschungel der Behörden und Gesetze?

    Tierschutz - Dschungel der Gesetze?
    Grundlage für die Haltung von Tieren ist das Tierschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung. Wichtig für den Terrarianer ist, dass (gemäß § 2 TierSchG) für die Haltung von Tieren entsprechende Sachkunde verlangt wird.
    Daher bietet die DGHT gemeinsam mit ihrem Schwesterverband VDA einen Sachkundenachweis für den Bereich Terraristik an.

    Die DGHT setzt sich intensiv für die Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Terrarientieren ein. Wichtigste Bausteine sind die Kenntnisse über eine artgerechte Haltung, die beispielsweise in den Zeitschriften des Verbandes in den letzten Jahrzehnten veröffentlicht wurden, sowie die Aufklärung der Verbraucher.
    - Auszüge aus dem Tierschutzgesetz
    - Mindestanforderungen für die Haltung von Reptilien
    - Allgemeine Haltungsrichtlinien für Molche und Salamander
    - Sachkundenachweis – Vorbeugen ist besser als Heilen

    Mehr
    Zuletzt geändert von Daniel Schön; 22.12.2009, 15:33. Grund: Links korrigiert
    Wir müssen lernen, unsere Grenzen in der rechten Ordnung geduldig zu überwinden. Durchbrecht die Beschränktheit eures Denkens, und ihr zerbrecht damit auch die Fesseln.(Jonathan L. seagull)


  • #2
    Tierschutz: Behörden

    Grundlage für die Haltung von Tieren ist das Tierschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung. Der knappe Gesetzestext wird durch entsprechende Verordnungen und Gutachten mit Leben erfüllt. Mehr…

    Wichtige Behörden im Überblick
    Für Belange des Tierschutzes, Artenschutzes, Naturschutzes sowie zur Haltung gefährlicher Tiere sind unterschiedliche Behörden zuständig.

    Zuständig für den Tierschutz ist auf Bundesebene das
    Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    BML: Tierschutz und Tiergesundheit
    Zuletzt geändert von Daniel Schön; 22.12.2009, 15:17. Grund: Links korrigiert
    Wir müssen lernen, unsere Grenzen in der rechten Ordnung geduldig zu überwinden. Durchbrecht die Beschränktheit eures Denkens, und ihr zerbrecht damit auch die Fesseln.(Jonathan L. seagull)

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    • #3
      Artenschutz: Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen geschützter Tier- und Pflanzenarten, sowie
      Naturschutz:
      Informationen zu Naturschutzfragen

      Bundesamt für Naturschutz
      Konstantinstr. 110
      53179 Bonn
      Tel. 0228 - 84910
      Fax 0228 - 8491200

      WWW / E-Mail



      Tierschutz: Fragen zu Haltung und Gesundheit von Tieren
      - Amts- bzw. Kreisveterinäramt Ihrer Stadt bzw. Kreises (bei Ihrer Stadt- bzw. Kreisverwaltung erfragen)
      - Gewerbeaufsichtsamt Ihrer Stadt bzw. Kreises (für nicht-private Tierhaltung)

      Gefährliche Tiere (Menschenschutz): sehr unterschiedliche Regelungen der Bundesländer, auch bezüglich der Definition, welche Tiere gefährlich sind.
      Bitte informieren Sie sich auf http://www.dght.de/ im Newsticker der DGHT über
      Neuigkeiten zur Entwicklung der Gesetzgebung in den Bundesländern.
      Wir müssen lernen, unsere Grenzen in der rechten Ordnung geduldig zu überwinden. Durchbrecht die Beschränktheit eures Denkens, und ihr zerbrecht damit auch die Fesseln.(Jonathan L. seagull)

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      • #4
        Anmeldung von Tieren geschützter Arten

        Artenschutz: Anmeldung von Tieren geschützter Arten


        Baden-Württemberg: Regierungspräsidien

        Bayern: Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

        Berlin: Bezirksämter

        Brandenburg: Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

        Bremen: Senator für Bau, Verkehr und Umwelt


        Hamburg:
        Umweltbehörde (Naturschutzamt)

        Hessen: Regierungspräsidien


        Mecklenburg-Vorpommern
        : Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte


        Niedersachsen
        : Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz; Formular online (im Bereich Naturschutz)

        Nordrhein-Westfalen:
        Untere Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte


        Rheinland-Pfalz:
        Untere Landespflegebehörden der Kreise und kreisfreien Städte


        Sachsen: (seit 08)
        Stadt- und Landkreise siehe auch hier

        Sachsen-Anhalt: Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

        Saarland: Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

        Schleswig-Holstein: Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte


        Thüringen:
        Obere Naturschutzbehörden


        Zuletzt geändert von Gaby Lehmann; 22.01.2010, 11:56. Grund: Bundesländer zur besseren Übersicht einzeln gelistet, danke für den Tipp :)
        Wir müssen lernen, unsere Grenzen in der rechten Ordnung geduldig zu überwinden. Durchbrecht die Beschränktheit eures Denkens, und ihr zerbrecht damit auch die Fesseln.(Jonathan L. seagull)

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        • #5
          Mecklenburg Vorpommern/ Ansprechpartner.

          Mecklenburg Vorpommern: Obere Naturschutzbehörde
          http://62.159.150.6/probuerger45/pub...Produkt_ID=886


          Laut Behörde und Antwortschreiben ist die Obere Naturschutzbehörde für meldepflichtige Tiere zuständig.

          Siehe:
          21.01.2010
          Sehr geehrte Frau ...

          meldepflichtige Tiere sind bei der oberen Naturschutzbehörde in Güstrow anzumelden. Hier eine Telef.-Nr. 03843 777 212 ... oder
          Mail

          Mit freundlichen Grüßen
          ...


          Stadt Neubrandenburg
          Der Oberbürgermeister
          Untere Naturschutzbehörde

          Zuletzt geändert von Gaby Lehmann; 22.01.2010, 11:58. Grund: Mailaddy

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