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"Versteigerung von Reptilien"

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  • "Versteigerung von Reptilien"

    Das ist doch wohl das Letzte: in einem Newsletter, den ich gerade bekommen habe wirbt ein Börsenveranstalter mit der "Versteigerung besonders exotischer Tiere".

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das legal ist, mal ganz davon abgesehen, das es das öffentliche Licht unter dem die Terraristik eh schon steht nicht wirklich positiv beeinflußt.

    Kann man irgendwie dagegen vorgehen? Oder ist es gegen jede Vernunft wirklich legal? Ich kann mich noch entsinnen, dass vor Jahren auf Kaninchenausstellungen oder Geflügelausstellungen in Tombolas Wellensittiche, Kaninchen und Hühner verlost wurden. Aber das geht doch zuweit.

    Grüße
    Nancy

  • #2
    Hallo,

    rechtlich wirst du da kaum was machen können; der Handel mit exotischen Tieren ist legal und rechtlich abgesichert.
    Und es kann niemand belangt werden, weil er für sein Handelsgut den maximalen Preis rausholen will (und nix anderes ist im Prinzip eine Versteigerung).

    Mir gefällt das auch gar nicht, aber was dagegen machen kann man rechtlich kaum bis gar nicht.

    Es ist halt leider so, dass in Deutschland Tiere rein rechtlich immer noch "Sachen" sind.

    Gruss

    Andi

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    • #3
      Naja, ich sehe da schon einen Unterschied: Wenn ich im Laden, privat oder auf Börsen Tiere an jemand verkaufe, kann ich wenigstens etwas kontrollieren, ob sich derjenige auch dafür eignet. Gestern war jemand hier und wollte auf Teufel komm raus eine Grüne Wasseragame kaufen. Er ist ohne gegangen, weil mir meine Tiere zu schade sind, nur um dass ein Spinner "einen coolen grünen Drachen" (Zitatende) zuhause hat. Und diese Möglichkeit hat man meines Erachtens bei einer Auktion auf einer Börse nicht.

      LG
      Nancy

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      • #4
        Stimmt schon.
        Eine Auktion mit Lebendtieren ist nicht wirlich vorteilhaft, da man nicht kontrollieren kann wer sie bekommt bzw auch nicht sieht, in welchem Zustand die Tiere so sind.

        Gruß
        Phili

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        • #5
          Hallo,

          @ Nancy: dein Verhalten ist löblich, aber auf einer Börse oder in einem "normalen Zooladen" ist es doch, ehrlichkeitshalber mal erwähnt, schon so, dass da vielen wirklich scheissegal ist, wer da vor ihnen steht, so lang der Preis bezahlt wird ...

          Und das ist dann keinerlei Unterschied zu einer Versteigerung; nur das halt die Preisbildung offen verläuft ...

          Solange im gültigen Rechtssystem ein Tier einer Sache gleichgesetzt ist, kannst du sowas nicht verhindern, so traurig es auch sein mag.

          Gruss

          Andi

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          • #6
            Zitat von Onkel Andi Beitrag anzeigen
            aber auf einer Börse oder in einem "normalen Zooladen" ist es doch, ehrlichkeitshalber mal erwähnt, schon so, dass da vielen wirklich scheissegal ist, wer da vor ihnen steht, so lang der Preis bezahlt wird ...
            Hallo Andi,

            ja, leider ist es wohl zu oft genauso, wie beschrieben und das ist genau das Bild, was viele Exotengegner wohl auch haben und Ihre Rufe nach Verbot untermauert. Da sind solche Aktionen ziemlich förderlich.

            Grüße

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            • #7
              Hallo Nancy,

              verstreh mich nicht falsch - ich bin da genauso dagegen wie du.

              Aber ich hab halt auch mal ein wenig Jura studiert und daher weiss ich einfach, dass du gegeen so Aktionen nix machen kannst, weil halt ein Tier in Deutschland rein rechtlich eine Sache ist.

              Gruss

              Andi

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              • #8
                Zitat von Onkel Andi Beitrag anzeigen
                Hallo,

                @ Nancy: dein Verhalten ist löblich, aber auf einer Börse oder in einem "normalen Zooladen" ist es doch, ehrlichkeitshalber mal erwähnt, schon so, dass da vielen wirklich scheissegal ist, wer da vor ihnen steht, so lang der Preis bezahlt wird ...
                genau.
                Wer gegen eine Versteigerung ist darf die Nachzuchten nicht an Zoohandlungen abgeben.

                Ernst

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                • #9
                  Zitat von wohnzoo Beitrag anzeigen
                  [...]kann ich wenigstens etwas kontrollieren, ob sich derjenige auch dafür eignet. [...]
                  Genau: Du kannst und willst, andere müssen jedoch (leider) nicht.

                  Das ist mindestens ebenso schade, wie es trotzdem legal ist.

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                  • #10
                    Da man rechtlich anscheinend wirklich nicht rankommt, habe ich es auf dem direkten Weg versucht und den Veranstalter direkt angeschrieben. Viel erhoffe ich mir nicht, aber wer weiß...es soll ja auch Überraschungen geben.

                    Über weitere Meinungen zur Rechtslage würde ich mich freuen.

                    Viele Grüße
                    Nancy

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                    • #11
                      Und auch hier sieht man mal wieder: ein Sachkundenachweis als Grundvoraussetzung für den tiererwerb löst die meisten Probleme.

                      Wenn ich die notwendige Sachkunde besitze, ist es auch irgendwo egal, ob ich einen durch Versteigerung hochgepushten Preis zahle (oder vielleicht auch ein Schnäpchen mache). wichtig ist nur, dass das Tier bei einem kompetenten Käufer landet.

                      Im übrigen sind z. B. Viehauktionen vollkommen normal.

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                      • #12
                        Zitat von Ernst Beitrag anzeigen
                        genau.
                        Wer gegen eine Versteigerung ist darf die Nachzuchten nicht an Zoohandlungen abgeben.

                        Ernst

                        Was#n das für ne Logik

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von azor Beitrag anzeigen
                          Was#n das für ne Logik
                          Das kommt davon wenn man das zitierte löscht/die vorhergehenden Ausagen nicht berücksichtigt.

                          Ernst

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