In der Schweiz wird das "Inzest-Verbot" aufgehoben
Im Zusammenhang mit der Fragestellung dieses Postings is es vielleicht interessant zu wissen, dass in der Schweiz gerade die Aufhebung des "Inzest-Verbots" (Verbot der Heirat zwischen Geschwistern) diskutiert wird. Diverse Staaten kennen kein solches Verbot. Laut Kommentaren sei die Behauptung dass es erbgutgschädigte Kinder aus solchen Verbindungen gebe eine alte Mär:
(Aus Interview mit Strafrechts-Professor)
Man sagt, dass Inzest zu Erbkrankheiten führt.
Dies ist eine alte Redewendung und gründet auf erbbiologisch längst unhaltbaren Gefahrenprognosen. Die Humangenetik lässt seit vielen Jahrzehnten keinen Zweifel mehr daran, dass Inzest als solcher keine Erbgutstörungen kreiert. Eine Häufung von Erbleiden bei Kindern aus Verwandtenbeziehungen vermag nur dann aufzutreten, wenn das Genom der Eltern bereits durch rezessive Merkmale vorbelastet ist, während umgekehrt bei gesunden Erbanlagen auch die Nachkommen entsprechend begünstigt sind.
Wäre das nicht ein Grund, Inzest zu verbieten?
Wäre es tatsächlich die Aufgabe des Staates, jedwedes Risiko der Weitergabe belasteter Erbanlagen zu verhindern, müsste er konsequenterweise auch zum Verbot von Geschlechtsverbindungen nichtverwandter Personen schreiten, in deren näherer Verwandtschaft dasselbe rezessive Erbleiden aufgetreten ist. An ein solches Verbot wird aber im Ernst niemand denken.
Im Zusammenhang mit der Fragestellung dieses Postings is es vielleicht interessant zu wissen, dass in der Schweiz gerade die Aufhebung des "Inzest-Verbots" (Verbot der Heirat zwischen Geschwistern) diskutiert wird. Diverse Staaten kennen kein solches Verbot. Laut Kommentaren sei die Behauptung dass es erbgutgschädigte Kinder aus solchen Verbindungen gebe eine alte Mär:
(Aus Interview mit Strafrechts-Professor)
Man sagt, dass Inzest zu Erbkrankheiten führt.
Dies ist eine alte Redewendung und gründet auf erbbiologisch längst unhaltbaren Gefahrenprognosen. Die Humangenetik lässt seit vielen Jahrzehnten keinen Zweifel mehr daran, dass Inzest als solcher keine Erbgutstörungen kreiert. Eine Häufung von Erbleiden bei Kindern aus Verwandtenbeziehungen vermag nur dann aufzutreten, wenn das Genom der Eltern bereits durch rezessive Merkmale vorbelastet ist, während umgekehrt bei gesunden Erbanlagen auch die Nachkommen entsprechend begünstigt sind.
Wäre das nicht ein Grund, Inzest zu verbieten?
Wäre es tatsächlich die Aufgabe des Staates, jedwedes Risiko der Weitergabe belasteter Erbanlagen zu verhindern, müsste er konsequenterweise auch zum Verbot von Geschlechtsverbindungen nichtverwandter Personen schreiten, in deren näherer Verwandtschaft dasselbe rezessive Erbleiden aufgetreten ist. An ein solches Verbot wird aber im Ernst niemand denken.
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