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Artgerechtes naturnahes Halten ohne Herkunftsnachweis?!?

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  • Artgerechtes naturnahes Halten ohne Herkunftsnachweis?!?

    Hallo,

    gemäß dem Falle 1,1 P. regius, die selber vor der Jahrtausendwende das Licht der Welt erblickt haben, und sagen wir mal aufgrund misslicher Umstände "papierlos" sind, Nachzuchten zur Welt bringen, kann man diese ohne weiteres als legale Nachzuchten betrachten oder gibt es da kritische Beweggründe über die man sich Gedanken machen soll?

    Im Prinzip sollte man froh sein, wenn weniger FZ o. WF auf dem "Markt" kursieren.

    Bitte um Infomaterial oder auch um einfache Aufklärung.

    Danke im Voraus!

    Gruß
    biba

  • #2
    Als erstes würde ich versuchen von dem Vorbesitzer nachträglich eine Herkunftsbescheinigung zu erhalten wenn nicht sogar noch die Original CITES eventuell zu erhalten ist.
    Wenn nicht möglich hilft eventuell eine Selbstanzeige bei der unteren Landschaftsbehörde. Es handelt sich ja wohl kaum um eingeschmuggelte Tiere sondern sicherlich um Tiere, bei denen der vorgeschriebenen Buchführungs- und Meldepflicht nicht nachgekommen worden ist?
    Daher halte ich persönlich das für einen möglichen und praktikabelen Weg und sicherlich für besser als weiterhin illegal zu handeln und evtl. Nachzuchten papierlos oder sogar mit dann "gefälschtem" da ungültigem Herkunftsnachweis abzugeben.
    Welche Konsequenzen dabei auf dich zukommen, dazu kann ich dir leider auch keine Auskunft geben. Ich bin aber der Meinung, dass man mit der Wahrheit meist am besten fährt.
    Im Übrigen wird mit regius heute bereits anders verfahren als vor 10 Jahren. Somit sind meiner Meinung nach bei einer Selbstanzeige die Aussichten gut, mit einem blauen Auge davon zu kommen.

    Mit vielen Grüßen
    Zuletzt geändert von Robert Schumacher; 03.01.2011, 20:48.
    www.crotaphytus.de

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    • #3
      Vielen Dank für die Antwort.

      Beide Tiere wurden mit Sicherheit auf legalem Wege erworben und wie bereits erwähnt wurde "nur" der Meldepflicht nicht nachgekommen. In diesem Falle müssten hier mehr als 10 Jahre ins Land gegangen sein.

      Kontakt mit dem Züchter/Händler wurde bereits im letzten Jahr aufgenommen, der seinerseits die Handelsbücher 10 Jahre aufbewahrt und somit keinerlei Unterlagen über die Tiere besitzt.

      Welche weiteren Schritte könnte man empfehlen?

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      • #4
        Hallo,
        ich glaube sonst gibt es keinen anderen Weg.
        MfG...
        www.crotaphytus.de

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        • #5
          Nach Rücksprache mit dem Züchter/Händler der Tiere wurde mir ein identischer Lösungsansatz für meine Fragestellung nahegelegt.

          Sicher bin ich mir nicht an wen man sich im Kreis Mettmann wenden sollte.

          Falls jmd. näheres über die Zuständigkeiten weiß, bitte ich die- o. denjenigen mich über mögliche Kontaktstellen zu unterrichten.

          Vielen Dank im Voraus.

          Gruß
          biba

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          • #6
            Hmmm,
            P. regius ist nicht mehr meldepflichtig. Klar ist mir aus den Ausführungen allerdings noch nicht, ob die Elterntiere DNZ oder Importtiere sind.
            Bei Abgabe der NZen sind Abgabepapiere vom Züchter auszustellen, aus denen der Züchter/in, Geburtsdatum, wissenschaftl.+dt. Name hervorgehen. Diese Papiere sind 2-fach auszufertigen, wobei eines beim Züchter verbleibt u. das andere zur Ablage beim neuen Besitzer verbleibt. Keine Meldepflicht (zumindest in RLP)
            Anders wäre es bei behördlich beschlagnahmten u. "eingestellten" Elterntieren.
            Zuständig für Rückfragen ist normalerweise die Landespflegebehörde vor Ort zuständig (am besten bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung anfragen), aber auch innerhalb einer DGHT RG vor Ort sollte man fachlich fundierte Auskunft mit den entsprechend bundeslandspezifischen Gegebenheiten bekommen.

            Viele Grüße aus RLP
            Thomas

            www.schlangenland.de
            Kletternattern, Wassernattern und mehr...;-)
            www.dght-kurpfalz.de
            Jeden 4. Samstag im Monat Vorträge in Bad Dürkheim

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            • #7
              Salü

              @ Schlangenland

              ich kann aber für papierlose Nachzuchten nicht einfach Papiere ausstellen.
              Das nennt sich Urkundenfälschung und illegaler Vertrieb von Exoten.

              Auch wenn bei P. regius keine Meldepflicht mehr besteht, hat man den legalen Erwerb der Tiere nachweisen zu können.
              Kann man das nicht, da man keine Papiere hat, muss man diese Tiere als papierlos auf der zuständigen Behörde melden.
              Und erst dann entscheidet sich, ob man überhaupt Nachzuchten mit diesen Tieren produzieren darf. Sonst züchtet man mit "illegalen" Tieren ebensolche Nachzuchten.

              Daher meldet man papierlose Tiere dennoch.
              Normalerweise kann dann bei so häufig nachgezogenen Tieren den Nachzuchten der papierlosen Tiere durchaus Legalitätsstatus zugebilligt werden.
              Aber eben erst, wenn mit der Behörde alles geklärt ist.
              lg Dagmar

              Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
              Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

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              • #8
                @Rhouwn
                Hallo, das würde ich auch so sehen. Sicherlich gibt es im Kreis Mettmann eine untere Landschaftsbehörde für den Kreis. Die müsste zuständig sein. Im Nachbarkreis ist das jedenfalls auch so...
                LG Robert S.
                www.crotaphytus.de

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                • #9
                  In der ULb des Kreises Mettmann ist Frau Peschkes-Kessebohm zuständig. Erreichbar unter Tel. 02104/992815, christiane.peschkes@kreis-mettmann.de

                  Ist eine ganz Nette und Umgängliche.

                  Gruß
                  Christina

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                  • #10
                    Hallo,

                    habe Kontakt mir Frau Peschkes von uLB Mettmann aufgenommen.

                    Nun benötige ich Bescheinigungen bzw. Beglaubigungen, dass die Tiere über den besagten Zeitraum in meinem Besitz sind. Ich muss zugeben, dass mich diese Methodik etwas verwirrt.

                    Danach wird dann wohl ein Tierarzt sich den Gesundheitszustand der Tiere anschauen. In der Hoffnung das dann eine positive Entscheidung zum Verbleib der Tiere in meinem Besitz getroffen wird, bleibt abzuwarten. Da die Tiere artgerecht gehalten werden hoffe ich auf gute Chancen.

                    Danke noch einmal

                    Gruß
                    biba

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                    • #11
                      Zitat von biba123 Beitrag anzeigen

                      Artgerechtes naturnahes Halten ohne Herkunftsnachweis?!?
                      Alles schön und gut,

                      obiger Threadtitel erschließt sich mir in diesem Zusammenhang trotzdem immer noch nicht.

                      P.
                      curiosity killed the cat

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                      • #12
                        Thematik ist mit der ULB Mettmann besprochen worden.

                        Besuch des Amtstierarztes bescheinigte artgerechte Unterbringungen und Fachwissen.

                        Überlassungsvertrag wird ausgestellt

                        Sehr glücklich!

                        Danke!

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