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  • Suche Tierschutzgesetz für NRW

    Hallo,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

    Ich habe leider nichts genaues in der Suchfunktion und in den Angepinnten Beiträgen gefunden.

    Ich suche ein relativ aktuelles Tierschutzgesetz für NRW insbesondere für Schlangen.
    Sollte die Unterbringung usw. beinhalten.

    Wäre super wenn jemand ein paar Links dazu hätte.

    Lieben Gruß
    Der Mensch erfand die Atombombe. Aber keine Maus der Welt würde je auf die Idee kommen eine Mausefalle zu konstruieren. - Albert Einstein

  • #2
    Klick!
    curiosity killed the cat

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    • #3
      Vielen Dank.

      Falls noch jemand was darüber sucht, ich habe noch etwas gefunden Speziell für Reptilien

      http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downl...ublicationFile
      Zuletzt geändert von BoaCconstrictor; 18.02.2011, 08:43.
      Der Mensch erfand die Atombombe. Aber keine Maus der Welt würde je auf die Idee kommen eine Mausefalle zu konstruieren. - Albert Einstein

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      • #4
        Leider hat dieses Gutachten ( vielmehr Gott Sei Dank) keine Gesetzeskraft und ist in vielen Fällen an der Realität vorbei.
        ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

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        • #5
          Teilweise sogar weit vorbei.

          Man sollte sich auch nicht zwingend daran richten. Sondern es vielmehr als Grundlage nehmen.

          Wenn ich die Rechnung bei meinen Boas nehmen, finde ich persönlich die Länge und Tiefe zu gering. Dafür aber die Höhe für zu hoch.

          Bei meinem End Terrarium für 2 Boas werde ich nicht über 150 in der Höhe gehen. Sie sind jetzt schon keine guten Kletterer. Und wenn die mir dann aus 200 oder 250 andauernd runterfallen. Nein Danke.

          Dafür werde ich in der Länge und Tiefe Ordentlich was ausdehnen. Hab mit 300x180x150 geplant für das End Terrarium.
          Der Mensch erfand die Atombombe. Aber keine Maus der Welt würde je auf die Idee kommen eine Mausefalle zu konstruieren. - Albert Einstein

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          • #6
            Hallo,

            da ist das schweizer Tierschutzgesetz aber wesentl. grosszügiger zu den Schlangen, was Mindestgrössen der Terrarien und sonstige Haltungs-Mindest-Parameter betrifft; und das ist ja auch ansch. nicht mal verbindlich (und dazu "zum glück" zu sagen, ist nun ja, schon zweifelhaft ...).

            Gibt es in Deutschland denn eigentl. gar keine verbindl. Tierschutzvorschriften für die Terraristik ??
            (Ich dachte eigentl. dass hätte sich in den letzten Jahren, auch in D, zumindest in einigen Teilen davon, geändert.)

            Gruss

            M.

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            • #7
              Selbstvertsändlich gibt es die verbindlichen Vorschriften. Das Tierschutzgesetz, das vom guten Peter schon gezeigt wurde.
              Wenn Sie das Gutachten wachen Auges und mit Verstand lasen, der nach jahrelanger Erfahrung da sein sollte, lieber Andi ( man sollte dennoch stets auch an Herrn Tucholsky denken), erschliesst es sich mir nicht, wie Sie meine Aussage zweifelhaft nennen können. §2 des geltenden Gesetzes ist da verbindlich genug. Mit der Sachkunde, dieser Paragraph einfordert, ist ein solches Gutachten nicht nötig.
              Zuletzt geändert von Lj-Bü; 18.02.2011, 12:09.
              ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

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