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Generell sollen ja, alle Schlangen mit Giftzähnen verboten werden. Gibt es in NRW eine Ausnahmeregellung bei Hakennasennattern der Gattung Heterodon ssp.? Oder muss ich mir zukünftig sorgen machen, das ich meine eher harmlose westliche Hakennasennatter illegal halte? Ich halte nur eine Hakennasenatter und keine anderen "Giftschlangen"... Gelten bei Ihr dann, wenn ich sie melde, die selben Vorraussetzungen wie bei Kobra und Mamba etc... D.h. Ich muss einen SKN Gefahrtierhaltung absolvieren und einen seperraten Raum für mein Tier berreit stellen usw.?
Sorry nicht falsch verstehen! Ich bin nicht nur an meiner Situation intressiert, Ich halte auch eine bundesweite einheitliche Regelung für sinnvoller als ein absolutes Verbot!
das liest sich doch mal ganz vernünftig, zumindest was ich so auf die schnelle überflogen habe.
Zudem kann eine solche Positionierung auch sehr positiv dahin wirken, was andere Länder planen.
Nach all dem was die letzten Monate so drohte ein erster kleiner Lichtblick.
Nun muss das Gesetz nur endgültig ad acta gelegt werden.
Grüße
Jahrgang 79, betreibe Aquaristik und Terraristik seit 87, Meine Interessensgebiete: australischen Waranen, australischen Pythons und Wirbellose
als Lichtblick würde ich es nicht unbedingt bezeichnen.
Die Landesregierung plant, dass Kreise und kreisfreie Städte das Gesetz umsetzen sollen. Somit liegen die Kosten auch erst mal bei ihnen. Eine Kostenregelung ist bisher nicht geplant.
Es ist daher klar, dass der kommunale Spitzenverband gegen ein solches Gesetz ist.
Grund dafür sind aber lediglich Kosten und nicht Inhalt des Gesetzes.
Zumal es eine bundesweite Regelung geben soll, NRW aber wieder einmal zu den Vorreitern zählen will!
Interessant finde ich aber, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung als sehr gering eingeschätzt wird. Das ist in der Tat ein kleiner Lichtblick.
In Verbindung mit dem Tier- und Artenschutz wird sich aber wohl trotzdem ein Gesetz legitimieren lassen.
Tja, man hat wohl realisiert daß eine Durchsetzung nicht realisierbar ist und das Land gegebenenfalls die Resourcen dazu gar nicht aufbringen kann.
Was die Artenschutzseite betrifft so ist das bereits eh unter den WA-Gesetzen geregelt, zudem die häufig gehalten Gefahrtiere sowieso keine bedrohten Arten sind (Wirbellose, afrikanische und nordamerikanische Giftschlangen)
Zudem auch die Meisten keine schwer haltbaren Arten sind, die jetzt eine besondere Regelung bedürfen (im Vergleich zu diversen Riesenschlangen, Großechsen und Chamäleons usw)
Zudem auch die Meisten keine schwer haltbaren Arten sind, die jetzt eine besondere Regelung bedürfen (im Vergleich zu diversen Riesenschlangen, Großechsen und Chamäleons usw)
Ob ein Gefahrtier "schwer haltbar" ist oder nicht, dürfte in Bezug auf Gefahrtierverordnungen herzlich egal sein. Der Vergleich zur Chamäleonhaltung und welche "besondere Regelung" bei eben dieser von Nöten sein sollte, bedarf wohl auch noch eines Erklärungsversuches...
Ob ein Gefahrtier "schwer haltbar" ist oder nicht, dürfte in Bezug auf Gefahrtierverordnungen herzlich egal sein. Der Vergleich zur Chamäleonhaltung und welche "besondere Regelung" bei eben dieser von Nöten sein sollte, bedarf wohl auch noch eines Erklärungsversuches...
Daß Wirbellose sowie die meisten Vipern und Grubenottern nicht gefährdet sind sollte allgemein bekannt sein und kann man auch überall lesen.
Das WA für bedrohte Arten setzt zumindest bereits jetzt schon eine Meldepflicht voraus, unter Umständen gibt es da auch schon Haltungskontrollen durch Amtsveritinäre.
Das WA für bedrohte Arten setzt zumindest bereits jetzt schon eine Meldepflicht voraus, unter Umständen gibt es da auch schon Haltungskontrollen durch Amtsveritinäre.
Mir erschließt sich immer noch nicht der Zusammenhang zwischen möglicher Gefährdung im Herkunftsland/evtl "kompliziert zu realisierender Unterbringung"/Gefahrentierverordnung...
Sind für mich irgendwie 3 vollkommen verschiedene Dinge.
Aber vielleicht hab auch ich nen Denkfehler
lg Dagmar
Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht
Mir erschließt sich immer noch nicht der Zusammenhang zwischen möglicher Gefährdung im Herkunftsland/evtl "kompliziert zu realisierender Unterbringung"/Gefahrentierverordnung...
Sind für mich irgendwie 3 vollkommen verschiedene Dinge.
Aber vielleicht hab auch ich nen Denkfehler
Irgendwie war in dem Artikel zu vernehmen daß man eine Regelung bez. Natur- und Artenschutz wollte, und mein Einwand war halt das es das schon gibt.
Sich aber aus von mir erwähnten Gründen nicht so einfach auf die Gefahrtiere übertragen lässt.
1. Das kann man z.B. von jedem Züchter von Hornvipern/Klapperschlangen erfahren (Die sollten sowas schließlich wissen). Bei den Wirbellosen sollte es schon allgemein bekannt sein (die meist gehaltenen Gifttiere sind offensichtlich Skorpione und diverse Spinnen, die traut man sich halt wegen des geringeren Risikos im Vergleich zu Schlangen mehr zu).
2. Versuchen sie mal hier in Dortmund Schildkröten, diverse Leguane oder Warane etc. zu kaufen/halten das geht nicht ohne Aufwand und mit Besuch vom Amtsveritinär ist zu rechnen. Laut meines Stammhändlers. (Was ich durchaus für richtig halte)
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