Teilweise tut es schon weh, was man hier so lesen muss. Ein Mietverhältnis ist vor allem ein Vertrauensverhältnis. Der Vermieter überlässt dem Mieter einen Gegenstand nicht unbetrachtlichen Wertes. Welches Risiko dies für den Vermieter bergen kann, zeigen die berühmten Fälle der so genannten Mietnomaden. Ein gutes Verhältnis sollte damit für beide Seiten oberstes Ziel sein. Ehrlichkeit ist wohl eine Selbstverständlichkeit.
Der Irrglaube, dass es einen Kleintierparagraphen gäbe hält sich hartnäckig, zeugt aber letztendlich nur von Unwissen. Einen solchen Paragraphen gibt es nicht. Es gibt allerdings Rechtsprechung zur Tierhaltung, welche eine gewisse Rechtssicherheit liefert, aber im Zweifel vor Gericht bestätigt werden muss. Hamster & Co. sind genehmigungsfrei. Schildkröten und Echsen nach gängiger Meinung auch, wenn im Terrarium gehalten. Bei Schlangen ist es schon wieder nicht eindeutig. So wurden gerade Giftschlangen, aber auch weit verbreitete Schlangen wie die "Riesenschlangen" schon vor Gericht als genehmigungspflichtig angesehen. Eine Kornnatter hingegen als genehmigungsfrei. Der Knackpunkt liegt aber darin, dass keine Belästigung der anderen Mieter stattfinden darf. Da denkt man an eine ausgebrochene Schlange, aber was ist denn für den Fall, dass ein anderer Mieter schlichtweg Angst oder Ekel vor Schlangen hat. Ich glaube, da wird es vor Gericht schon eng. In diesem Zusammenhang sei zum Beispiel auf Entscheidungen verwiesen, bei denen Ratten als Haustiere vom Gericht als genehmigungspflichtig deklariert wurden mit der Begründung, dass sie bei großen Teilen der Bevölkerung Ekel hervorrufen. Kommt das Reptilienhaltern und Schlangenhaltern im Speziellen nicht irgendwie bekannt vor?
Meine Meinung: Ehrlichkeit währt am längsten und ganz sicher länger als manch zweifelhafter Rat hier... Im Zweifel sollte man juristischen Rat einholen, sofern das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ich denke aber, wenn der Vermieter es verbietet, passen die Rahmenbedingungen ohnehin nicht und man sollte sich einen anderen suchen.
Gruß
Christian
Der Irrglaube, dass es einen Kleintierparagraphen gäbe hält sich hartnäckig, zeugt aber letztendlich nur von Unwissen. Einen solchen Paragraphen gibt es nicht. Es gibt allerdings Rechtsprechung zur Tierhaltung, welche eine gewisse Rechtssicherheit liefert, aber im Zweifel vor Gericht bestätigt werden muss. Hamster & Co. sind genehmigungsfrei. Schildkröten und Echsen nach gängiger Meinung auch, wenn im Terrarium gehalten. Bei Schlangen ist es schon wieder nicht eindeutig. So wurden gerade Giftschlangen, aber auch weit verbreitete Schlangen wie die "Riesenschlangen" schon vor Gericht als genehmigungspflichtig angesehen. Eine Kornnatter hingegen als genehmigungsfrei. Der Knackpunkt liegt aber darin, dass keine Belästigung der anderen Mieter stattfinden darf. Da denkt man an eine ausgebrochene Schlange, aber was ist denn für den Fall, dass ein anderer Mieter schlichtweg Angst oder Ekel vor Schlangen hat. Ich glaube, da wird es vor Gericht schon eng. In diesem Zusammenhang sei zum Beispiel auf Entscheidungen verwiesen, bei denen Ratten als Haustiere vom Gericht als genehmigungspflichtig deklariert wurden mit der Begründung, dass sie bei großen Teilen der Bevölkerung Ekel hervorrufen. Kommt das Reptilienhaltern und Schlangenhaltern im Speziellen nicht irgendwie bekannt vor?
Meine Meinung: Ehrlichkeit währt am längsten und ganz sicher länger als manch zweifelhafter Rat hier... Im Zweifel sollte man juristischen Rat einholen, sofern das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ich denke aber, wenn der Vermieter es verbietet, passen die Rahmenbedingungen ohnehin nicht und man sollte sich einen anderen suchen.
Gruß
Christian
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