Seit Inkafttreten der Kennzeichungspflicht der BArtSchV zum 1 Januar 2001 müssen auch privat gehaltene Schildkröten ab 500g und Reptilien ab 200g unverwechselbar gekennzeichnet werden. Arten, bei denen dies per Dokumentation, also Foto und Beschreibung, nicht ausreicht (wie Landschildkröten), wird ein Mikrochip (Transpnder) implantiert. Näheres über DGHT oder das BfN!
Quellennachweis: GU Terrarientiere von A bis Z von Oliver Drewes Seite 25 Extratipp
1. Wie genau soll ich das verstehen?
2. Wenn ich meine Testudo marginatas chipen lassen würde, müsste ich dann keine Fotodokumentation einreichen?
3. Welche Erfahrung habt ihr mit den chipen?
Quellennachweis: GU Terrarientiere von A bis Z von Oliver Drewes Seite 25 Extratipp
1. Wie genau soll ich das verstehen?
2. Wenn ich meine Testudo marginatas chipen lassen würde, müsste ich dann keine Fotodokumentation einreichen?
3. Welche Erfahrung habt ihr mit den chipen?