Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

SPD positioniert sich gegen Wildtierhaltung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Hallo PeLa,

    Das mit Belgien ist irgendwie an mir vorbeigegangen! Wo kann man dazu weitere Informationen finden?

    Ich werde nämlich im Herbst dorthinziehen und hoffe mal Typhlonectes und Lepidobatrachus stehen auf der Liste :wall::wall::wall:

    (ansonsten würde man ja praktisch zur Illegalität gezwungen )

    Grüße,
    Ratz

    Kommentar


    • Hallo PeLa,

      ich finde die Belgische Positivliste nur in Zusammenhang mit Säugern und auch keine hinweise, wie das ganze gehandhabt wird. Ist die Liste irgendwo im Netz einzusehen?

      Gruß, helmut

      Kommentar


      • Leider habe ich auch schon wild gegoogelt heute, um diese Liste einzusehen, leider nichts gefunden, ausser einem Link in einem Vogelforum, der aber nicht funktionierte auf diese Liste.

        Würde die auch gerne sehen...

        Sie existiert seit 2009 und es sind genau 42 Säugetierartenarten darauf enthalten, die in Belgien gehalten werden dürfen. Schlangen, Echsen und CO sind komplett verboten, weil sie als Exoten gelten. Überhaupt alles, was belgien oder besser diese tollen Tierschützer also EXOT definieren. Was man nun allgemein nach Auffassung der Regierung, bzw. der Tierschützer, (nicht DEFENITION Enyklopädie o.ä), unter dem Begriff "Exot" verstehen soll, kann man hier
        http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob...446/1/data.pdf nachlesen unter dem Absatz Was ist ein Exot ?

        Übrigens gilt diese Auffassung bei allen Befürwortern, also PETA ect. pp.

        Naja...scheint schwierig zu sein diese Liste einzusehen. Ich bemühe mich weiter, aber auf belgischen Seiten bin ich dann auch erstmal bissel aufgeschmissen, ich kann kein belgisch.

        Falls jemand was findet, bitte Info.

        Vllt sollten wir mal eine Organisation gründen, die alle Tiere vor militanten Tierschützern schützt inclusive ihrer Halter.
        Mich regen die eh schon seit Jahren auf..alleine was die sich bei Säugetieren erlauben (Hunde) und mit welch an den Haaren herbeigezogenen Begründungen spottet jeder Beschreibung.

        Nur Hundehalter gibt es sehr viele und auch genug Lobby. Vor allem sind Hunde und Katzen gesellschaflich anerkannt und integriert.

        Bei Terrarianern sieht das leider wieder anders aus :-(
        Zuletzt geändert von PeLa; 28.04.2013, 23:28.

        Kommentar


        • Zitat von Ratz Beitrag anzeigen
          Hallo PeLa,

          Das mit Belgien ist irgendwie an mir vorbeigegangen! Wo kann man dazu weitere Informationen finden?

          Ich werde nämlich im Herbst dorthinziehen und hoffe mal Typhlonectes und Lepidobatrachus stehen auf der Liste :wall::wall::wall:

          (ansonsten würde man ja praktisch zur Illegalität gezwungen )

          Grüße,
          Ratz
          Ich fürchte, da wirst wohl Trauer haben...Exoten sind in Belgien komplett verboten.
          Und Wildtiere. Und Reptilien sowieso, die fallen da nämlich unter Exoten/Wildtiere.

          Du wärst also ein illegaler Halter, deine Tiere werden beschlagnahmt und teuer wirds ganz sicher auch noch. wenn du erwischt wirst. was willste denn da eigentlich? Zieh nachem Saarland, da sind keine Regelungen angedacht derzeit xD

          Also ich werde weiter meine "Wildtiere/Exoten" halten und auch nicht umziehen. dann kommen ebend in Zukunft im Ernstfall nur noch ganz besonders ausgewählte und vertrauenswürdige Personen in meine Hütte falls hier sowas kommen sollte.
          Zuletzt geändert von PeLa; 28.04.2013, 23:40.

          Kommentar


          • Was die SPD derzeit einfordert und durchsetzen möchte kann man hier nachlesen:

            http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712386.pdf

            Kommentar


            • Zitat von Ratz Beitrag anzeigen
              Hallo PeLa,

              Das mit Belgien ist irgendwie an mir vorbeigegangen! Wo kann man dazu weitere Informationen finden?

              Ich werde nämlich im Herbst dorthinziehen und hoffe mal Typhlonectes und Lepidobatrachus stehen auf der Liste :wall::wall::wall:

              (ansonsten würde man ja praktisch zur Illegalität gezwungen )

              Grüße,
              Ratz
              Ich habe noch etwas gefunden, weiss aber nicht, wie der derzeitige Stand in Belgien dazu ist. 2009 ist diese neue Liste ja in Kraft getreten ob das hier zitierte noch gilt oder nicht weiss ich nicht, ist Stand 2008.

              Zitat aus
              http://edoc.ub.uni-muenchen.de/10779...stein_Ruth.pdf



              I. Auswahl bestehender europäischer Rechtsvorschriften
              1. Belgien
              In Belgien gibt es einen „Königlichen Beschluss über die Erstellung einer Liste von Tieren, die
              gehalten werden dürfen“ vom 7. Dezember 2001. Seitdem 1. Juni 2002 gilt auf Bundesebene
              die hierzu festgelegte „Positivliste“ von Säugetierarten – die üblichen Haus- und Nutztiere –,
              die jeder als Haustier genehmigungsfrei halten darf. Eine Liste für Reptilien wird zurzeit (StandDezember 2008) ausgearbeitet.
              607
              Auf regionaler Ebene kann die Anzahl der Tiere, die je
              Haushalt gehalten werden dürfen, eingeschränkt werden. Die Tiere, die nicht auf der Liste stehen, werden als gefährlich, aggressiv oder schwer zu halten eingeschätzt, oder es wird bei deren Entweichen eine Verfälschung der Fauna befürchtet. Die Haltung solcher Tierarten istnur mit offizieller Genehmigung erlaubt, welche widerrufen werden kann und auf höchstens
              fünf Jahr befristet ist. Jeder Genehmigungsantrag wird von einer Kommission geprüft, eine
              Entscheidung darf bis zu sechs Monaten dauern. DieAntragsgebühren betragen 60 €.
              Der schriftliche Genehmigungsantrag muss eine detaillierte Beschreibung der geplanten Hal-
              tungsumstände mit den Gehegemaßen, der Versorgung (Fütterung, Pflege, Überwachung)
              und der Auskunft, welcher Tierarzt für die medizinische Versorgung hinzugezogen wird, enthal-ten. Zwei Personen müssen genannt werden, die im Falle einer Verhinderung des Tierhaltersdie Pflege und Verantwortung für die Tiere übernehmen und dies durch Unterschrift bestätigen. Die Sachkunde muss erläutert werden, indem im Formular anzugeben ist, welche Fachliteratur


              607
              E-Mail–Mitteilung von Els Vanautryve – Federale Ov
              erheidsdienst Volksgezondheid, Veiligheid van de Vo
              edselketen en Leef-
              milieu, Dienst Dierenwelzijn en CITES (vom belgisch
              en förderalen öffentlichen Dienst, Volksgesundheit,
              Sicherung der Nahrungs-
              mittelkette und Umwelt, Abteilung Tiergesundheit un
              d CITES), am 11. 12. 2008


              176

              der Antragsteller besitzt, ob er Erfahrung in der Haltung vergleichbarer Tiere hat und ob er in
              einem Verein, der sich mit der Haltung der beantragten Tierarten befasst, Mitglied ist. Die Her-
              kunft des geplanten Tieres – eventuell auch die CITES-Dokumentation – muss belegt werden,und der Antragsteller muss sein Interesse an der Tierhaltung begründen.
              608

              Wenn der Antragsteller die Genehmigung zur Haltung
              einer bestimmten Tierart erhalten hat, ist zugleich auch die Zucht mit den genannten Tieren er
              laubt. Übergangsweise dürfen alle Tiere,die vor In-Kraft-Treten der Regelung gehalten wurde
              n, ebenso wie Nachkommen dieser Tierevon den Besitzern genehmigungsfrei weiter gehaltenwerden. Der Tierhalter muss jedoch eineschriftliche Kaufquittung oder eine Bestätigung eines Tierarztes oder einer Behörde besitzen,wodurch belegt wird, dass er das Tier bereits vor dem 1. Juni 2002 besessen hat.
              Genehmigungspflichtige Tiere dürfen nachweislich nur an Käufer abgegeben werden, die eine
              Haltungsgenehmigung vorweisen können. Der Handel mit genehmigungspflichtigen Tierarten
              ist begrenzt; Händler dürfen die Tiere nur vorübergehend halten, eventuell muss der Händler
              bereits vor Erwerb des Tieres einen schriftlichen Vertrag mit dem künftigen Käufer gemacht
              haben, in welchem auch festgehalten ist, dass der Käufer eine Haltungserlaubnis besitzt.

              Zitatende


              Um wirklich sicher zu sein, solltest du dich mit den belgischen Behörden in Verbindung setzen, oder, falls du nicht gleich "auffällig" sein möchtest, einen Rechtsanwalt kontaktieren, der sich mit dem Belgischen Recht (Tierhalterrecht), auskennt.

              So würde ich das machen.

              Kommentar


              • Hallo,


                Hab noch folgendes Zitat gefunden:

                "A Bruxelles tous les reptiles sont purement interdits."

                http://www.snakevipera-reptiles.com/...eglementation/


                Grüße!

                Kommentar


                • Danke !

                  Krass, in Brüssel sind Reptilien also komplett verboten.
                  Andernorts werden die Nachbarn informiert, jeder Verbrecher wird rücksichtsvoller behandelt

                  Die Wege, bis man eine Genehmigung in der Hand hat, sind auch nicht ohne.

                  Gilt das jetzt nur für besonders giftige, zu grosse und gefährliche Tiere?
                  Oder auch für generell alle Reptilien?

                  Übersetzungen sind ja immer son Kauderwelsch, da bin ich jetzt nicht sicher...

                  Übrigens: Seit 2012 ist schon eine Spezies von einem EU weitem Import/Handel/Zucht und Haltungsverbot betroffen:
                  Die Apfelschnecke.

                  http://www.aqualog.de/blog/blog-post...ken-in-der-eu/

                  Also offiziell zumindest ...

                  Das ist zwar kein Terrarientier, aber ein sehr schönes Beispiel, wie schnell es gehen kann.

                  Ich pflegte und züchtete die Riesen-Apfelschnecke selber eine ganze Weile zu meiner Zeit als Aquarianerin.
                  Zuletzt geändert von PeLa; 29.04.2013, 10:27.

                  Kommentar


                  • Zitat von PeLa Beitrag anzeigen
                    Sie existiert seit 2009 und es sind genau 42 Säugetierartenarten darauf enthalten, die in Belgien gehalten werden dürfen. Schlangen, Echsen und CO sind komplett verboten, weil sie als Exoten gelten.

                    (
                    Komisch, in Eupen gibt es eine auf Reptilien spezialiste Zoohandlung mit verhältnismäßig großem Tierangebot und ein Geschäft in Eynaten, in dem ich hin und wieder bin, hat immer knapp 10 Terrarien mit Reptilien und Amphibien besetzt.

                    So rigoros scheint Belgien also nicht zu sein....

                    Gruß
                    Horst
                    sigpic

                    Kommentar


                    • Zitat von PeLa Beitrag anzeigen
                      Danke !

                      Krass, in Brüssel sind Reptilien also komplett verboten.
                      Andernorts werden die Nachbarn informiert, jeder Verbrecher wird rücksichtsvoller behandelt

                      Die Wege, bis man eine Genehmigung in der Hand hat, sind auch nicht ohne.

                      Gilt das jetzt nur für besonders giftige, zu grosse und gefährliche Tiere?
                      Oder auch für generell alle Reptilien?

                      Übersetzungen sind ja immer son Kauderwelsch, da bin ich jetzt nicht sicher...

                      Übrigens: Seit 2012 ist schon eine Spezies von einem EU weitem Import/Handel/Zucht und Haltungsverbot betroffen:
                      Die Apfelschnecke.

                      http://www.aqualog.de/blog/blog-post...ken-in-der-eu/

                      Also offiziell zumindest ...

                      Das ist zwar kein Terrarientier, aber ein sehr schönes Beispiel, wie schnell es gehen kann.

                      Ich pflegte und züchtete die Riesen-Apfelschnecke selber eine ganze Weile zu meiner Zeit als Aquarianerin.
                      Wie wollen die denn gerade so was überprüfen? Manche Shops führen immer noch Pomacea, das Wort "Apfelschnecken" ergab 412 Treffer bei einer Kleinanzeigenpage. Neulich habe ich sogar welche beim Händler gesehen, und bei jeder Aquarienbörse sind die weiterhin fest im Sortiment . Stellt die EUDSSR demnächst Schnecken-Blockwarte ein, die nach verdächtigen Gastropoden rumschnüffeln? Eigentlich lachhaft, aber was, wenn man denunziert wird? Was kommt dann auf einen zu?

                      Kommentar


                      • Zitat von Horst Beckers Beitrag anzeigen
                        Komisch, in Eupen gibt es eine auf Reptilien spezialiste Zoohandlung mit verhältnismäßig großem Tierangebot und ein Geschäft in Eynaten, in dem ich hin und wieder bin, hat immer knapp 10 Terrarien mit Reptilien und Amphibien besetzt.

                        So rigoros scheint Belgien also nicht zu sein....

                        Gruß
                        Horst
                        Naja, so wie es sich liest ist ja nix komplett verboten. Man muss nur Fachwissen, vernünftige Haltung, Urlaubsvertretung und ein berechtigtes Interesse nachweisen.

                        In dieser Art gefällt mir das sogar recht gut.
                        AG Skinke!

                        www.apopo.org - Räumkommando Riesenratte
                        "We train rats to save lives" "Adopt a rat!"

                        Kommentar


                        • Zitat von Horst Beckers Beitrag anzeigen
                          Komisch, in Eupen gibt es eine auf Reptilien spezialiste Zoohandlung mit verhältnismäßig großem Tierangebot und ein Geschäft in Eynaten, in dem ich hin und wieder bin, hat immer knapp 10 Terrarien mit Reptilien und Amphibien besetzt.

                          So rigoros scheint Belgien also nicht zu sein....

                          Gruß
                          Horst
                          Das liegt vllt auch daran, dass Eupen der Regierungssitz der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und der Verwaltungssitz der Euregio Maas-Rhein ist.

                          Somit könnte ich mir vorstellen, das es hier auch Lücken gibt, die man als Händler nutzen kann.

                          Das wäre ja nichts neues.

                          Das in Belgien diese Liste seit 2009 existiert, das ist inzwischen bekannt durch Presse ect.
                          Das nicht überall generell alles verboten ist in Belgien, wissen wir inzwischen auch -> s. Beitrag von Hoatzin.
                          Nur in Brüssel lt. der Seite.

                          Wie konsequent die Belgier etwas durchsetzen, was sie beschliessen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich lebe dort nicht und werde es auch nie tun. Auf gar keinen Fall ^^
                          Zuletzt geändert von PeLa; 29.04.2013, 11:00.

                          Kommentar


                          • Zitat von H.S. Beitrag anzeigen
                            Naja, so wie es sich liest ist ja nix komplett verboten. Man muss nur Fachwissen, vernünftige Haltung, Urlaubsvertretung und ein berechtigtes Interesse nachweisen.

                            In dieser Art gefällt mir das sogar recht gut.
                            Nur in brüssel ist es komplett verboten laut dem Link.

                            Also Fachwissen usw. ist ja alles ok.

                            Aber Polizei und Feuerwehr kommen auch noch rum, deine Nachbarn werden informiert.....finde ich schon bissel heftig.

                            Und zahlen darfste auch noch. Jährlich, wenn das richtig übersetzt ist

                            Wohnt hier wer von euch in Belgien und könnte mal sagen welche Erfahrungen er so in der Praxis gemacht hat?
                            Zuletzt geändert von PeLa; 29.04.2013, 11:01.

                            Kommentar


                            • Hey,

                              ich finde die Idee mit der Positiv-Liste ist alles andere als ausgegoren, zudem niemand wirkliche Vorschläge dazubringt. Eine Liste (wenn man unbedingt auf Listen beharren möchte) von potentiell gefährlichen oder schwer zu haltenen Tieren wäre meiner Meinung nach sinnvoller. Hier wäre es dann notwendig entsprechende Sachkunde und co. vorzuweisen. Generell finde ich die Ideen von sehr kontra Arterhaltung und Tierschutz, sollte es nicht im Sinne der "grüneren" bzw. "linken" Parteien sein, auch die Arterhaltung im Wohnzimmer zu fördern? Einige von uns tun nämlich genau das: Vom aussterben bedrohte Tierarten im Wohnzimmer (es gehen auch andere Zimmer) nachzüchten. Wenn wir das nicht tun würden, kann man sicherlich damit rechnen, dass diese Arten früher oder später aussterben werden, ohne dass wir die Art lebend erhalten haben. Ich finde das wiegt politisch viel mehr, als von einigen Menschen, die Reptilien, Amphibien und Spinnen im Wohnzimmer anwiedern, die Stimme zu bekommen.

                              Wäre es nicht ratsam als Organisation ein öffentliches Rundschreiben an alle Parteien zu schicken?

                              Liebe Grüße
                              Pierre

                              Kommentar


                              • Zitat von Pudding Beitrag anzeigen
                                Wäre es nicht ratsam als Organisation ein öffentliches Rundschreiben an alle Parteien zu schicken?
                                Sicher, lieber Pierre, sorgfältig formulierte und fundierte Informationen aus anerkannt sachkundiger Quelle können zur Aufklärung beitragen und auf diese Weise möglicherweise den Ein oder Anderen politischen Entscheidungsträger zum Überdenken vorgefertigter Meinungsschemata bewegen.
                                Vielleicht regen Sie innerhalb Ihrer Organisation einfach einmal die Ausfertigung eines solchen Schreibens an.

                                Grüße

                                Peter
                                curiosity killed the cat

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X