Hallo,
ich suche nach Ratschlägen, wie gegen einen Messeaussteller und Onlineshopbetreiber vorzugehen ist, der Landeinsiedlerkrebse anbietet und mit tierquälerischen Haltungsbedingungen wirbt.
Besagter Aussteller bietet Landeinsiedlerkrebse auf Messen und in seinem Onlineshop an. Auf den Messen wird Käufern die Haltung von Landeinsiedlerkrebsen in kleinen Plastikboxen inklusive kleiner Plastikpalme und ein wenig Sand nahegelegt. Fressen sollen die Tiere das, was Menschen auch zu sich nehmen, die Tiere bedürfen wenig Pflege, etc. Kurz, die verkauften Landeinsiedlerkrebse werden zu Todeskandidaten verdammt. Auf den Messen werden die Tiere in nicht artgerechten Behältnissen gehalten. Das Thema scheint auch Eingang in die aktuelle DATZ-Ausgabe gefunden zu haben: http://www.mein-malawisee.de/?m=20130326
Was kann ich nun tun, um diese Zustände zu ändern? Der Anbieter wurde bereits von anderen Personen über eine artgerechte Haltung informiert, ändert aber nichts.
Wenn man auf einer der Messen ist, kann man sicher den Messebetreiber informieren und ihn bitten, die Person von einer weiteren Teilnahme auszuschließen?
Das zuständige Veterinäramt kann auch in Kenntnis gesetzt werden? Was aber, wenn die Messe nur einen Tag dauert? Kann das Veterinäramt dann überhaupt noch einschreiten?
Kann man das Veterinäramt auch bereits VOR dem Beginn einer Messe informieren und bitten, am Tag der Messe einzuschreiten?
Besteht die Möglichkeit, den Anbieter auch außerhalb von Messen überprüfen zu lassen?
Was kann gegen den Onlineshop unternommen werden?
Viele Grüße,
Erik
ich suche nach Ratschlägen, wie gegen einen Messeaussteller und Onlineshopbetreiber vorzugehen ist, der Landeinsiedlerkrebse anbietet und mit tierquälerischen Haltungsbedingungen wirbt.
Besagter Aussteller bietet Landeinsiedlerkrebse auf Messen und in seinem Onlineshop an. Auf den Messen wird Käufern die Haltung von Landeinsiedlerkrebsen in kleinen Plastikboxen inklusive kleiner Plastikpalme und ein wenig Sand nahegelegt. Fressen sollen die Tiere das, was Menschen auch zu sich nehmen, die Tiere bedürfen wenig Pflege, etc. Kurz, die verkauften Landeinsiedlerkrebse werden zu Todeskandidaten verdammt. Auf den Messen werden die Tiere in nicht artgerechten Behältnissen gehalten. Das Thema scheint auch Eingang in die aktuelle DATZ-Ausgabe gefunden zu haben: http://www.mein-malawisee.de/?m=20130326
Was kann ich nun tun, um diese Zustände zu ändern? Der Anbieter wurde bereits von anderen Personen über eine artgerechte Haltung informiert, ändert aber nichts.
Wenn man auf einer der Messen ist, kann man sicher den Messebetreiber informieren und ihn bitten, die Person von einer weiteren Teilnahme auszuschließen?
Das zuständige Veterinäramt kann auch in Kenntnis gesetzt werden? Was aber, wenn die Messe nur einen Tag dauert? Kann das Veterinäramt dann überhaupt noch einschreiten?
Kann man das Veterinäramt auch bereits VOR dem Beginn einer Messe informieren und bitten, am Tag der Messe einzuschreiten?
Besteht die Möglichkeit, den Anbieter auch außerhalb von Messen überprüfen zu lassen?
Was kann gegen den Onlineshop unternommen werden?
Viele Grüße,
Erik
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