Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schlangenhaltung in Mietwohnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schlangenhaltung in Mietwohnung

    Hallo liebe Mitglieder,
    ich habe ein relativ großes Problem.
    Wohne seit 2 Monaten in BaWü in einer Wohnung zur Miete und unser Vermieter
    hat letzte Woche gesehen das wir Schlangen haben. Jetzt haben wir von ihm ne
    Abmahnung bekommen mit der Aufforderung die Schlangen abzugeben. Begründung
    dafür ist, dass die Vermieter Schlangen eklig finden und ekelerregende Haustiere sind laut Vertrag verboten (wusste ich nicht, dass sie sich vor Schlangen ekeln). Haben von den Schlangen nichts gesagt da sie nicht besonders groß werden und in handelsüblichen
    Terrarien leben und ich auch nicht viele habe (3 Stück).
    Würde gerne alle Meinungen dazu erfahren und wenn möglich sogar Links zu gesetzlichen
    Grundlagen, damit ich diese dem Vermieter vorlegen kann, ich weiß das er mir das nicht verbieten darf. Und mit der Terraristik möchte ich auch nicht aufhören.
    Bitte helft mir weiter, wüsste nicht an wen ich mich so schnell noch wenden kann.
    Vielen Dank für alle Bemühungen und jede Unterstützung bereits im Voraus!!!

  • #2
    Hallo!

    Sofern es sich um ungefährliche Schlangen ( also keine Gift- oder große Riesenschlangen) handelt und diese auch immer schön brav im Terrarium bleiben brauchst Du die m.E. keine Sorgen zu machen.

    Bemüh doch einfach mal Google mit den Begriffen "Schlangenhaltung" und " Mietrecht" oder auch " Mietwohnung", da findest jede Menge Einträge.

    Eindeutige Tendenz: O.g. Tiere fallen unter den Begriff "Kleintiere" und deren Haltung kann nicht verboten werden, wenn die Nachbarn nicht belästigt oder gefährdet werden.

    Viele Grüße!

    Tom

    Kommentar


    • #3
      Zitat von jenreas Beitrag anzeigen
      ekelerregende Haustiere sind laut Vertrag verboten
      Eine Rechtsauskunft kann und will ich nicht bieten, ich selbst habe meine Reptilienhaltung immer offen vor Unterzeichnung eines Mietvertrages geschildert, und ggf. schriftlich darin verankern lassen.

      Was mich nun aber interessiert: ist die o.g. Wortwahl tatsächlich so Teil Deines Mietvertrages?

      Kommentar


      • #4
        Zitat von read_only Beitrag anzeigen
        Was mich nun aber interessiert: ist die o.g. Wortwahl tatsächlich so Teil Deines Mietvertrages?
        Nach dem Motto: Ein bisschen Spaß muss sein.

        Wie auch mein Vorgänger kann ich keine Rechtsberatung leisten. Das könnte aber ein Mieterverein in deiner Nähe; gegen eine zweistellige Jahresgebühr kannst du dich dort umfangreich beraten lassen - und nein, ich bekomme keine Prozente.

        Kommentar


        • #5
          Moin.
          Erst mal hier......http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ierhaltung.htm
          Was steht im Mietvertrag über Tierhaltung?
          Gruß Heinz

          Kommentar


          • #6
            Was für Schlangen halten Sie denn? Sind die giftig? oder bestimmte Riesenschlangen? Falls nein, Rechtsanwalt nehmen und die Sache ist erledigt.

            Egal was im MV steht, ohne vernünftige Begründung wie Gefahr/Lärm kann keine Tierhaltung verboten werden. Und die allgemeine Angst/Ekel vor Schlangen ist keine vernünftige Begründung mehr.

            Kommentar


            • #7
              Es kommt hier ganz klar auf die Art und die Unterbringung an. Handelt es sich um eine für den Menschen ungefährliche, sprich ungiftige Schlange oder kleinbleibende Riesenschlane oder sonstige harmlose Vertreterin, und ist diese sachgemäß, also artgerecht und ausbruchssicher untergebracht, handelt es sich unter Garantie um nichtstörende Kleintierhaltung. Was dein Vermieter ekelhaft findet, ist hier vollkommen irrelevant, unabhängig davon, was in deinem Mietvertrag steht. Eine nichtstörende Kleintierhaltung (keine Geräuschs-, Geruchsbelästigung, keine zu erwartenden Schäden am Mietgegenstand, keine Gefahr für sonstige Hausbewohner) ist immer erlaubt, und sollten deine Tiere zu den genannten Vertretern gehören, darfst du sie halten.
              Sollte es sich um sogenannte Gefahrentiere handeln, wird es schwierger.

              Kommentar


              • #8
                Ich würde die Mitbewohner und den Vermieter einfach mal einladen, Deine Schlangen näher anzuschauen. Dies bewirkt Wunder gegen die leider immer noch bestehende Vorurteile gegenüber dieser prächtigen Tiere.

                ich halte selber u.a. eine Regenbogenboa in einer Wohnung und die Kinder der nachbarn schauen immer gerne vorbei

                Kommentar


                • #9
                  ekelerregende Haustiere sind laut Vertrag verboten
                  ja das hätte er woll gern,derart schwammige Formulierungen sind sicher nicht rechtens. Da könnte er ja auch Meerschweinchen oder Hunde ekelerregend finden je nach dem "wie hätten sie es den gern"aber wenn dein Vermieter schon so anfängt is es woll mit dem friedlichen wohnen in dem Haus nicht mehr weit her


                  Gruß Tom

                  Kommentar


                  • #10
                    Dringend eine Rechtsberatung aufsuchen und sich parallel dazu gleich nach einem Rechtsanwalt spez. für Mietrecht umschauen.

                    In den meissten Fällen benötigst Dun eh einen Anwalt, weil die Vermieter nicht einsichtig sind und es weiter Auseinandersetzungen geben wird, zumindest musst du damit rechnen.

                    Alleine die Abmahnung ist vermutlich schon rechtswidrig, aber auch hierfür brauchst du einen Anwalt.

                    Der Mieterverein /Mieterschutzbund ist ein sehr guter Tipp, dort sitzen auch Anwälte, die auf das Thema spezialisiert sind.

                    Abraten kann ich nur dringend, dem Vermieter irgendwas aus dem Internet vorzulegen.
                    Er wird es nicht für voll nehmen in der Regel.

                    Ich würde auch gleich gegen die Abmahnung vorgehen. Nicht selten erfolgt auch eine Kündigung, die natürlich auch rechtswidrig wäre, wenn sie wegen den Schlangen ist.

                    Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen: Das Einschalten eines Rechtsanwaltes hilft oft Wunder !

                    Du kannst zwar versuchen sie einzuladen und die Sache somit gütlich zu regeln, allerdings mach ich dir da keine grosse Hoffnungen, wenn ein Vermieter schon so vorgeht, wird das auch nicht helfen. Echten Ekel bekommt man leider selten weg durch Kaffee trinken und anschauen.

                    Dazu kommt, das dein Vermieter, wie so viele, leider gar nicht weiss, womit er im Recht ist und womit nicht.

                    Wird Zeit, das ihm das klar gemacht wird.

                    Hier mal ein sehr aktuelles Urteil und das Kästchen zur Kleintierhaltung bitte beachten!

                    http://www.br.de/radio/bayern3/inhal...tiere-102.html
                    Zuletzt geändert von PeLa; 25.09.2013, 07:40.

                    Kommentar


                    • #11
                      Hallo Jenreas,

                      genrell wurde ja schon so einiges geschrieben. Wie schätzt du den Vermieter ein?
                      Suche doch einfach noch Mal das persönliche Gespräch mit dem Vermieter. Zeige Ihm das es sich um "Artgerechte Haltung" handelt. Das es schöne Tiere sind. Zeige Ihm, dass dir viel daran liegt. Versuche immer freundlich zu bleiben, nicht gegenargumentieren. !!!
                      Wenn er Schlangen nicht mag, wird der das auch nicht einfach so ändern.
                      Aber ich denke, ein persönliches Gespräch ist immer ratsam. Warum hat er was dagegen?
                      Ansonsten bleibt wohl wirklich nur der Mieterbund oder wie auch immer die sich bei euch im Ort nennen. Thema Kleintierhaltung wurde ja bereits angesprochen. Keine Giftschlagen?
                      Hast du Zertifikate? Bist du gut Haftpflichtversichert. Je nach Versicherungsgesellschaft werden diese Tiere explizit im Versicherungsschein als mitversichert angegeben.

                      Ich hoffe du bekommst das hin. Alles Gute und viel Glück.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X