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  • Haftpflichtversicherung

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand eine Haftpflichtversicherung empfehlen bzw. gibt es überhaupt eine die Tiere ausserhalb meiner Wohnung versichert?

    Konkret würde ich gerne meine Tiere im meiner eigenen Hütte versichern, diese steht auf dem Grundstück eines Gartenvereins. Der Anbieter den die DGHT hier vermittelt lehnt das ab.

    Gruß Marc

  • #2
    Hallo,

    ich bin bei der Hanse-Merkur versichert, die im Rahmen der Privathaftpfilichtversicherung Schäden durch die im Haushalt gehaltenen (Klein-?)Tiere (einschließlich Terrarientiere) abdeckt. Inwieweit sich Dein Haushalt allein auf eine spezielle Wohnung zu beschränken hat, müsstest Du vielleicht nachfragen.

    Grüße

    Peter
    curiosity killed the cat

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    • #3
      Hallo Marc

      da kann ich ja beruflich bedingt mal mitreden

      Vor einem oder zwei Jahren haben viele Versicherer die Haltung (auch von giftigen Tieren, sofern alle Bedingungen erfüllt und die Haltung rechtlich erlaubt ist) von exotischen Tieren mit in den Versicherungsschutz aufgenommen. Hier muss jedoch dann stark unterschieden werden, ob es nur die Haltung innerhalb der Wohnung (und eventuellen Schäden die dann dort innerhalb der Wohnung auf Grund der Haltung dieser Tiere hervorgeht) oder auch die Folgekosten sind, welche versichert sein sollten.
      Beispiel: eine Schlange die abhaut und die Nachbarschaft in Aufregung bringt. Hier kommt dann doch recht häufig die Feuerwehr und auch Tierschutz oder Tierfänger in Auftrag. Diese entstehenden Kosten für das Suchen des Tieres etc. sollten mitversichert sein.

      Ich bin kein Makler und kann nicht für alle deutsche Versicherungen sprechen.

      Da ich hier nicht für mich Werbung machen möchte, verweise ich mal auf einen Link den ich hier gefunden habe:

      http://www.dght.de/index.php?option=...ash&Itemid=279

      Mit versichertem Gruß :wall:

      Christoph

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      • #4
        Also wenn ein Szenario durch selbst verschulden (Tier freigelassen, unsachgemäß gehandelt usw) oder Nachlässigkeit (Behälter offen gelassen) verursacht wird, bin ich mir ziemlich sicher das die Versicherung nicht aufkommen wird.
        Und andere Szenarioursachen kann ich mir bei bester Phantasie nicht vorstellen, und damit hat sich das Thema Haftpflicht bei mir erledigt.
        Dem Gesetzgeber zuliebe kann mans ja machen, dann aber auch nur zum Jahresbeitrag von unter 5,-€. Alles andere wäre nicht mehr ökonomisch.

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Christoph W Beitrag anzeigen
          Da ich hier nicht für mich Werbung machen möchte, verweise ich mal auf einen Link den ich hier gefunden habe:
          http://www.dght.de/index.php?option=...ash&Itemid=279
          siehe oben:
          Zitat von Marc1984 Beitrag anzeigen
          Der Anbieter den die DGHT hier vermittelt lehnt das ab.

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          • #6
            Hallo Zusammen,

            @Sarina: guter Hinweis, habe ich im ersten Post direkt "Überlesen"
            Ich habe mich aber nicht mit den Versicherungsbedingungen des DGHT-Kooperationspartners befasst.

            @reptillo: deinen Ärger kann ich teils verstehen. Jedoch sollte die Entscheidung "Haftpflicht" versichert zu sein, nicht von dem Passus der Haltung mitversicherter Tiere etc., abhängig sein. Eine Haftpflicht ist eine Existenzabsicherung. Unabhängig ob man Tiere hält oder nicht oder was auch immer. Aber das ist wohl eine Grundsatzdiskussion mit jeder Menge "Für" und "Wieder". Nun ja, die Entscheidung bleibt (Gott sei Dank) jedem selber überlassen.


            Ich werde mich aber mal mit unserer Schadenabteilung in Verbindung setzen und mal ein paar Schadenbeispiele nennen.

            Bis später

            Christoph

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            • #7
              Hallo Zusammen,

              Telefonat erfolgreich. Artgerechte Haltung, behördliche Auflagen zur Tierhaltung etc... und alles weitere müssen eingehalten sein. Dann ist das Halten auch wilder und exotischer Tiere versicherbar (Einzelheiten sind in den Versicherungsbedingungen, des jeweiligen Versicherungsunternehmens genannt). Bei Spinnen sind sogar explizit auch "giftige Spinnen" benannt.
              Ebenfalls sei erwähnt, dass die Haftplicht nicht nur Schäden begleicht sondern auch unberechtigte Schäden im Interesse des Versicherungsnehmers abwehrt.


              Schadenbeispiel Schlange: Terrarium wird gereinigt, Fenster zum Garten war offen. Schlange entwischt. Schlange muss gesucht werden. Suchkosten bis zu einer Grenze versichert. Schlange beißt jemanden (nicht den Tierhalter) Fremden, die Behandlung etc... versichert (bis zur vereinbarten Versicherungssumme).

              Schadenbeispiel Spinne: Tier wird zur "Inspektion" aus dem Behälter genommen. Spinne entwischt. Irgendwo im Haus. Mehrfamilienhaus. Alle weiteren Mieter unter Panik und setzen den Eigentümer des Hauses in Kenntnis. Haus wird geräumt. Feuerwehr und Tierschutz rücken an. Die Kosten sind bis zu einer Höchstgrenze versichert.
              Spinne beißt jemanden Fremden, versichert bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

              Schadenbeispiel Schlange2: Schlange entwischt. Schlange schlängelt sich auf Gehweg entlang. Mutiger Passant sieht die Schlange und freut sich. "Ohh, schau mal eine Boa, komm die nehmen wir mit", zack, gebissen. Zwar ist die Schlange dem Versicherungsnehmer entwichen, aber der Passant wollte die Schlange ja anfassen, also nicht versichert. Wird der Passant einfach so (evtl. aus einem Versteck heraus) gebissen, gibt es keine Mitschuld und es ist versichert.

              -----------

              Dies alles bezieht sich nur auf Einzelfälle. Die genannten Informationen lassen sich nicht auf alle deutschen Versicherer übertragen. Jeder Versicherer kocht da sein eigenes Süppchen. Jeder Schadenfall wird individuell betrachtet. Einen Bezug auf andere Schadenfälle etc. ist nicht möglich. Frei nach dem Motto "bei dem Onkel von meinem Nachbarn, dessen Neffen...., da hat die Versicherung gezahlt".
              Wichtig in der Haftpflicht ist immer das Verschulden des Versicherungsnehmer.
              Versicherungsrecht ist nicht gerade einfach. Daher habe ich oben mal ein paar wirklich einfache Beispiele genannt und mit unserer Schadenabteilung besprochen. Mir wurde auch direkt mitgeteilt, dass es noch nicht viele solcher Schadenmeldungen gab. Die Highlights sind meist auch durch Rundfunk oder Zeitung bekannt. Es gibt mit Sicherheit Extrembeispiele.

              -------------

              Stellt hier keine Vermutungen an. Fragt eure Versicherungen. Nur die können und müssen euch Auskunft geben.

              Ich mache hier ausdrücklich keine Werbung für mich oder das Versicherungsunternehmen. Da ich hier im Forum gerne unterwegs bin, sollte dieser Post von mir gegen irgendwelche Forenrichtlinien verstoßen, bitte umgehend löschen. Da ich hier mit meinem Wissen helfen kann, sehe ich dies nur als Hilfestellung.


              Christoph
              Zuletzt geändert von Christoph W; 04.11.2014, 11:13.

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              • #8
                Zitat von Christoph W Beitrag anzeigen
                @reptillo: ... Jedoch sollte die Entscheidung "Haftpflicht" versichert zu sein, nicht von dem Passus der Haltung mitversicherter Tiere etc., abhängig sein. Eine Haftpflicht ist eine Existenzabsicherung. ... Aber das ist wohl eine Grundsatzdiskussion mit jeder Menge "Für" und "Wieder". Nun ja, die Entscheidung bleibt (Gott sei Dank) jedem selber überlassen.
                Wem auch immer für die Freiheit dieser Entscheidung zu danken ist - oder auch nicht -, mir persönlich wäre es lieber, das "Pflicht" in Haftpflichtversicherung wäre großgeschrieben. Denn spätestens wenn Kevin seine Kobra entkommen lässt, was unter Umständen enorme Kosten für die Allgemeinheit nach sich zieht, oder auch der freundliche Mitbürger seinen Einkaufswagen tief durch die Lackschichten meines PKW schiebt, betrifft die Einsparung des Einzelnen das Portemonaie des/der Geschädigten.

                P.
                curiosity killed the cat

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                • #9
                  Bevor noch jemand Reptillos gewohnt fundierte Aussage glaubt:

                  Die Haftpflichtversicherung ist eine der wenigen Versicherungen bei der grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist.
                  Immer interessiert an Reptilien des südlichen Afrikas und entsprechender Literatur.

                  http://www.gekkotaxa.org
                  http://www.pachydactylus.com

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                  • #10
                    Hallo,

                    da ist ja doch einiges zusammengekommen.

                    Ich habe heute die telefonische Aussage des hier angeführten Versicherungsmaklers bekommen das es derzeit keine Versicherung gibt die dieses Risiko absichern würde.

                    Sofern das dusselige Gefahrtiergesetz also in Kraft tritt ist es mir nicht mehr möglich meine Tiere zu halten, weil diese niemand versichern mag. :ggg:

                    Das nennt sich dann Meldepflicht und nicht Verbot...na vielen Dank.

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                    • #11
                      Hallo Marc,

                      wenn ich dich richtig verstehe, willst du Tiere, die künftig unter eine "Gefahrtierverordung" fallen, in einem Gartenhaus auf einem Gartenvereinsgelände halten. Betrachte ich mal die Einbruchstatistik in derartige Häuschen, dann wäre ich als Versicherer auch vorsichtig. Aber vielleicht habe ich dich auch nicht richtig interpretiert.

                      Volker

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                      • #12
                        Hi, das ist vollkommen richtig. Ich halte dort einheimische Reptilien und einen Teju.
                        Das wäre dann nicht mehr möglich.

                        Nur noch Zuhause im Zimmerterrarium, was den Tieren platztechnisch sowie klimatisch nicht gerecht werden würde. Einfach absurd für mein Empfinden.
                        Zuletzt geändert von Marc1984; 04.11.2014, 18:16.

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                        • #13
                          Hallo Christoph,

                          danke für deine ausführliche Antwort. Beantwortest du noch eine Rückfrage?

                          Zitat von Christoph W Beitrag anzeigen
                          Mutiger Passant sieht die Schlange und freut sich. „Ohh, schau mal eine Boa, komm die nehmen wir mit“, zack, gebissen. Zwar ist die Schlange dem Versicherungsnehmer entwichen, aber der Passant wollte die Schlange ja anfassen, also nicht versichert. Wird der Passant einfach so (evtl. aus einem Versteck heraus) gebissen, gibt es keine Mitschuld und es ist versichert.
                          Warum zahlt die Versicherung hier nicht? Weil hier keine gesetzliche Schadenersatzpflicht greift? Ich dachte, nach § 833 BGB ist der Tierhalter (außer der Fall war trotz aller Sorgfalt nicht verhinderbar) immer Schuld. Das Entlaufen der Schlange wäre mit aller Sorgfalt zu verhindern gewesen.

                          Grüße
                          Sarina

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                          • #14
                            Hallo Sarina

                            ich vermute hier, dass eine Mitschuld des Passanten greift.
                            Zwar ist die Schlange entwichen, aber der Passant muss diese ja nicht zwingend berühren oder fangen. Tut er dies aus reinem Eigennutz oder Spaß oder warum auch immer, dann trägt er allein die Konsequenzen. Er geht in diesem Fall wissentlich ein Risiko ein. Aber auch hier, würde ein solcher Fall aus allen Perspektiven betrachtet. So einfach ist Haftpflicht leider nicht immer, dass man einfach sagen kann: versichert oder auch nicht.

                            Der Passant, der einfach aus dem Hinterhalt gebissen wird (Schlange nicht gesehen, Schlange war versteckt, etc...) trägt ja keine Schuld daran und auch keine Mitschuld.

                            Unabhängig davon, können (und werden) die meisten entflohenen (oder ausgesetzten) Tiere nicht mehr ihrem eigentlichen Besitzer zurückgegeben. Die Tiere tragen ja "meist" kein Schild mit Anschrift um den Hals. Chip ist wohl auch sehr sehr selten. Sollte aber der Tierhalter ausgemacht werden, treffen die genannten Beispiele wohl zu. Doch häufig landen Tiere im Tierheim oder bei anderen privaten Tierhaltern und die Geschädigten (die die von dem Tier zB gebissen wurden) bleiben auf dem Schaden (Arztbehandlung, Arbeitsausfall...)allein sitzen. Kosten der Feuerwehr oder sonstiger Institutionen zur Suche unter Unterbringung, trägt dann der Staat. Die genannten Beispiele sind aber bereits vorgekommen.

                            Gruß

                            Christoph

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