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Verbot von Heuschrecken

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  • #16
    Re: Verbot von Heuschrecken

    ich denk mal,
    in richtigen Behältnissen und Abgeschlossenen Räumen dürfte das kein Problem sein. muß mich da nochmals schlau machen.

    und Bevors alle falsch verstehen ich hab das schon mit der Gemeinde und dem Anwalt geklärt,mich betrifft das Problem nicht mehr ,weil ich Eigenheim habe.

    Mfg Tobi

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    • #17
      Re: Re: Re: Re: Verbot von Heuschrecken




      kannst mir mal den Namen der Verordnung nennen? bzw den kompletten Text einscannen?

      Aus welchem Gesetzes-oder Verordnungsbuch ist das denn? (im Übrigen: wenn die Eigentümerversammlung das beschliesst, was hat dann die Gemeinde damit zu tun?)

      [[ggg]Editiert von MrCus am 22-06-2005 um 21:36 GMT[/ggg]][/quote]

      EDIT: Den beleidigenden Teil dieses Postings habe ich entfernt...Gregor

      es gibt ein Haustiergesetz oder Verordnung ,oder wie das Ding da heißt und Ungeziefer-insekten fallen nicht darunter.
      also gibt es auch keine Bestimmungen oder "Freibrief" für dessen Zucht,sondern der Kammerjäger muß her und zuviele ich betohne zuviele von diesen wunderschönen Tierchen werden entfernt
      es gibt keinen speziellen Gesetzestext, sondern nur diesen zugrunde liegenden Fakt! ! ! "!
      mfg Tobi

      [[ggg]Editiert von Gregor Boddenberg am 28-06-2005 um 13:21 GMT[/ggg]]

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      • #18
        Re: Verbot von Heuschrecken

        Gestze sind dazu da , nicht nur um zu Verbieten sondern um richtlinien Festzulegen
        und da Heuschreckenzucht in keiner Verordnung oder änlichen niedergelegt ist gelten diese tiere als "Ungeziefer und müssen Beseitigt werden im sinne dieser Gemeinde.
        mfg Tobi

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        • #19
          Re: Verbot von Heuschrecken

          das letzte Posting hats mir erklärt, danke.

          Bedeutet das nun dass niemand Heuschrecken als Futtertiere Züchten darf in einer Mietswohnung?

          Und wo steht das (Zitat) wiederum drin?

          [[ggg]Editiert von MrCus am 22-06-2005 um 22:08 GMT[/ggg]]

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          • #20
            Re: Verbot von Heuschrecken

            Morgen,

            also das hier:

            http://www.papageienatrium.de/Rat___Tat/Tierhaltung_in_der_Wohnung/Mietrecht/body_mietrecht.html

            trifft die Sache zwar nicht zu 100%, ich würde aber daraus doch ableiten, dass eine - nehmen wir mal - Schabenzucht und evtl. auch nur deren Haltung in einer Mietwohnung grundsätzlich nicht gestattet ist, also nicht zum sachgerechten Gebrauch der Mietsache zählt. Dies gilt natürlich nur, wenn Vertraglich nichts anderes geregelt ist. Abgesehen davon müsste man sicherstellen, dass ausgebrochene Tiere keine Plage auslösen können bzw. besser noch, das keine Tiere ausbrechen können.

            Wie aber so oft im Leben trifft wohl auch hier der schöne Satz "Wo kein Kläger, da kein Richter!" den Nagel auf den Kopf.

            Evtl. ist auch dieser Link ganz interessant, denn die 49. Ausgabe der Reptilia scheint sich damit ebenfalls zu beschäftigen. In welchem Umfang kann ich jedoch nicht sagen.
            http://www.roterdorn.de/inhalt.php?xz=rezi&id=4865

            Grüße,
            Micha


            [[ggg]Editiert von Wilson am 22-06-2005 um 01:37 GMT[/ggg]]

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            • #21
              Re: Verbot von Heuschrecken

              ja dieses Gesetz kenn ich auch. Im Grunde ist es so auszulegen: Wenn du Meerschweinchen hast und die sich vermehren ist das ok. Wenn Du aber eines der gemieteten Zimmer mit Holzspänen ausstreust und sich darin Millionen von Meerschweinchen tummeln, ist das kein sachgerechter Gebrauch der Mietsache mehr.
              Ebenso wird das mit den Insekten sein. Hat man die Tiere in Zuchtbehältern verstaut und verursachen sie weder Schäden an der Wohnung noch Geruchs- oder Lärmbelästigung, kann man nicht von unsachgemäßen Gebrauch sprechen.
              ..abgesehen davon dass die Ausübung eines Gewerbes ab einer bestimmten Größe dem Vermieter angegeben werden muss, soweit ich weiß.

              [[ggg]Editiert von MrCus am 23-06-2005 um 08:34 GMT[/ggg]]

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              • #22
                Re: Verbot von Heuschrecken

                Hi MrCus,

                bei Insekten spielt glaub ich aber auch der "Ekligkeitsgrad" mit eine Rolle.

                Guckst Du:
                http://www.ratgeber-recht24.de/Tierhalterhaftung_Teil_1/Exkurs_Mietrecht.html?exkurs_mietrecht

                und:
                http://www.vogelspinnenkatalog.de/Startseite.htm

                Hiernach dürfte das bloße Halten der Insekten schon ein unsachgemäßer Gebrauch der Mietsache und damit nicht erlaubt sein.

                Ach, wie auch immer...mein Vermieter war grad hier und hat sich fürs Chamäleon interessiert. In diesem Zusammenhang die gefürchtete Frage: Was frisst der denn so?
                Während ich diese Frage kurz abtun wollte, stürzte meine zweite Hälfte schon ins Bad und zerrte Heimchen, Heuschrecken und Steppengrillen hervor.
                Reaktion Vermieter: Ach, das möchte ich ja gern mal sehen, wenn der so was frisst. Das ist doch bestimmt total interessant.

                Das wars. Naja gut, wir wohnen seit 8 Jahren hier und sind natürlich sonst ganz vorbildliche Mieter Ich glaub, er ist froh und glücklich, so lange er seine Miete pünktlich hat, der Rest ist ihm egal.

                Es wird also nicht immer so heiß gegessen, wie es gekocht wird und außerdem gilt auch: Was der Vermieter nicht weiß...

                Ausbruchsichere Grüße,
                Micha

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                • #23
                  Re: Verbot von Heuschrecken

                  soweit ich weiß, ist der "Ekel"-Absatz mitlerweile gestrichen bzw von Gerichten als unwirksam erklärt.

                  Da könnt ja jeder kommen und sagen "ich ekle mich vor ihrer Katze".

                  [[ggg]Editiert von MrCus am 24-06-2005 um 18:50 GMT[/ggg]]

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                  • #24
                    Re: Verbot von Heuschrecken

                    Welch Vorteil wenn man in einem Haus wohnt wo der Eigentümer Vater des Hausverwalters ist, der Hausverwalter Reptilien hält und seine Freundin (ich) auch. Der Hauseigentümer kümmert sich im Urlaub um die ganzen Tiere und wegen eines entlaufenen Futtertieres informiere ich kurz den Hausverwalter - ders dann lächelnd einfängt.

                    Die restlichen Mieter haben je einen eigenen "Liebling" in unserem Zoo, die Nachbarin kommt regelmässig um nach "Klärchen (Klara, Bartagame)" zu schauen. Die nicht unerhebliche Menge an Nachzucht-Insekten stört da keinen. Rosenkäfer sind hübsch, Schaben im sicheren Behälter - alle sind zufrieden.

                    Unsere Wohnung jetzt ist auch zweckentfremdet. Unsere Reptilien haben uns Menschen einen Platz zum Leben freigehalten

                    Klingt märchenhaft - und ich bin sehr froh darüber, dass es bei uns so super läuft. Jedoch gabs auch nie vorher in anderen Wohnungen Probleme wegen der Insekten. Der Vermieter wusste von Geckos und war nur froh, dass die nicht giftig/bissig/gefährlich sind. Das wars.

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