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"Fachgerechtes" töten

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  • #31
    Re: "Fachgerechtes" töten

    lol
    Man, was für eine blödsinnige Idee, tut mir leid! Also ich zumindest möchte meine Futtertiere vorher nicht schlachten und hinterher noch das Waschbecken oder so putzen Zudem dürfte das wohl kaum kurz und schmerzlos sein, wenn dem Vieh bei jeder Bewegung eine große Menge an Blut aus dem Körper schießt, oder? Ich glaub in diese Richtung sollten wir nicht weiter überlegen...denn so langsam wirds ekelhaft

    Kommentar


    • #32
      Re: Re:

      Hallo,
      Also tut mir leid, das ist alles übertrieben "technisch". Mäuse ab Springerstadium (also mit festen Knochen) kurz mit dem Genick auf eine harte (Tisch-) Kante ist bewährt, unblutig und schnell. Die Kleinen mit den weichen Knochen leiden dabei unnötig, deshalb CO2.

      Gruß

      Arnd
      Dreaddy wrote:
      Heo,
      sorry, das wusste ich nich. dann kommt das natürlich auf keinen fall in frage...

      wie wärs wenn man einfach die aorter durchtrennt ? (gibt halt ein blutbad aber müsste kurz und schmerzlos sein)
      Derzeit: Lampropeltis, Rhadinophis und Elaphe

      Kommentar


      • #33
        Re:

        Wem gehört das Leben?
        soviel zum thema tötung, gefunden bei google, und besser als horrorbeschreibungen.
        der gedanke einem anfänger erklären zu müssen wie feste er die maus auf die tischkante schlagen muss, (wieviel kraft ist dazu nötig, man könnte ja nicht fest genug schlagen), oder den pinkie mit einem knüppel(welche grösse, baseballschläger????) zu töten, treibt mir die tränen in die augen, vor wut.
        gruss
        michael schmidt

        Euthanasie: Tierschutzgerechte Tötung von (Versuchs-) Tieren
        Inhalt:
        Recht
        Allgemeines methodisches Vorgehen
        Mechanische Methoden
        Inhalationsmethoden
        Injektionsmethoden
        Grundsätzlich abzulehnende Methoden
        Tierschutzgerechte Tötungsverfahren für einzelne Tierarten:
        Maus
        Ratte
        Hamster, Meerschweinchen
        Kaninchen
        Frettchen, Nerz, Katze, Hund, Schwein, Schaf, Ziege
        Vögel/Geflügel
        Frösche/Molche
        Fische





        --------------------------------------------------------------------------------

        §1 des Tierschutzgesetzes: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen".
        Schmerz: unangenehme körperliche und emotionelle Wahrnehmung, die durch Gewebeschaden verursacht wird.
        Leiden: alle emotionell unangenehmen Wahrnehmungen, die aus Schmerz, Angst, Langeweile, Einsamkeit, Krankheit etc. entstehen
        Angst: negative Emotion in scheinbar existenzbedrohender, als ausweglos empfundener Situation.
        Schaden: Verletzungen (Gewebeschaden) als Ursache für Schmerz, Entnahme von Geweben/Organen, Amputationen, induzierter Funktionsverlust. Der Tod ist ontogenetisch gesehen der größtmögliche Schaden
        Die Tötung von Tieren darf nicht grundlos erfolgen:
        vernünftiger Grund = ethische Rechtfertigung. Es muß im Sinne einer Güterabwägung begründet werden, warum die Durchführung des Vorhabens gegenüber der Unterlassung (..der Tötung..) das „kleinere Übel“ ist.

        Gründe für die Tötung von Versuchstieren können sein:

        Krankheit
        Organentnahmen
        Tierversuche
        Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung
        Tötung - Euthanasie: „leichter Tod“; Einleitung eines schmerzlosen Todes mit schnellem Eintreten der Bewußtlosigkeit, gefolgt von kardialem und respiratorischem Ausfall.


        §4 des Tierschutzgesetzes: "Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden". ... "Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat".

        Kenntnisse: Physiologie; Schmerzsignale; Kennzeichen, daß der Tod eingetreten ist.
        Fähigkeiten: sachgerechte Durchführung, erlangt durch entsprechende Ausbildung (Sachkundenachweis gegenüber der zuständigen Behörde)


        Entscheidung zur Tötung und Durchführung der Tötung erfordern größtmögliche Sorgfalt und höchstes Verantwortungsbewußtsein. Die Wahl der Tötungsart hat tierschutzrechtliche Bedeutung. Das gewählte Verfahren soll einen schnellen Eintritt der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit garantieren.

        Auswahl der Tötungsmethode: Die Suche nach der optimalen Tötungsmethode ist immer aktueller Forschungsgegenstand. Der jeweils aktuelle Stand der Technik/Methodik ist Entscheidungsgrundlage.
        Es sind zu berücksichtigen:

        Aspekte des Tierschutzes: tierspezifische Eignung, schnell im Eintritt der Wirkung, schmerzlos, zuverlässig (irreversibel)
        Aspekte des Personenschutzes (Gefahrstoffe, Hygiene): sicher für die durchführende Person, leicht handhabbar
        Aspekte der Personalmotivation: emotionale Akzeptanz („Ästhetik“) der Methode
        Aspekte der Forschung: keine Beeinflussung des Versuchsergebnisses, standardisierbar, d.h. beliebig oft in gleicher Weise mit gleichem Erfolg durchführbar (reproduzierbar)
        betriebliche Aspekte: ökonomisch, nicht umweltbelastend

        --------------------------------------------------------------------------------

        Allgemeines methodisches Vorgehen:
        Erregung des Tieres minimieren, besser ganz vermeiden. Keine länger dauernde Einengung bzw. Fesselung im wachen Zustand des Tieres !
        Bei größeren Gruppen: Vermischen von sich fremden Gruppen vermeiden.
        Tötung nicht in Räumen durchführen, in denen noch andere Tiere, insbesondere Artgenossen, gehalten werden.
        Eintritt des Todes durch Nachweis von Atem- und Herzstillstand sowie fehlender Muskelspannung bestätigen.
        Bei Anwendung chemischer Methoden: Entsorgung der Tierkörper erst, wenn Totenstarre eingetreten ist.
        Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen: Abzug
        Beachtung allgemeiner Regeln der Hygiene beim Umgang mit Tieren: Vermeidung von Infektionen und allergischen Reaktionen (Kittel, Handschuhe, ggf. Mundschutz)

        Mechanische Methoden:
        Betäubungsschlag (beim Kaninchen): Sicherung des Todes durch Entbluten
        Dekapitation; Durchtrennung des Halses; Guillotinen, bei kleinen Tieren auch Schere oder Zange. Bei Kaltblütern: zusätzliche Zerstörung von Gehirn und Rückenmark.
        Bolzenschuß: Betäubung durch Bolzenschuß; Sicherung des Todes durch Entbluten
        Zervikale Dislokation: Genickbruch, Strecken; kleine Nager, kleine Vögel. Sicherung des Todes durch Entbluten
        Inhalationsmethoden:
        eingeatmete Konzentrationen müssen so hoch sein, daß Bewußtlosigkeit nach wenigen Sekunden eintritt.
        CO2: Verbringen von Tieren in eine mit CO2 gefüllte Kammer. Gas sollte danach weiter geräuscharm einströmen. Tiere sind nach wenigen Sekunden betäubt. Der Tod tritt nach wenigen Minuten in CO2-Narkose ein.
        Kein N2: Tiere ersticken bei vollem Bewußtsein !
        volatile (flüchtige) Inhalationsanästhetika: Halothan, Enfluran, Isofluran etc. Narkose tritt schnell ein, bis zum Eintritt des Todes dauert es mehrere Minuten.
        Kein Äther, kein Chloroform: stark die Atemwege reizende Chemikalien, unsichere Wirkung, unzureichende Arbeitssicherheit.
        Injektionsmethoden:
        Überdosierung von Narkotika: Barbiturate (Pentobarbital)
        Injektion von Tötungsmitteln unter Betäubung: Eutha 77, T61
        Grundsätzlich abzulehnende Methoden:
        Methoden, die auf Erstickung beruhen: Ertränken; Einatmen von Stickstoff oder Helium, Blausäure, Curare; u.a. treten extreme Angstzustände und Krämpfe auf
        orale oder rektale Verabreichung: schwierige Dosierung, sehr variabler Wirkungseintritt, unsicherer Eintritt des Todes
        Tötung durch Elektrizität (außer nach validierten Verfahren mit anschließender Entblutung - Schlachthof)
        Tötung durch Schuß (außer unter besonderen Umständen - Jagd)
        Tötung durch sog. „sichere“ Narkotika, weil diese kaum hoch genug dosiert werden können
        Mittel, die ohne betäubende Wirkung zu Herz- oder Atemstillstand führen
        Totwerfen, Totschlagen

        --------------------------------------------------------------------------------

        Tierschutzgerechte Tötungsverfahren für einzelne Tierarten:
        Maus
        Zervikale Dislokation: Luxation der Halswirbelsäule durch schnelles Strecken
        Dekapitation (Guillotine)
        Inhalation von CO2 (nicht bei den sehr CO2-toleranten Feten und Neugeborenen)
        intraperitoneale (i.p.) Injektion von Barbituraten
        Ratte
        Zervikale Dislokation: Luxation der Halswirbelsäule durch schnelles Strecken
        (nur bei Körpergewicht < 100g)
        Dekapitation (Guillotine); größere Tiere können zur sicheren Handhabung vorher
        in leichte Narkose versetzt werden
        Bolzenschuß mit sofort anschließendem Entbluten
        Inhalation von CO2 (nicht bei den sehr CO2-toleranten Feten und Neugeborenen)
        i.p. Injektion von Barbituraten
        Hamster, Meerschweinchen
        Dekapitation mit der Guillotine nach vorheriger Narkotisierung
        Inhalation von CO2
        i.p. Injektion von Barbituraten
        Kaninchen
        Bolzenschuß mit sofort anschließendem Entbluten
        Genickschlag mit sofort anschließendem Entbluten
        intravenöse (i.v.) Injektion von Barbituraten
        i.v. Injektion von T61, nach vorheriger Sedierung oder leichter Narkose
        Frettchen, Nerz, Katze, Hund, Schwein, Schaf, Ziege
        Bolzenschuß mit sofort anschließendem Entbluten
        i.v. Injektion von Barbituraten
        i.v. Injektion von T61, nach vorheriger Sedierung oder leichter Narkose

        Vögel/Geflügel

        Genickbruch (kleine Vögel bis Taubengröße)
        Dekapitation nach Betäubung
        Inhalation von CO2 (bei Tauchvögeln keine Inhalationsverfahren!)
        Injektion von Barbituraten, i.v., ggf. auch i.p.
        Embryonen im Ei: mehrstündige Lagerung bei 4°C, Dekapitation
        Frösche/Molche
        Narkotisierung und Tötung mit MS-222 (Tricain,Äthyl-m-Aminobenzoat)
        Injektion von Barbituraten
        Injektion von T61
        Fische
        Dekapitation mit scharfem Messer, bis Körpergewicht 200g
        Schlag auf die Schädeldecke und sofort anschließende Entblutung oder Dekapitation
        Narkotisierung und Tötung mit MS-222 (Tricain,Äthyl-m-Aminobenzoat)






        [Edited by mimokl on 16-12-2002 at 12:36 GMT]

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        • #34
          Re:

          Langer Text, sorry....
          Guten Tag!
          Also, ich habs noch nicht ausprobiert, weil ich im Moment nur gefrorene Mäuschen bekomme und, sobald es geht, lebende verfüttern möchte, aber auf die Tischkante hauen scheint mir auch das problemloseste zu sein.
          Zu den von mimokl zitierten Stellen aus dem Tierschutzgesetz: Würdest du Mausefallen in deiner Wohnung aufstellen? Ich würde es nicht mehr machen, seit ich mitbekommen habe, wie eine darin gefangene Maus sich anhört und wie sie aussieht. Meine Mitbewohnerin hat auch schon eine mit dem Hammer erschlagen, um sie von ihrem (objektiv von außen wahrnehmbaren) Leiden zu erlösen. Wir haben jetzt eine Katze wegen der Mäuse, das ist nicht unbedingt weniger grausam (obwohl ich das Wort hier für nicht angebracht halte, da die Katze m. E. nicht zu überlegter Grausamkeit fähig ist), aber eben natürliches Risiko seitens der Maus und artgemäßes Ausleben ihres Jagdtriebes seitens der Katze.
          Also ich plädiere (soweit meine physiologischen Kenntnisse das zulassen) für Tischkante oder Lebendfütterung.
          Es ist auf dem Land immer noch stellenweise üblich, verletzte Vögel sowie vor allem unerwünschter Katzennachwuchs dadurch zu töten, dass man sie gegen die Hauswand wirft oder auf den Betonfußboden. Nicht, dass ich das irgendwie verteidigen möchte, aber die Tiere sind definitiv sehr schnell tot, wenn man die entsprechende Kraft aufbringt. Halbherzig geht das natürlich nicht, um zurück zum Futtertierproblem zu kommen. Darüber muss sich jeder im Klaren sein.

          (Um keine Missverstndnisse aufkommen zu lassen: Bei den Katzen würde ich den Halter anzeigen, weil er die Tiere ohne diesen "vernünftigen Grund" tötet und durch Kastration der Elterntiere hätte dafür sorgen müssen, dass kein Nachwuchs zur Welt kommt)

          mgf
          Andrea-Lotta

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