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Entsorgung von Schaben-Restmüll

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  • Entsorgung von Schaben-Restmüll

    Hallo,
    Ich passe für 7 Wochen auf die diversen Tierchen von meinem Freund auf. Da ich bei uns für die Vegetarier zuständig bin und nur die Futtertiere füttere, bin ich mit denen nicht so bewandert.
    Im selben Zimmer wie die Schabenzucht habe ich vorübergehen mein Büro eingerichtet und leider stinken sie ganz erbärmlich.
    Umsetzten war nicht so das Problem, aber nun hab ich einen kleinen Haufen Müll, der aus Schabenkot, Fressensresten etc. besteht, leider sind auch eine Menge kleiner Schaben drin.
    Jetzt die Frage:
    Ab welcher Temperatur krieg ich sie tot, reicht rausstellen (17°Nachts), oder Kühlschrank (Mitbewohneruntauglich), oder Gefriertruhe, damit ich den Müll pestsicher entsorgen kann.
    Es handelt sich hier um "Schokoschaben", und ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich nichtmal Art- und Gattungsname kenne.:ups:
    Danke für jegliche Hilfe,
    Emelie

  • #2
    also ich würde sagen Ardap trüber oder Gefriertruhe sollte denen auch den letzten rest geben !

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    • #3
      Definitv Gefriertuhe, für mindestens 24 Stunden. Über 17°C lachen Shelfordella tartara (das ist die Art, die meistens als Schokoschabe verkauft wird).
      Gruß
      Jennifer

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      • #4
        Hi,

        habe früher immer meine Hausgeckos in die Box gesetzt und einen guten Appetit gewunschen. Was dann von den Shelfordella lateralis (=Schokoschaben, tatsächlich aber öfter als S. tartara angeboten) noch was übrig war----> Gefrierschrank, 2Tage sind besser als einer
        Eipakete kannste ja -wenn du willst- noch absammeln, das hält die Verluste gering.

        Viele Grüße,

        Jakob

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        • #5
          Hallo Emelie,

          ausser Gefrierschrank fällt mir auch nur Nachbars Tür ein... Wenn du so Nachbarn hast wie ich werden die Kleinen Schokis wohl nicht lange überleben und schnell mit dem Pantoffel erschlagen werden :ggg:

          Gruß
          Patrick
          www.Leguanundco.de

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Agamura Beitrag anzeigen
            Hallo Emelie,

            ausser Gefrierschrank fällt mir auch nur Nachbars Tür ein... Wenn du so Nachbarn hast wie ich werden die Kleinen Schokis wohl nicht lange überleben und schnell mit dem Pantoffel erschlagen werden :ggg:

            Gruß
            Patrick
            www.Leguanundco.de
            Mit solchen Ratschlägen wäre ich Arten mit einem derartigen Pestpotential extrem vorsichtig.... Aus nicht lange überleben wird bei den Biestern um die es hier geht dann gern mal eine stabile Population.....
            Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

            DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
            http://www.teratolepis.de
            http://www.saumfinger.de

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            • #7
              Zitat von Agamura Beitrag anzeigen
              Hallo Emelie,

              ausser Gefrierschrank fällt mir auch nur Nachbars Tür ein... Wenn du so Nachbarn hast wie ich werden die Kleinen Schokis wohl nicht lange überleben und schnell mit dem Pantoffel erschlagen werden :ggg:

              Gruß
              Patrick
              www.Leguanundco.de
              ... soll dieser Beitrag Werbung für die eigene Homepage sein, oder ist das ein Witz?

              Solche Ratschläge sind zudem strafbar ...

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              • #8
                Manmanmanmanman...

                Natürlich sollte das kein Ratschlag sein sondern ein Spaß!!!
                Falls Falsch verstanden: hiermit zurückgezogen!!!

                @ Harte: Nenne mir doch bitte die gestezliche Norm die das von mir geschriebene unter Stafe setzt!!! Verklagen könnte ich mich dann als angehender Jurist bei entsprechnedem § auch selbst!!! Danke für die Hilfe!

                Gruß
                Patrick

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Agamura Beitrag anzeigen
                  Manmanmanmanman...

                  Natürlich sollte das kein Ratschlag sein sondern ein Spaß!!!
                  Falls Falsch verstanden: hiermit zurückgezogen!!!

                  @ Harte: Nenne mir doch bitte die gestezliche Norm die das von mir geschriebene unter Stafe setzt!!! Verklagen könnte ich mich dann als angehender Jurist bei entsprechnedem § auch selbst!!! Danke für die Hilfe!

                  Gruß
                  Patrick
                  ... mir fällt da sofort was ein, aber der hier zuständige fachkompetente Moderator wird da sicher noch viel mehr Wissen.

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                  • #10
                    Hallo lieber Andreas,

                    du versuchst anscheinend dich um eine fundierte Antwort zu drücken.

                    Gruß Ingo V.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von ingo v. Beitrag anzeigen
                      Hallo Harte,
                      du versuchst anscheinend dich um eine fundierte Antwort zu drücken.

                      ... für den zukünftigen Juristen und den Big Brother der Futtertiere ein Rätsel:

                      Will ich hier was Neues in die Natur geben, muss ich die Erlaubnis dazu hier erstreben.

                      ... den Rest kann man selbst erlesen.

                      B b Harte
                      Zuletzt geändert von Harte; 04.07.2007, 22:33.

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                      • #12
                        Hallo Harte,

                        zunächst mal ein dickes Lob für deine Mühe!!! Wirklich toll das du neben der Rechtschreibüberprüfung noch Zeit für rechtliche Dinge findest!!!

                        Die Seite die du in deinem Beitrag hinterlegt hast ist äusserst interessant, jedoch findet sich hier leider keine Antwort auf die eigentliche Frage...
                        (Soll kein Vorwurf sein.. .hast ja auch viel zu tun: Rätsel ausdenken/Rechtshinweise geben etc.)

                        Für den Fall das du den Überblck verloren hast helfe ich gern nochmal mit einer kleinen Zusammenfassung des geschriebenen!

                        Zitat von Agamura Beitrag anzeigen
                        ausser Gefrierschrank fällt mir auch nur Nachbars Tür ein... :ggg:
                        Zitat von Harte Beitrag anzeigen
                        Solche Ratschläge sind zudem strafbar ...
                        Zitat von Agamura Beitrag anzeigen
                        Natürlich sollte das kein Ratschlag sein sondern ein Spaß!!!
                        @ Harte: Nenne mir doch bitte die gestezliche Norm die das von mir geschriebene unter Stafe setzt!!!
                        Zitat von Harte Beitrag anzeigen
                        Will ich hier was Neues in die Natur geben, muss ich die Erlaubnis dazu hier erstreben.
                        Mit meinem Spaß den ich des Forumfriedens wegen sogar zurückgenommen habe verstoße ich nicht nicht gegen § 65 BNatSchG.
                        Weder die Strafvorschriften des § 66 BNatSchG, noch Bußgeldvorschriften (§65) sind folglich anwendbar. Die Todeszelle muss also noch warten!

                        Würde ich Shelfordella tartara hingegen tatsächlich vorsätzlich oder grob fahrlässig i.S.d. § 276 II BGB aussetzen wäre die Rechtslage natürlich eine andere!


                        Vielleicht sollten wir die Diskussion einfach beenden!!!
                        Ich betone erneut das es sich bei meiner Aussage lediglich um einen Spaß gehandelt hat. Bei jedem der diesen nicht verstanden oder als Ratschlag interpretiert hat entschuldige ich mich zudem hiermit!
                        Möchte nicht über solch einen Mist diskutieren - Lasst uns lieber wieder über unsere geliebten und schönen Tierchen sprechen!

                        Bei der Rechtschreibkontrolle bitte ich um Nachsicht!

                        Friedliche Grüße

                        Big Brother Patrick

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                        • #13
                          Hallo lieber Andreas,

                          was hat die Bundernaturschutzgesetzgebung mit deiner Aussage, dieser Ratschlag sei strafbar, zu tun??
                          Als juristischer Laie hätte ich das eher strafrechtlich unter: "Aufruf zur Bildung einer terroristischen Vereinigung", eingeordnet.

                          Gruß an den Ex-Big Brother


                          Zitat von Harte Beitrag anzeigen
                          ...
                          Solche Ratschläge sind zudem strafbar ...
                          Zuletzt geändert von ingo v.; 05.07.2007, 07:49.

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