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Zollvorschriften

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    Jedesmal wenn ich bestellte Literatur (Bücher, Broschuren, Loseblattsammlungen) aus Nicht-EU-Ländern verzollen muß, komm ich mir vor wie auf dem Basar...
    Ich bekomm erklärt, wie kompliziert doch die Zollwelt sei und ich bei Warenwerten unter ( ich glaube 250 Euro, kann mich im Bettrag auch irren) mit einer "Pauschalverzollung" günstiger dakomme.

    Jetzt habe ich aber auf der Zollseite (www.zoll.de) gelesen, dass Bücher zollfrei sind, lediglich 7% Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sind. Damit läge ich aber unter der "Pauschalverzollung".

    Kennt sich hier einer mit den genauen Vorschriften aus?

    Ich muß diese Woche wieder hin und möchte vorbereitet sein....(Zolltarifnummern habe ich mir schon rausgesucht)

    Gruß
    Horst
    sigpic

  • #2
    N'abend,
    bis 700€ ist es erstmsl Zollfrei. Kleine Packete mit einer gewissen Dimmension und einem max.Ggewicht von ich meine 25kg, müssten es aber schon sein.
    Alle Formulare gibt es auch bei den Logistikern mit Anleitung. Und den Warenwert bis 700€ legt man auch selber fest.

    wechselwarme Grüße Marcel

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    • #3
      Hallo Marcel,

      nichts für ungut, aber ich brauch definitiv richtige Antworten.

      Der generelle Freibetrag für Einfuhren liegt bei 22 Euro.

      siehe www.zoll.de :

      Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, d.h. einem Land außerhalb der EG, sind grundsätzlich
      • Zoll,
      • Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und
      • gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (nur bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten)
      zusätzlich zu entrichten.
      Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt. Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
      • alkoholische Erzeugnisse,
      • Parfüms und Eau de Toilette,
      • Tabak und Tabakwaren,
      • Röstkaffee oder löslicher Kaffee.
      Der Zollbetrag, also das was Sie an zusätzlichen Zollabgaben kalkulieren müssen, hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab.


      Desweiteren ist folgende Liste auf der Seite zu finden.:

      Beispiele für Zollsätze bei der Einfuhr
      Stand: April 2007 (Änderungen der Brüsseler Tarifdatenbank "TARIC" vorbehalten)
      Grundsätzlich wird bei der Wareneinfuhr in Deutschland zusätzlich zum Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben: 19 % bzw. 7 % der Summe aus Rechnungspreis (frei-Haus, also einschließlich eventueller Transportkosten) und Zollbetrag.

      ........
      Bücher, Gemälde frei (EUSt: 7 %)
      Bilddrucke, Poster, Fotos frei
      .........



      Gruß
      Horst
      Zuletzt geändert von Horst Beckers; 14.10.2007, 20:13.
      sigpic

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      • #4
        Hallo Horst,

        schau mal hier:

        http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...3R0918:DE:HTML

        Art. 50 i.V.m. Anhang I

        Aufpassen mußte allerdings noch bei den Versandkosten, die sollten auf der Rechnung immer ausgewiesen sein - ansonsten sind schnell mal 74,76EUR Pauschalversand (Luftfracht express) drauf und die sind sowohl anteilig Zoll als auch komplett MwSt.-pflichtig - bei geringen Versandkosten wird regulär auf die Versteuerung / Verzollung verzichtet ( soll heißen ich weiß nicht, ob sich die Zollbefreiuung auch auf die notwendigen Versandkosten erstreckt )

        @Marcel:

        Was meinst du mit 700 EURWarenwert zuim selber festlegen?

        Gruß
        Christina
        Zuletzt geändert von Morlchen; 14.10.2007, 20:19. Grund: Erklärung erklärt ....

        Kommentar


        • #5
          Hallo Christina,

          vielen Dank, das hilft mir vielleicht (hoffentlich!) weiter...

          Gruß
          Horst

          P.S.:
          Gilt das dennn auch für aussereuropäische Einfuhren?
          sigpic

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Horst Beckers Beitrag anzeigen
            Hallo Christina,

            vielen Dank, das hilft mir vielleicht (hoffentlich!) weiter...

            Gruß
            Horst

            P.S.:
            Gilt das dennn auch für aussereuropäische Einfuhren?
            Zoll zahlste immer nur für Ex-EU-Einfuhren. Innerhalb der EU nur besondere Verbrauchssteuern für Alkohol, Zigaretten oder ähnliches. Das macht den Privat(groß)einkauf in EU-Ländern mit niedriger MwSt. ja so attraktiv

            Gruß
            Christina

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            • #7
              Vielen Dank!

              Ich nehm den Ausdruck mit...

              ...und berichte mal vom Ergebnis.

              Gruß
              Horst
              sigpic

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              • #8
                War heute beim Zoll.
                Habe sofort gesagt, dass es sich um wissenschaftliche Literatur handelt.

                Mußte daher keine Zollgebühren sondern lediglich 7% Einfuhrumsatzsteuer entrichten, da ein Warenwert von 22 Euro überschritten wurde. Die Versandkosten von 40$ wurde nicht mit berechnet...

                Gruß
                Horst
                sigpic

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