Ich hab da mal wieder eine Frage:
Ich mache in der Schule eine Arbeit über Wasseragamen. Ein Punkt der Arbeit handelt von den gesetzlichen Mindestanforderungen bezüglich der Unterbringung von Wasseragamen.Das Problem ist, dass ich nicht weiss, wo ich mir die originalen Gesetzestexte besorgen kann. Diese brauche ich, da die Quellenangabe eine wichtige Rolle spielt. Da reicht es halt nicht, wenn ich schreibe, dass ich irgendwo im Internet gelesen habe, dass die Länge drei mal soviel wie die Kopf- Rumpflänge betragen sollte (oder sowas). Ich hab mir gedacht, dass sich vieleicht der eine oder andere auch mit dem Gesetz der Schweiz ein wenig auskennt...
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte...
MfG Marius
Ich mache in der Schule eine Arbeit über Wasseragamen. Ein Punkt der Arbeit handelt von den gesetzlichen Mindestanforderungen bezüglich der Unterbringung von Wasseragamen.Das Problem ist, dass ich nicht weiss, wo ich mir die originalen Gesetzestexte besorgen kann. Diese brauche ich, da die Quellenangabe eine wichtige Rolle spielt. Da reicht es halt nicht, wenn ich schreibe, dass ich irgendwo im Internet gelesen habe, dass die Länge drei mal soviel wie die Kopf- Rumpflänge betragen sollte (oder sowas). Ich hab mir gedacht, dass sich vieleicht der eine oder andere auch mit dem Gesetz der Schweiz ein wenig auskennt...
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte...
MfG Marius
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