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  • #16
    Hallo,

    nach einigen "ungenehmigten" Kartierungen und anschließender Vorlage unserer Ergebnisse bei der unteren Landschaftsbehörde, bekamen wir diese Genehmigung.
    Die Genehmigung schließt das Entnehmen zur Artbestimmung und Fotografie mit ein, wie auch das Betreten von Naturschutzgebieten. Verboten ist natürlich, die Tiere aus ihren angestammten Lebensräumen zu entfernen.
    Das haben wir ohne Dachverband oder Organisation im Rücken bekommen.

    Viele Grüße,

    Timm
    Zuletzt geändert von Timm Schulz; 25.08.2006, 21:23.

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