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Verfütterung von WA Tieren – erlaubt?

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  • #46
    Hallo nochmal.
    Also bezüglich der Wirbellosen habe ich nochmal nachgeschaut, sie werden in der BArtSchVO nicht anders behandelt als Wirbeltiere, d.h. z.B. eine Mexikanische Rotknievogelspinne (Brachypelma smithii), die im Anhang B gelistet ist, wird genauso behandelt wie ein Wirbeltier im gleichen Anhang, also Herkunftsnachweis, Meldung bei der Behörde usw.

    Man kann natürlich Tiere kaufen, bei der Behörde anmelden, verfüttern und dann wieder abmelden. Rein rechtlich ist das kein Problem. Jedoch hat die Naturschutzbehörde einen Ermessensspielraum und kann diese Praxis und das Halten der Tiere untersagen, da diese Vorgehensweise nicht dem Artenschutzgedanken entspricht. Eigene Nachzuchten ohne anzumelden verfüttern muss erstmal nachgewiesen werden und dürfte ohne Anzeige kaum verfolgt werden können.

    Dass jemand Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz nicht kennt, ist meiner Auffassung nach kein Argument gegen den Tierschutz bzw. für das Töten von Tieren. Wer ein Tier hält, hat sich die dafür notwendige Sachkunde vorher anzueignen, und dazu gehören auch die Belange des Tier- und Artenschutzes. Außerdem ist (offensichtlich herrscht tatsächlich breite Unkenntnis) das Schlachten von Geflügel durch Abtrennen des Kopfes (Rübe ab) nach wie vor erlaubt, genauso wie das Töten von Hasen und Kaninchen durch Genickschlag ohne vorherige Betäubung als Ausnahmen bzw. Sonderregelungen. Metzger und Schlachter besitzen ebenfalls durch ihre Berufsausbildung die Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren und warum irgendwelche Blindbleche auf Schlachthöfen mit Bolzenschussapparaten rumrennen sollen ist mir nicht eingängig. Abgesehen davon kann jede Person die Sachkunde durch Schulung und Prüfung erwerben und dann die Erlaubnis erteilt bekommen. So ganz nebenbei: ich habe bei uns im Dorf vor Jahren mal einen angezeigt, weil er die neugeborenen Jungen seiner Katze ersäuft hat. Von der Strafe die er daraufhin bekommen hat, hätte er problemlos in Urlaub fahren oder mehrere Dutzend Katzen sterilisieren lassen können. Gruß
    Sven
    Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

    Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

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    • #47
      Hallo Sven,

      Zitat von Sven Zeeb Beitrag anzeigen

      Also bezüglich der Wirbellosen habe ich nochmal nachgeschaut, sie werden in der BArtSchVO nicht anders behandelt als Wirbeltiere, d.h. z.B. eine Mexikanische Rotknievogelspinne (Brachypelma smithii), die im Anhang B gelistet ist, wird genauso behandelt wie ein Wirbeltier im gleichen Anhang, also Herkunftsnachweis, Meldung bei der Behörde usw.
      interessant, da es von den Behörden wie gesagt in der Regel anders gehandhabt wird. Hier mal ein Auszug aus einem Schreiben des Regierungspräsidium Stuttgart, wo ein Vogelspinnenhalter gefragt hat wie das mit Haltungsgenehmigung und Meldepflichten aussieht:

      "...Eine Meldepflicht besteht ebenfalls nicht, da nur Wirbeltiere zu den
      meldepflichtigen Arten zählen.
      ..."
      (Das vollständige Schreiben kann in diesem thread >>klick mich<< nachgelesen werden.)

      Und diese Auslegung kenne ich von anderen Ämtern ebenfalls. Als z.B. alle Brachypelma sp. ins WA aufgenommen wurde, wollte ich von der für mich zuständigen unteren Naturschutzbehörde CITES Papiere haben (ist schon ein paar Jahre her). Die hatte sich zunächst geweigert mir welche auszustellen, da Vogelspinnen eben keine Wirbeltiere seien. Nach viel hin und her – ich hab ja irgendeinen Herkunftsnachweis für meinen Altbestand benötigt – hab ich dann doch CITES-Papiere ausgestellt bekommen.

      viele Grüße
      Martin

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      • #48
        Zitat von Martin H. Beitrag anzeigen
        interessant ...
        Hallo Martin!

        Hier wird Artenschutzrecht und Tierschutzrecht wild durcheinander gemischt ... und der neue Mix dann als Wahrheit präsentiert.
        Na dann warte ich mal darauf, das die Entomologen uns demnächst Mindesthaltungsrichtlinien zur Schabenhaltung aufs Auge drücken und dann mit Artenschutzgründen argumentieren, weil die deutsche Schabe in Grönland von Aussterben bedroht ist.

        B b Harte

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        • #49
          Hallo

          Zitat von Sven Zeeb Beitrag anzeigen
          Eigene Nachzuchten ohne anzumelden verfüttern muss erstmal nachgewiesen werden und dürfte ohne Anzeige kaum verfolgt werden können.
          Dazu müsste es dann allerdings jemand wissen der eine Anzeige macht.
          Wenn jemand seine NZ ohne Anzumelden einem anderen zu Futterzwecken überlässt, egal ob da Euros auch den Besitzer wechseln oder nicht käme dem gleich. Dazu bedürfte es auch einer Dritten Person die die Anzeige macht.

          Dass jemand Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz nicht kennt, ist meiner Auffassung nach kein Argument gegen den Tierschutz bzw. für das Töten von Tieren.
          Dann sollten unsere Politiker schnellstens mehr Studienplätze für Juristen schaffen! Oder mehr Platz für 40 mio. Politiker.
          Wer ein Tier hält, hat sich die dafür notwendige Sachkunde vorher anzueignen, und dazu gehören auch die Belange des Tier- und Artenschutzes.
          Also zuerst verbeamteter Jurist werden, dann Tiere anschaffen.
          Außerdem ist (offensichtlich herrscht tatsächlich breite Unkenntnis) das Schlachten von Geflügel durch Abtrennen des Kopfes (Rübe ab) nach wie vor erlaubt, genauso wie das Töten von Hasen und Kaninchen durch Genickschlag ohne vorherige Betäubung als Ausnahmen bzw. Sonderregelungen.
          Sollte ein Laie dieses nachvollziehen können???
          Eine Maus darf ich nicht töten aber ein Huhn und einen Hasen!!
          Ziemlich paradox das ganze!!
          Metzger und Schlachter besitzen ebenfalls durch ihre Berufsausbildung die Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren und warum irgendwelche Blindbleche auf Schlachthöfen mit Bolzenschussapparaten rumrennen sollen ist mir nicht eingängig.
          Ist ja wohl Logisch, dass ein Metzger der täglich Tiere Schlachtet die Sachkunde hat. Von den nicht ausgebildeten Mitarbeitern im Schlachthof mal abgesehen.
          Warum auch nicht ausgebildete Personen im Schlachthof mit Bolzenschussapperat rumrennen, ist auch Logisch!!! Die sind kostengünstiger als Fachkräfte.
          Abgesehen davon kann jede Person die Sachkunde durch Schulung und Prüfung erwerben und dann die Erlaubnis erteilt bekommen.
          Sicherlich kann jeder für alles mögliche Prüfungen machen, macht bloss nicht jeder, damanches auch kaum vermittelbar ist.
          Den Fischereischein mal als Beispiel herangezogen. In Deutschland brauchst du erstmal eine Fischerprüfung / Sportfischerprüfung (was nicht das selbe ist und verschiedene Bundesländer das eine oder eben das andere verwenden.

          Erläuterung zu beiden Prüfungen.
          -Fischerprüfung: eine Woche jeden abend 2 Stunden in einer Kneipe und Samstags die Prüfung. ( bsp. Saarland) Preis 100-200 Euro
          -Sportfischerprüfung: 3 Monate Lehrgänge an den Wochenenden mit abschließender Prüfung beim Fischereiverband (bsp. Rheinland Pfalz) Preis 400-500 Euro

          Mit beiden Prüfungen kann man sich dann einen Jahres-Fischerei-Schein erwerben und Angeln gehen. Sobald man in einen Angelsportverein möchte treten Probleme auf, da RhP die Fischerprüfung (Saarland) nicht 100% akzeptiert. Also hat der Saarländer der in einen Pfälzichen Verein möchte die ersten Probleme! Oder er macht eben noch eine Prüfung die ihm das Gleiche erlaubt wie die die er schon hat!!
          Jemandem dem das ganze zu viel Stress macht, der geht einfach ins benachbarte Frankreich und darf dort ohne jegliche Prüfung zu haben Angeln.
          Wie war das jetzt gleich mit:
          Zitat von Waldmensch
          Also mit einer Fischerprüfung darf ich auch Nager abtöten und ein Jäger Angeln?

          So ganz nebenbei: ich habe bei uns im Dorf vor Jahren mal einen angezeigt, weil er die neugeborenen Jungen seiner Katze ersäuft hat. Von der Strafe die er daraufhin bekommen hat, hätte er problemlos in Urlaub fahren oder mehrere Dutzend Katzen sterilisieren lassen können. Gruß
          Sven
          Dann hoffe ich mal, dass der Bestrafte die nächsten Generationen frei im Dorf und Umgebung streunen lässt und die Nachkommen sich Freudig vermehren mögen.
          Ist eine tolle Sache wenn dutzende freilebender Katzen nach einbruch der Dämmerung aus ihren verstecken kommen. Hatten wir vor Jaaahren bei uns hier, war richtig klasse.
          Seit das abgestellt wurde, sind auch wieder diverse Reptilien, Amphibien und andere Tiere hier zu sehen.
          Soll aber jetzt nicht heißen, dass ich das ertänken von Katzen gut finde!!
          Grüße
          Waldmensch
          Waldmensch

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          • #50
            Zitat von Uwe Starke Huber Beitrag anzeigen
            Hallo Patrick Schönecker,

            welche Vorstellung interpretiere ich denn hier hinein?
            Eben dass das TSchG in vielen Bereichen nicht für Wirbellose gilt! Und deshalb auch keiner für "Tierquälerei" (z.B. durch verfüttern div. Skorpione ;-) an diesen Bestraft werden kann. Übrigens auch ein Grund für den hohen Beliebtheitsgrad von Stabheuschrecken als Versuchstiere im Biologieunterricht.



            Zitat von Uwe Starke Huber Beitrag anzeigen
            sind Wirbellose keine Tiere?
            durch die extra Erwähnung von dem Wort "Wirbeltier" in einigen Absätzen, schließt man gleich die Wirbellosen im gesamten, bzw. in Teile vom Tierschutzgesetz aus.
            Genau richtig! So ist es dann wohl. Sonst würde es nicht so dort stehen ;-)



            Zitat von Uwe Starke Huber Beitrag anzeigen
            es geht hier u.a. um die rechtliche Frage, ob ein Tier, welches im WA gelistet ist, verfüttert werden darf und nicht um meine Meinung über Tier- und Artenschutz.
            Nee, auf Ihre Meinung zu Tier- und Artenschutz habe ich auch nicht angespielt sondern auf die wilde Durchmischung von Tier- und Artenschutz mitsamt der eigenen Interpetation Ihrerseits.


            Gruß Patrick
            Interesse v.a. an den Reptilien und Amphibien Madagaskars, aber auch Geckos allgemein.

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            • #51
              Hallo,

              @Patrick Schönecker

              manche Beiträge sollte man sich doch etwas genauer durchlesen, bevor etwas interpretiert oder in den Mund gelegt wird.

              Zitat von Uwe Starke Huber Beitrag anzeigen
              Hallo,

              @Scapegoat

              lies dir doch mal das Tierschutzgesetz durch, damit dir auch klar wird, wann, wieso, weshalb, wie und wer ein Tier töten darf. Der Bauer kann soviel überlegen wie er will, wenn er bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt, ist es strafbar; das gleich gilt für denjenigen, der seine Vogelspinne in der Tiefkühltruhe entsorgt. Vor dem Tierschutzgesetz ist jedes Tier gleich, ob Wirbellos oder Wirbeltier.

              Du musst zwischen Tierschutz und Artenschutz unterscheiden.

              MfG.
              Uwe Starke Huber
              Desweiteren wäre es schön, Zitate von mir entweder vollständig oder, wenn sie verstümmelt wiedergegeben werden müssen (warum auch immer), sinngemäß zu erhalten und entsprechend zu markieren.

              Zitat von Uwe Starke Huber Beitrag anzeigen
              sind Wirbellose keine Tiere?
              Das ist genau der Punkt, über den viele stolpern; durch die extra Erwähnung von dem Wort "Wirbeltier" in einigen Absätzen, schließt man gleich die Wirbellosen im gesamten, bzw. in Teile vom Tierschutzgesetz aus. Man kann zwar niemanden wegen der Art des tötens einer Vogelspinne im Gefrierfach belangen, aber wegen Tierquälerei ist es doch möglich; falls sich jemand die Mühe macht, weil es ja nur ein Wirbelloser ist.



              MfG.
              Uwe Starke Huber
              Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 25.09.2007, 13:56.

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              • #52
                Ich möchte hier mal eine Frage betreffend der 'Lizenz zum töten von Tieren' in die Runde werfen:

                Wenn es mir als 'nicht-Sachkundigem' laut Gesetz grundsätzlich verboten sei z.B. eine Maus durch Genickschlag zu töten. Wenn dies damit begründet wird, dass dies deshalb so ist, weil bei nicht-Sachkundigen ein leidarmes Ableben der Tiere nicht gewährleistet werden kann..., weshalb darf dann nach wie vor Hinz und Kunz z.B. Rattengift kaufen. Ohne Sachkunde darf ich einer allfälligen Rattenplage also nicht durch kurze, schmerzlose Genickschläge - wohl aber durch Rattengift welches zu einem elenden und langgezogenen Tod der Tiere führt - begegnen.
                Ein ähnliches Problem gibt es bei Tauben(plagen): Wegen der Proteste selbsternannter 'Tierschützer' dürfen diese in vielen Gemeinden nicht mehr geschossen werden. Da man der Plage dennoch Herr werden will/muss, werden sie nun eben vergiftet (...das sieht man im Gegensatz zum schiessen ja auch nicht). :wall:

                Meiner Meinung profitiert von einer obligatorischen Sachkunde vor allem mal die Behörde, welche die entsprechenden Kurse und Prüfungen anbieten darf. Da hier dann in der Regel ein de facto Monopol vorherrscht, ist die Qualität der gebotenen Lehrgänge häufig eher desolat.

                Den Tieren, um welche es hierbei vermeintlich geht, ist dabei meiner Meinung letztendlich kaum oder gar nicht geholfen!

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                • #53
                  Hallo
                  Bei einer Maus,- Rattenfalle sieht die Lage ähnlich aus. Die Tiere sind meist nicht gleich tot, bzw. hängen mit Gliedmaßen oder zertrümmertem Rückrad Stunden lang in der Falle bevor sie verenden oder gefunden werden.
                  Abgesehen davon dass man Rattenfallen anbinden muss um ein Wegschleppen der Falle zu vermeiden.
                  Grüße
                  Waldmensch
                  Waldmensch

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                  • #54
                    Hallo

                    @ Uwe Starke Huber:
                    Irgendwie fällt mir jetzt nichts anderes ein als ein sehr verständnisloses ...... Hä?!?..... über den Inhalt der Aussage.
                    Vielleicht hilft es als Ansatzpunkt mal darüber NACHZULESEN welche Gesetzbücher denn für die Verfolgung von Tierquälerei herangezogen werden. V.a. aber auf welche Tiergruppen diese anzuwenden sind bzw. diese sich beziehen.
                    Nur so am Rand:
                    Wenn das Tierschutzgesetz auf "wann, wieso, weshalb, wie und wer" (ich hoffe das Zitat ist nicht zu sehr zerstückelt und Sinnverdreht) für jeden verständlich und explizit eingehen würde wäre das Thema hier wohl nicht enstanden. Im TSchG selbst ist z.B. überhaupt nicht geregelt welche Form von Sachkunde der nicht gewerbsmäßige/ nicht Wissenschaftler für das Töten von kaltblütigen Tieren benötigt! Sondern das Bundesministerium mit der Formulierung einer genauen Rechtverordnung beauftragt die erstmal bestimmt welche nicht gewerbsmäßigen Tätigkeiten überhaupt eine Sachkunde bedingen. Der Hinweis an Scapegoat bzgl. der Leltüre des TSchG war deshalb nur wenig hilfreich und dürfte die Frage nach "wann, wieso, weshalb, wie und wer" wohl eher nicht beantwortet haben.

                    Mehr kommt dann von mir nicht mehr ;-).

                    grübelnder Gruß Patrick
                    Interesse v.a. an den Reptilien und Amphibien Madagaskars, aber auch Geckos allgemein.

                    Kommentar


                    • #55
                      Hallo,

                      @Patrick Schönecker

                      ich glaube langsam, das wir das gleiche meinen, ich mich aber zu kompliziert ausdrücke.

                      MfG.
                      Uwe Starke Huber

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                      • #56
                        Hallo,
                        ich habe es schonmal geschrieben und mit wohl Zitat belegt, jetzt aus dem Kopf:
                        Bei der Schädlingsbekämpfung musst Du keine Sachkunde nachweisen, um Wirbeltiere zu töten.
                        Viele Grüße
                        Andrea

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                        • #57
                          Hallo
                          Wir Züchten aber doch Schädlinge um sie mit Fressfeinden zu bekämpen:ggg:
                          Grüße
                          Waldmensch

                          Das musste sein
                          Waldmensch

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                          • #58
                            :ggg:
                            Das bezog sich auf thha.
                            Schädlinge?
                            Ich habe keine Schädlinge.
                            Die kommen von draußen.
                            Andrea

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                            • #59
                              Ich habe nur Lästlinge.
                              Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

                              Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

                              Kommentar


                              • #60
                                Zitat von aspera Beitrag anzeigen
                                Bei der Schädlingsbekämpfung musst Du keine Sachkunde nachweisen, um Wirbeltiere zu töten.
                                Danke für die Antwort.
                                Ich sehe, Schädlinge bekämpfen dürfte ich nach wie vor. Der Zweck heiligt hier also die Mittel.... naja.
                                Dies wirft aber doch erst recht die Frage auf, ob ein solches Gesetz das Prädikat Tierschutz verdient. Eine 'Schädlingsratte' leidet nämlich genau gleich wie eine Haustierratte!

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