Hallo nochmal.
Also bezüglich der Wirbellosen habe ich nochmal nachgeschaut, sie werden in der BArtSchVO nicht anders behandelt als Wirbeltiere, d.h. z.B. eine Mexikanische Rotknievogelspinne (Brachypelma smithii), die im Anhang B gelistet ist, wird genauso behandelt wie ein Wirbeltier im gleichen Anhang, also Herkunftsnachweis, Meldung bei der Behörde usw.
Man kann natürlich Tiere kaufen, bei der Behörde anmelden, verfüttern und dann wieder abmelden. Rein rechtlich ist das kein Problem. Jedoch hat die Naturschutzbehörde einen Ermessensspielraum und kann diese Praxis und das Halten der Tiere untersagen, da diese Vorgehensweise nicht dem Artenschutzgedanken entspricht. Eigene Nachzuchten ohne anzumelden verfüttern muss erstmal nachgewiesen werden und dürfte ohne Anzeige kaum verfolgt werden können.
Dass jemand Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz nicht kennt, ist meiner Auffassung nach kein Argument gegen den Tierschutz bzw. für das Töten von Tieren. Wer ein Tier hält, hat sich die dafür notwendige Sachkunde vorher anzueignen, und dazu gehören auch die Belange des Tier- und Artenschutzes. Außerdem ist (offensichtlich herrscht tatsächlich breite Unkenntnis) das Schlachten von Geflügel durch Abtrennen des Kopfes (Rübe ab) nach wie vor erlaubt, genauso wie das Töten von Hasen und Kaninchen durch Genickschlag ohne vorherige Betäubung als Ausnahmen bzw. Sonderregelungen. Metzger und Schlachter besitzen ebenfalls durch ihre Berufsausbildung die Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren und warum irgendwelche Blindbleche auf Schlachthöfen mit Bolzenschussapparaten rumrennen sollen ist mir nicht eingängig. Abgesehen davon kann jede Person die Sachkunde durch Schulung und Prüfung erwerben und dann die Erlaubnis erteilt bekommen. So ganz nebenbei: ich habe bei uns im Dorf vor Jahren mal einen angezeigt, weil er die neugeborenen Jungen seiner Katze ersäuft hat. Von der Strafe die er daraufhin bekommen hat, hätte er problemlos in Urlaub fahren oder mehrere Dutzend Katzen sterilisieren lassen können. Gruß
Sven
Also bezüglich der Wirbellosen habe ich nochmal nachgeschaut, sie werden in der BArtSchVO nicht anders behandelt als Wirbeltiere, d.h. z.B. eine Mexikanische Rotknievogelspinne (Brachypelma smithii), die im Anhang B gelistet ist, wird genauso behandelt wie ein Wirbeltier im gleichen Anhang, also Herkunftsnachweis, Meldung bei der Behörde usw.
Man kann natürlich Tiere kaufen, bei der Behörde anmelden, verfüttern und dann wieder abmelden. Rein rechtlich ist das kein Problem. Jedoch hat die Naturschutzbehörde einen Ermessensspielraum und kann diese Praxis und das Halten der Tiere untersagen, da diese Vorgehensweise nicht dem Artenschutzgedanken entspricht. Eigene Nachzuchten ohne anzumelden verfüttern muss erstmal nachgewiesen werden und dürfte ohne Anzeige kaum verfolgt werden können.
Dass jemand Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz nicht kennt, ist meiner Auffassung nach kein Argument gegen den Tierschutz bzw. für das Töten von Tieren. Wer ein Tier hält, hat sich die dafür notwendige Sachkunde vorher anzueignen, und dazu gehören auch die Belange des Tier- und Artenschutzes. Außerdem ist (offensichtlich herrscht tatsächlich breite Unkenntnis) das Schlachten von Geflügel durch Abtrennen des Kopfes (Rübe ab) nach wie vor erlaubt, genauso wie das Töten von Hasen und Kaninchen durch Genickschlag ohne vorherige Betäubung als Ausnahmen bzw. Sonderregelungen. Metzger und Schlachter besitzen ebenfalls durch ihre Berufsausbildung die Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren und warum irgendwelche Blindbleche auf Schlachthöfen mit Bolzenschussapparaten rumrennen sollen ist mir nicht eingängig. Abgesehen davon kann jede Person die Sachkunde durch Schulung und Prüfung erwerben und dann die Erlaubnis erteilt bekommen. So ganz nebenbei: ich habe bei uns im Dorf vor Jahren mal einen angezeigt, weil er die neugeborenen Jungen seiner Katze ersäuft hat. Von der Strafe die er daraufhin bekommen hat, hätte er problemlos in Urlaub fahren oder mehrere Dutzend Katzen sterilisieren lassen können. Gruß
Sven
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