Hallo,
wie bekannt ist Neurergus kaiseri ja unter CITES, Anhang 1 gelistet.
Hierüber wurde in folgendem Beitrag bereits diskutiert:
http://www.dghtserver.de/foren/showt...=Cites+kaiseri
Nun gibt es eine aktuelle Stellungnahme auf unserer Seite der AG Urodela:
http://www.ag-urodela.de/kaiseri_cites.htm
Leider erschließt sich mir hieraus nicht eindeutig wie künftig verfahren wird.
z.B.:
...Nachzuchten ab der F2-Generation mit einer CITES-Bescheinigung vermarktet werden. Hierzu müssen sie jedoch individuell erkennbar sein. .... Weitere Ergebnisse sind ab Sommer 2011 zu erwarten.
Ich verstehe das so:
Da Methoden für eine individuelle Erkennung noch nicht spruchreif sind, ist deren Abgabe noch nicht möglich.
Fazit:
Es bleiben wieder die Eier im Becken, denn auf den Verdacht dass es irgendwann mal eine Regelung gibt, können sich viele Züchter nicht einlassen! Wohin dann irgendwann mit all den Tieren.
Ich würde gerne 2 bis 3 Nachzucht-Männchen gegen Nachzucht-Weibchen tauschen um meine Zuchtgruppe zu stärken. Interessenten gibt es seit Monaten, aber Tausch ist auch Handel und damit nicht möglich.
Ärgerlich, dass ich meine Tiere so konkret, geschlechtsgenau angemeldet habe.
Noch ärgerlicher, dass durch scheinbare Artenschutzgesetzgebung die Erhaltungszucht einer als gefährdet eingestuften Art verhindert wird!
...in Sonderfällen, zum Beispiel .....Zuchterfolg bis über F2-Nachzuchten .... kann das Vermarktungsverbot auch für F1-Tiere gelockert werden.
F2 Nachzuchten und mehr gibt es!
Eine Konsequenz hat der Gesetzgeber daraus bisher nicht gezogen!
Sehe ich die Situation so richtig!
Würde mich freuen, wenn ich falsch liege.
Gruß Paul
wie bekannt ist Neurergus kaiseri ja unter CITES, Anhang 1 gelistet.
Hierüber wurde in folgendem Beitrag bereits diskutiert:
http://www.dghtserver.de/foren/showt...=Cites+kaiseri
Nun gibt es eine aktuelle Stellungnahme auf unserer Seite der AG Urodela:
http://www.ag-urodela.de/kaiseri_cites.htm
Leider erschließt sich mir hieraus nicht eindeutig wie künftig verfahren wird.
z.B.:
...Nachzuchten ab der F2-Generation mit einer CITES-Bescheinigung vermarktet werden. Hierzu müssen sie jedoch individuell erkennbar sein. .... Weitere Ergebnisse sind ab Sommer 2011 zu erwarten.
Ich verstehe das so:
Da Methoden für eine individuelle Erkennung noch nicht spruchreif sind, ist deren Abgabe noch nicht möglich.
Fazit:
Es bleiben wieder die Eier im Becken, denn auf den Verdacht dass es irgendwann mal eine Regelung gibt, können sich viele Züchter nicht einlassen! Wohin dann irgendwann mit all den Tieren.
Ich würde gerne 2 bis 3 Nachzucht-Männchen gegen Nachzucht-Weibchen tauschen um meine Zuchtgruppe zu stärken. Interessenten gibt es seit Monaten, aber Tausch ist auch Handel und damit nicht möglich.
Ärgerlich, dass ich meine Tiere so konkret, geschlechtsgenau angemeldet habe.
Noch ärgerlicher, dass durch scheinbare Artenschutzgesetzgebung die Erhaltungszucht einer als gefährdet eingestuften Art verhindert wird!
...in Sonderfällen, zum Beispiel .....Zuchterfolg bis über F2-Nachzuchten .... kann das Vermarktungsverbot auch für F1-Tiere gelockert werden.
F2 Nachzuchten und mehr gibt es!
Eine Konsequenz hat der Gesetzgeber daraus bisher nicht gezogen!
Sehe ich die Situation so richtig!
Würde mich freuen, wenn ich falsch liege.
Gruß Paul
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