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Grüner Leguan Meldepflicht in Berlin

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  • Grüner Leguan Meldepflicht in Berlin

    Hallo :-),

    da ich in letzter Zeit immer wieder mit dem Gedanken spiele mich nach vielen Jahren Pause wieder mit dem Thema grüne Leguane zu befassen, bin ich nun über die vielen gesetzlichen Vorschriften gestolpert.
    Weiß jemand hier, wie sich das mit der Meldepflicht für grüne Leguane in Berlin verhält? Soweit mir bekannt ist, sind die Tiere wohl meldepflichtig und das Jungtier, das ich mir angeschaut habe, hätte wohl auch die entsprechenden Papiere.

    Und eine weitere Frage wäre noch: werden die Leguane als gefährliche Art eingestuft? Im Internet findet sich so viel widersprüchliches darüber. In der Verordnung über das Halten gefährlicher Arten (Stand 2010) fand ich in der Rubrik Echsen nur Krustenechsen und größere Warane.

    Ich werde auf jeden Fall mal mit dem zuständigen Veterinäramt sprechen, aber vielleicht kennt sich ja hier vorab schon jemand mit den aktuellen Bestimmungen aus.

    Vielen Dank und einen schönen Sonntag.
    Gruß, Mina

  • #2
    Hallo Mina,

    kürzlich hat man mir berlinert, der Grüne Leguan wäre in Berlin nicht mehr gefährlich. Grundsätzlich handelt es sich bei Iguana iguana um eine geschützte Art. Inwieweit diese eventuell von der Meldepflich ausgenommen ist, kann ich Dir leider nicht beantworten. Einen formalen Herkunftsnachweis zu besitzen, ist aber in jedem Fall schon mal ein guter Start.

    Grüße

    Peter
    curiosity killed the cat

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    • #3
      Hab vielen Dank für die Informationen.
      Mittlerweile habe ich mal bei einem reptilienkundigen Tierarzt angerufen und der hat bestätigt, dass die grünen Leguane in Berlin nicht mehr als gefährlich eingestuft werden. Auch besteht derzeit keine Meldepflicht. Er meinte aber auch, dass sich die Gesetzeslage jederzeit ändern könne und es mit Sicherheit gut ist, einen Herkunftsnachweis zu haben.
      Dann werde ich mir den kleinen Grünen nochmal näher anschauen. :wub:

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      • #4
        Verbindliche Aussagen bekommst Du bei der zuständigen Behörde, nicht von einem Tierarzt. Iguana iguana ist und bleibt artgeschützt, im Rahmen der Nachweispflicht mußt Du also einen Herkunftsnachweis, Zuchtbeleg oder Importpapiere haben.

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        • #5
          Moin,

          nachweispflichtig ja.

          Aber nicht meldepflichtig, da in Anlage 5 zur BArtSchV aufgeführt.

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