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Pflegen von verletzter Zauneidechse

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  • Pflegen von verletzter Zauneidechse

    Hi!
    Ich woltte fragen ob ich eine Zauneidechse gesundpflegen darf?
    Letztes Jahr hat eine Katze uns eine vor die Tür gelegt.Ich hab sie dann zwei Wochen gepflegt uund wieder entlassen.
    Darf man das?
    MfG Max.Kroeper@gmx.de

  • #2
    Re: Pflegen von verletzter Zauneidechse

    hi max,

    vielleicht hilft Dir der Link weiter. Ganz unten steht was über verletzte Wildtiere.

    http://www.arche-2000.org/arche2000/aktiv_werden/wkit_tsfall.htm

    Ich hoffe mal die beziehen sich auch wirklich auf Gesetzestexte?

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    • #3
      Re: Pflegen von verletzter Zauneidechse

      Danke aber beziehen sich Eidechsen auf die Wildtiere??

      Kommentar


      • #4
        Re: Pflegen von verletzter Zauneidechse

        Hi,

        glaube schon daß heimische Reptilien und Amphibien zu nichtjagbaren Wild zählen. Ist auch immer ne Auslegungssache. Aber wo kein Kläger da auch kein Angeklagter. Würde in dem Fall genauso handeln. Evtl. kann Dir auch Dein Tierarzt genaueres dazu sagen.

        Gruß Bensch

        Kommentar


        • #5
          Re: Pflegen von verletzter Zauneidechse

          Hallo,
          hier nochmal die Ausnehameregelung: Bundesnaturschutzgesetz (v. 1998, inzwischen geändert, aber der Punkt bleibt gleich):
          (4) Abweichend von den Verboten des § 20f Abs. 1 Nr. 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im übrigen sind sie an die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu melden. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.

          Ein Punkt ist mir unklar:
          Die Zauneidechse ist nach BNatSchG "streng" geschützt ("besonders geschützt" wäre ein geringerer Schutzstatus), laut Auskunft von WISIA. Nach BArtSchV (Stand 2002)ist sie aber "besonders geschützt" (wie alle heimischen Reptilien). Hat sich da was geändert?
          Will sagen: pflegen durftest du sie in jedem Fall, aber hättest du melden müssen?
          Gruß
          Arnd



          [[ggg]Editiert von Arnd am 09-08-2004 um 10:21 GMT[/ggg]]
          Derzeit: Lampropeltis, Rhadinophis und Elaphe

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