Kann man die Zauneidechse im Terrarium Halten?Was für eine Terrariengröße wäre nötig
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Zauneidechse
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Re: Zauneidechse
Hallo,
geh mal auf http://www.lacerta.de da solltest du schon einige Infos zu einheimischen Eidechsen bekommen.
Was Sash sagte ist soweit richtig.Die Einheimischen Arten stehen alle unter Naturschutz und dürfen auf keinen Fall der Natur entnommen werden.Die Haltung von Nachzuchten , welche der Meldepflicht unterliegen , ist aber meines Wissens nach gestattet.
Such auch mal nach Lacerta agilis. Einige Informationen gibt es schon zu den Tieren.
Vielleicht hast du ja glück und die Spezies für solche Arten melden sich noch
mFg
TimoPolychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten
DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
http://www.teratolepis.de
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Re: Zauneidechse
Ja auch Lacerta viridis muss angemeldet werden.(sonst wüsste ich nicht was mit Haltungsbescheinigung gemeint sein soll???)
Wenn ich mich nicht irre ,unterliegen alle Lacertiden einer Meldungspflicht,da sie alle unter Naturschutz stehen.Sollte aber auch alles auf der Homepage stehen
mFg
Timo
[[ggg]Editiert von Timo Plochowietz am 31-01-2005 um 13:52 GMT[/ggg]]Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten
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Re: Re: Zauneidechse
Wenn ich mich nicht irre ,unterliegen alle Lacertiden einer Meldungspflicht,da sie alle unter Naturschutz stehen.Sollte aber auch alles auf der Homepage stehen
Hallo
da Acanthodactylus ja auch zu den Lacertiden gehört, meine Frage: Müssen die auch gemeldet werden?
Ich halte Acanthodactylus maculatus ???,
habe unter dem Artenschutzregister aber keinen Eintrag über maculatus gefunden.
Gruß Susanne
[[ggg]Editiert von solo am 02-02-2005 um 08:07 GMT[/ggg]]
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Re: Zauneidechse
Liebe Susanne,
nein, nicht alle Lacertiden sind nach deutschem und europäischem Recht gesetzlich geschützt - aber alle europäischen Arten. Hinzu kommen noch einige wenige außereuropäische Eidechsen.
Als einzige (auch) europäische Fransenfingerart fällt Acanthodactylus erythrurus unter die Schutzbestimmungen. Andere Fransenfinger sind nicht geschützt und müssen nicht gemeldet werden.
Viele Grüße,
Wolfgang BischoffRedakteur der Zeitschrift "Die Eidechse"
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Re: Re: Zauneidechse
Wolfgang Bischoff schrieb:
Liebe Susanne,
nein, nicht alle Lacertiden sind nach deutschem und europäischem Recht gesetzlich geschützt - aber alle europäischen Arten. Hinzu kommen noch einige wenige außereuropäische Eidechsen.
Als einzige (auch) europäische Fransenfingerart fällt Acanthodactylus erythrurus unter die Schutzbestimmungen. Andere Fransenfinger sind nicht geschützt und müssen nicht gemeldet werden.
Viele Grüße,
Wolfgang Bischoff
Wieder mal was gelernt
Gruß
TimoPolychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten
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Re: Zauneidechse
Timo Plochowietz schrieb:
Das Acanthodactlus ssp. auch zu den Lacertiden gehören , wusste ich auch nicht
Wieder mal was gelernt
An alle, die es interessiert oder auch nicht interessiert, mal ganz "frech" der Hinweis, dass das nächste Heft der Zeitschrift "DRACO" einzig und allein den Lacertiden gewidmet sein wird ().
Viele Grüße,
Wolfgang BischoffRedakteur der Zeitschrift "Die Eidechse"
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Re: Re: Zauneidechse
Wolfgang Bischoff schrieb:
An alle, die es interessiert oder auch nicht interessiert, mal ganz "frech" der Hinweis, dass das nächste Heft der Zeitschrift "DRACO" einzig und allein den Lacertiden gewidmet sein wird ().
wird auch ein Teil über Acanthodactylus dabei sein?Weil deutschsprachige Literatur ist ja ziemlich rar.
MFG: dom
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Re: Zauneidechse
dom.g schrieb:
wird auch ein Teil über Acanthodactylus dabei sein?Weil deutschsprachige Literatur ist ja ziemlich rar.
Viele Grüße,
Wolfgang BischoffRedakteur der Zeitschrift "Die Eidechse"
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