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Smaragdeidechsen im Baumarkt

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  • Smaragdeidechsen im Baumarkt

    Hallo,

    Westliche Smaragdeidechsen in der Heimtierabteilung des Obi-Baumarkts zum Kauf ausgestellt zu finden, hat mich heute doch sehr überrascht. Besteht für diese nach BArtSchV streng geschützte Art nicht ein besonderes Vermarktungsverbot, Nachzuchttiere müssten also direkt vom Züchter erworben werden?

    Danke für die Antwort
    Gruß Birge

  • #2
    Hallo,
    woher die Tiere im konkreten Fall sind und ob sie legal sind, kann ich naturgemäß hier nicht beurteilen, es ist aber natürlich nicht ausgeschlossen, dass sie legal sind. Wer Exemplare einer streng geschützten Art besitzt und vermehrt, erhält auf Antrag eine "Aufhebung des Vermarktungsverbot". Das bedeutet, dass die Nachzuchten legal und Anhang B-tieren gleichgestellt sind, d. h. sie können innerhalb der EU frei gehandelt werden und sind zwar meldepflichtig, aber genehmigungsfrei. Das bedeutet, dass die gesehenen Tiere vermutlich von einem Privathalter stammen. Es wundert mich nur, dass es ein Privathalter nötig haben sollte, an einen Baumarkt Nachzuchten abzugeben. Gruß
    Sven
    Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

    Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

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    • #3
      Hallo,

      ich habe letztes Jahr beim Plausch mit einer Verkäuferin in der Zooabteilung einer Obifiliale in Berlin erfahren das diese zu Hause Smaragdeidechsen züchtet...ich würde mich also nicht wundern wenn sie ihre Nachzuchten dort auch zum Verkauf anbietet.

      Gruß Frogg

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      • #4
        So lange es hier um legale Nachzuchten geht finde ich die Kritik ziemlich scheinheilig.
        Wäre es denn besser, wenn stattdessen billige Wildfangechsen aus anderen Teilen der Welt, dem vornehmlich unerfahrenen Käuferspektrum einer Zooabteilung eines Baumarktes angeboten würden ?

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        • #5
          Guten Tag.

          Für die nach BArtSchV „besonders geschützten“ Arten ist das Vermarktungsverbot vor einigen Jahren aufgehoben worden, sodass der Verwaltungsaufwand sich sich für den Halter/Züchter heute allein auf das Melden, bzw. Abmelden der Tiere beschränkt. In der Tat gilt das aber nicht für Tiere „streng geschützter“ Arten, die nach wie vor einem Vermarktungsverbot unterliegen.

          Bis vor einigen Jahren musste generell für jedes nach BArtSchV geschützte Tier eine Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot beantragt werden – unabhängig davon, ob „streng“ oder „besonders“.
          Meine Behörde hat sich seinerzeit freundlicher- und korrekter Weise die Mühe gemacht, nicht nur pauschal in einem Schreiben zu bestätigen, dass X Nachzuchten des betreffenden Jahres der Arten Y und Z vom Vermarktungsverbot ausgenommen seien, sondern mir für jedes einzelne Tier eine separate Bescheinigung ausgestellt.
          Ein wenig Papierkrieg, zugegeben, die Mühe und den geringen Gebührensatz aber allemal wert.

          Ob diese Ausnahmegenehmigung jeweils nur für den einmaligen Verkauf gültig war, oder aber das betreffende Tier lebenslänglich vom Vermarktungsverbot befreit hat, kann ich rückwirkend betrachtet tatsächlich nicht einmal zuverlässig sagen, denke aber, dass zweiteres der Fall ist, womit ein An- und Weiterverkauf der Tiere vollkommen in Ordnung wäre.
          Sollte die Genehmigung hingegen nur für eine Verkaufshandlung gelten, sehe ich nicht, was dagegen spräche, eine weitere für den Verkauf an den „Endverbraucher“ zu beantragen. Und so sollte es doch auch möglich sein, dass die angesprochenen Smaragdeidechsen im Bau- und Gartenmarkt mit Heimtierabteilung vollkommen legal zum Verkauf angeboten werden.
          Wenn dennoch ernsthafte Bedenke bestehen, würde ich zunächst einmal eine Rückfrage beim Personal vorschlagen um gegebenenfalls anschließend bei der zuständigen Behörde Meldung zu machen.

          Gruß

          Peter

          PS: Darüber hinaus schließe ich mich der oben geäußerten Auffassung an, dass es sicherlich vertretbarer ist, relativ stabile Nachzuchttiere in möglicherweise unkundige Händen zu geben, als hierfür Naturentnahmen zu ver“heizen“.
          curiosity killed the cat

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          • #6
            Hallo,
            danke für die fachkundigen Antworten. Wenn NZ-Tiere streng geschützter Arten nach Antrag legal gehandelt werden können und hoffentlich auch zu verantwortungsvollen Käufern gelangen, ist das meiner Ansicht nach auch besser als Wildechsenfänge (wie azor schreibt), die durch Naturentnahme, Todesfälle bei Fang und Transport immer problematisch sind.
            Natürlich muss man beim Tierhandel auch den Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage sehen. So fanden die vielen Alligator- und Boa constrictor- Babies, die früher im Zoofachhandel angeboten wurden, immer interessierte Käufer, die sicher vielfach nicht wussten, was sie sich damit einhandelten. (Habe vor längerer Zeit mal ein Jahr im Zoofachhandel gearbeitet.)
            Da gerade beim unerfahrenen Käuferspektrum eines Baumarkts auch neue Interessenten erschlossen werden sollen, könnte ich mir die Abgabe eines Tieres nur mit einer Art Begleitzettel mit Angaben zu Ansprüchen, Haltung und Pflege vorstellen, Meldepflicht und Preis sind sicher auch hilfreich, um Fehlkäufen vorzubeugen.

            Viele Grüsse
            von Birge

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            • #7
              Zitat von Birge Beitrag anzeigen
              könnte ich mir die Abgabe eines Tieres nur mit einer Art Begleitzettel mit Angaben zu Ansprüchen, Haltung und Pflege vorstellen, Meldepflicht und Preis sind sicher auch hilfreich, um Fehlkäufen vorzubeugen.
              Hallo Birge,

              grundsätzlich stimme ich dir zu, und es gibt auch einzelne Händler die sowas machen. Aber, auch der Käufer ist in der Pflicht sich vorher ausreichend zu informieren. Bei einem neuen Auto oder Computer schaffen es die meisten schließlich auch den billigsten Händler im Umkreis von 1000km zu finden. Da sollte es wohl kein Problem sein sich auch über sowas zu informieren, und das auch unabhängig von den Informationen des Verkäufers.

              Gruß
              Zuletzt geändert von Defense; 09.11.2010, 16:01.

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              • #8
                Grundsätzlich kann doch auch OBI ''legale'' Smaragdeidechsen verkaufen, jedoch würde ich mich nicht wundern, wenn auch diese in Hamm gekauft wurden... VORSICHT!!! --> http://www.derwesten.de/nachrichten/...id3067285.html

                Der Herr dort ist ja leider unter den Reptilianern sehr bekannt...

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                • #9
                  Zitat von WACHTURM Beitrag anzeigen
                  Grundsätzlich kann doch auch OBI ''legale'' Smaragdeidechsen verkaufen, jedoch würde ich mich nicht wundern, wenn auch diese in Hamm gekauft wurden... VORSICHT!!! --> http://www.derwesten.de/nachrichten/...id3067285.html

                  Der Herr dort ist ja leider unter den Reptilianern sehr bekannt...
                  Ja sind denn die in dem Link angesprochenen Strafverfahren bereits abgeschlossen oder nur erst eröffnet worden?
                  Wenn sie abgeschlossen sind wie war das Ergebniss der Untersuchungen?
                  Mir ist das nicht bekannt und solange hat doch wohl jeder Verdächtigte als unschuldig zu gelten, sosehr man auch persönlich etwas "glauben" mag.
                  MfG
                  R.S.
                  www.crotaphytus.de

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                  • #10
                    http://www.bild.de/BILD/regional/ruh...rafe-fuer.html

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                    • #11
                      Es ging hier um Smaragdeidechsen. Da sollte es Diverse Halter und Züchter geben.
                      Ich finde es absolut nicht in Ordnung hier frei Schnauze einfach mal zusammenhangslos illegale Machenschaften zu unterstellen, weil irgendein Halter von Schildkröten möglicherweise oder auch offensichtlich kriminell ist.

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                      • #12
                        Es ist mir aufgefallen dass wenn es um europäische Tiere geht, sofort illegales Handeln unterstellt wird.

                        Ernst

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                        • #13
                          Zitat von Ernst Beitrag anzeigen
                          Es ist mir aufgefallen dass wenn es um europäische Tiere geht, sofort illegales Handeln unterstellt wird.

                          Ernst
                          mir auch

                          Kommentar


                          • #14
                            In "meiner" namenhaften "Stammzoohandlung" ist eine Perleidechse im Angebot, wäre das auch illegal?
                            Das Smaragdeidechsen hier gezüchtet werden überrascht mich nicht, sollten diese prächtigen und grünen Exemplare, doch wohl die interressantesten unter den Einheimischen Echsen sein.
                            Ich bezweifle mal daß Obi, sich dem Risiko eines illegalen Deals aussetzt.
                            Zuletzt geändert von Reptillo; 14.11.2010, 11:14.

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                            • #15
                              Hallo,

                              allmählich geht mir das wirklich auf den Keks, dass sobald irgendwas mit Europäischen Tieren zu tun hat alles, aber auch wirklich alles illegal sein soll.
                              Ich halte einige heimische Arten und dauernd fragen die Leute "sind das wirklich Nachzuchten? Haben die auch wirklich die richtigen Papiere? Sind das keine WF?", wo doch in der Anzeige steht NZ mit Papieren.
                              Es gibt schwarze Schafe, klar, aber die gibt es überall und wenn irgendwer mal illegal Sternschildkröten "importiert" sagen auch nicht alle "Achtung, alle Sternschildkröten sind WF!"
                              Also zu Reptillo, nein, warum sollte die Perleidechse illegal sein?
                              Zudem weiß ich, dass der Mann aus dem Artikel keine Perleidechsen hält.

                              Gruß
                              Leo

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