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Fragen zu Cordylus spec.

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  • Fragen zu Cordylus spec.

    Hallo miteinander,
    Ich bin heute mehr oder minder freiwillig zu 2 Gürtelschweifen gekommen. Eine Bekannte hat mir die Tiere nach einem Trauerfall gebracht weil sie sich nicht um die 2 kümmern kann. Sie hat so große Angst vor den Tieren, dass sie sie im Terrarium transportiert hat. Ich bin fros, dass kein Stein oder die Wurzel auf die beiden gefallen sind.

    Mein gröstes Problem ist, dass es keinen Herkunftsnachweis gibt. Wie kann ich die beiden denn dann anmelden? Ich möchte sie nicht illegal halten, möchte aber nicht gleich die Aufmerksamkeit der Behörden haben, bis ich eine Lösung gefunden habe. Kann ich sie überhaupt anmelden oder muss ich eine Strafe abwarten um sie anschließend legal zu halten? Ich ziehe im Januar von Frankfurt in die Schweiz. Rufe zwar gleich Montag an um beim Veterinäramt zu fragen, wäre aber neugierig ob da jemand Erfahrungen hat.

    Nun bin ich mir nichtmal bei der Art sicher. Mit der Unterart bin ich dann absolut überfordert. Ich tippe zwar auf Cordylus Tropidosternum, sicher bin ich mir aber nicht.
    Auch beim Geschlecht bin ich mir nicht sicher.


    Momentan habe ich die beiden noch im alten 80x40x40 Terra. Habe dort eine T5 Leuchte drin und nun zusätzlich einen 75 Watt Heizspot verbaut. Temperatur schwankt nun zwischen 42 unter dem Spot und 27 an der kühlsten Stelle. LF ist noch bei 60% Es gibt 3 Höhlen und 2 Plattformen. Ist das für den Anfang in Ordnung? Wenn ich sie behalten kann, werde ich das Terra vergrößern und mit einer Rückwand gestalten.

    Ich bedanke mich für jede Hilfe und jeden Tipp

    Gruß Lisa
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  • #2
    Hallo Lisa,

    in Hessen (Frankfurt am Main, nehme ich an!?) ist die Untere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums für Anmeldungen geschützer Tiere zuständig. Davon gibt's drei, eines in Kassel, in Gießen und in Darmstadt. Welches für Frankfurt verantwortlich ist, weiß ich leider nicht sicher, ich glaube Gießen.

    Die Bilder sind zwar sehr klein, aber ich würde auch von C. tropidosternum ausgehen. Da außer Nachzuchten auch meines Wissens immer noch legale Wildfänge verfügbar sind, dürften die Anforderungen für eine Anmeldung nicht zu hoch sein. Ich würde die Tiere einfach beim Amt als "0,0,2 Cordylus tropidosternum" (zwei Tiere, Geschlecht unbekannt) anmelden und die Daten des Vorbesitzers angeben. In Hessen gibt es ohnehin kein einheitliches Papier für diesen Prozess, daher genügen die Angaben wer der neue Besitzer ist, wo sich die Tiere befinden, wer der Vorbesitzer war und natürlich um welche Tiere es sich handelt und ob sie Wildfänge oder Nachzuchten sind.

    Gruß
    Dennis
    Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

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