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  • #16
    Tja Dominik. Da kannst du leider noch soviele Äpfel mit Birnen vergleichen und pseudosarkatische Kommentare von dir geben: Illegal bleibt es trotzdem. Aber was juckts die Generation-Pisa, da wird dann müde drüber gelächelt und man ist fertig damit (wohl nicht wirklich begriffen warum es Naturschutzgebiete überhaupt gibt / geben muss).
    Sorry.Aber mir fehlt da irgendwie jegliches Verständniss für.

    Wobei ich eins gestehen muss: Ich bin mir nich ganz im klaren darüber ob die Rechtslage wirklich wie von Daniel geschildert aussieht (evtl. kommt da ja mal eine Quellenangabe?), aber eigentlich verbietet sowas schon der gesunde Menschverstand.
    genervte Grüße
    Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

    DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
    http://www.teratolepis.de
    http://www.saumfinger.de

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    • #17
      Ich glaube ich bin in sachen Naturschutz mehr aktiv als ihr ... Ich beflanze Wildacker und setze Bäume und was nicht alles ... halt eben pflegen und hegen der Jagd...

      Man diese Wiese liegt am rande des gebietes... als ob ich da irgendwie 20 m oder 100 m in das Gebiet rein latsche um da was zu fangen und da überall rumtrampel... ich kann da mitm Auto hin fahren da die Wiese an der Straße liegt fange ich da eben was und dann is gut... als ob das jetzt Illegal wäre oder was auch immer ... da sehen mich hunderttausend Leute die da her fahren und diese Naturschützer und was werden mich mit sicherheit vielleicht auch schonma gesehen haben und da sagt auch keiner was und ja...

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      • #18
        Zitat von Dominik Beitrag anzeigen

        Man diese Wiese liegt am rande des gebietes...
        Auch die Ränder von Naturschutgebieten stehen unter schutz

        Aber was solls. Man diskutiert mit Blinden schließlich auch nicht über Farben....

        vG
        Timo
        Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

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        • #19
          Bundesnaturschutzgesetz:
          http://www.wind-energie.de/fileadmin...e/BNatschG.pdf

          §23 (2):
          Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.


          Die näheren Bestimmungen sind Länderweit geregelt. Für Niedersachsen z.B.:

          Für jedes Naturschutzgebiet wurde seitens des Landes Niedersachsen eine eigene Verordnung erlassen. An den Hauptzugängen sind die Naturschutzgebiete mit Hinweisschildern kenntlich gemacht. Allgemein ist in Naturschutzgebieten folgendes verboten: Reiten, Lagern, Baden, Boot fahren, Pflanzen und Tiere entnehmen, Wege verlassen usw. Verstöße gegen diese Regeln werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.
          Quelle: http://www.braunschweig.de/umwelt_na...tzgebiete.html

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          • #20
            na dann komm ich ja jetzt ins Gefängnis

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            • #21
              Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
              na dann komm ich ja jetzt ins Gefängnis
              Ganz großes Kino! Dir ist wohl nicht mehr zu helfen...

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