Ich habe vor einigen Wochen eine Anfrage an jemanden vom
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Schutzgebiete und Artenschutz
mit einer Liste meiner Tiere geschickt. Ich wollte wissen welche Tiere ich anmelden muss und wie lange es dauert bis ich sie anmelden muss ^^
zur Antwort kam:
ZITAT:
"Bei den von Ihnen gehaltenen Tieren stehen lediglich Exemplare der Art Steppenagame (Trapelus sanguinolentus) unter Artenschutz (Anhang 1 der Bundesartenschutzverordnung). Diese Tiere unterliegen der Meldepflicht.
ist JEDE Trapelus Art betroffen oder nur die von dem Herrn angegebene? Soweit ich weiss habe ich keinen Trapelus Sanguinolentus
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Schutzgebiete und Artenschutz
mit einer Liste meiner Tiere geschickt. Ich wollte wissen welche Tiere ich anmelden muss und wie lange es dauert bis ich sie anmelden muss ^^
zur Antwort kam:
ZITAT:
"Bei den von Ihnen gehaltenen Tieren stehen lediglich Exemplare der Art Steppenagame (Trapelus sanguinolentus) unter Artenschutz (Anhang 1 der Bundesartenschutzverordnung). Diese Tiere unterliegen der Meldepflicht.
ist JEDE Trapelus Art betroffen oder nur die von dem Herrn angegebene? Soweit ich weiss habe ich keinen Trapelus Sanguinolentus
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