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Steppenagame (Trapelus) in Hessen meldepflichtig?

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  • Steppenagame (Trapelus) in Hessen meldepflichtig?

    Ich habe vor einigen Wochen eine Anfrage an jemanden vom

    Regierungspräsidium Darmstadt
    Dezernat Schutzgebiete und Artenschutz

    mit einer Liste meiner Tiere geschickt. Ich wollte wissen welche Tiere ich anmelden muss und wie lange es dauert bis ich sie anmelden muss ^^

    zur Antwort kam:
    ZITAT:

    "Bei den von Ihnen gehaltenen Tieren stehen lediglich Exemplare der Art Steppenagame (Trapelus sanguinolentus) unter Artenschutz (Anhang 1 der Bundesartenschutzverordnung). Diese Tiere unterliegen der Meldepflicht.

    ist JEDE Trapelus Art betroffen oder nur die von dem Herrn angegebene? Soweit ich weiss habe ich keinen Trapelus Sanguinolentus
    Angehängte Dateien

  • #2
    Ok ich muss ihn anmelden da er unter Artenschutz steht....interessant was man so alles erfährt Oo

    Kommentar


    • #3
      Hallo,

      stehen denn alle Trapelus unter Artenschutz und müssen gemeldet werden, oder hat sich nur herausgestellt, dass du einen Vertreter dieser einen Art Trapelus sanguinolentus hälst?

      Wäre für eine Erläuterung sehr dankbar, da ich auch in Hessen wohne, verschiedene Trapelus halte und bislang dachte, dass sie nicht unter Artenschutz stehen!

      Geschockte Grüße

      Sabine

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      • #4
        Das wurd mir geantowrtet........hoffe der Herr schreibt mir schnell zurück

        "Die gesamte Familie von Trapelus steht unter Artenschutz und fällt unter die Meldepflicht.
        Ich darf Sie bitten, die Haltung von Exemplaren dieser Art formlos schriftlich anzuzeigen und die Umstände der Inbesitznahme zu schildern"

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Frank Sinatra (black) Beitrag anzeigen
          Das wurd mir geantowrtet........hoffe der Herr schreibt mir schnell zurück

          "Die gesamte Familie von Trapelus steht unter Artenschutz und fällt unter die Meldepflicht.
          Ich darf Sie bitten, die Haltung von Exemplaren dieser Art formlos schriftlich anzuzeigen und die Umstände der Inbesitznahme zu schildern"
          Du darfst ihn mal aufklären, dass die GATTUNG Trapelus, weder eine Familie noch eine Art ist.

          Philipp

          Kommentar


          • #6
            Was soll ich ihm denn schreiben?

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Frank Sinatra (black) Beitrag anzeigen
              Was soll ich ihm denn schreiben?
              Das du dir die Bundesartenschutzverordnung angesehen hättest und dort die Gattung Trapelus nicht finden kannst.

              Kommentar


              • #8
                Ok bin mal gespannt

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Frank Sinatra (black) Beitrag anzeigen
                  Ok bin mal gespannt
                  Ok, sanguinolentus ist tatsächlich Meldepflichtig, da die Art in einem Zipfel von Europa vorkommt.
                  Fragt sich nur ob du wirklich die Art hast.
                  philipp

                  Kommentar


                  • #10
                    Diese Liste kannst du auch unter:
                    www.rp-darmstadt.hessen.de
                    unter
                    Naturschutz und dann unter Haltung gefährlicher Wildtiere
                    nachlesen.



                    Regierungspräsidium Darmstadt
                    Merkblatt zum Verbot der Haltung gefährlicher
                    Wildtiere in Hessen
                    Was ist bei der Haltung gefährlicher Wildtiere in Hessen zukünftig zu beachten?
                    Durch die Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
                    Ordnung (HSOG) ist in Hessen seit dem 9. Oktober 2007 die nicht gewerbsmäßige
                    Haltung gefährlicher Wildtiere verboten. Ziel der Regelung ist es, die Bevölkerung vor
                    Gefahren durch diese Tiere zu schützen.
                    Das Verbot gilt allein für die hobbymäßige Haltung der Tiere durch Privatpersonen. Gewerbsmäßige Tierhaltungen sind davon nicht betroffen. Außerdem genießen die bereits vor dem Stichtag 9. Oktober 2007 in Privathand gehaltenen gefährlichen Tiere Bestands-schutz. Gleiches gilt für bereits vor diesem Zeitpunkt erzeugte Nachkömmlinge.
                    �� Unsere Bitte an Sie: Bitte prüfen Sie zukünftig vor dem Erwerb eines Tieres, ob es zu einer als gefährlich eingestuften Tierart gehört, dessen Haltung in Hessen verboten ist. Dies gilt insbeson-dere bei einem Kauf über das Internet, bei dem eine ausreichende Beratung nicht immer gewährleistet ist.
                    Welche Tierarten fallen unter das Verbot?
                    Verboten ist die Haltung von Tieren, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gift oder Verhalten erheblich verletzen können. Zu den als gefährlich einge-stuften Tieren gehören neben einigen Säugetier- und Riesenschlangenarten vor allem
                    Krokodile, Giftschlangen, Spinnen und Skorpione. Die vollständige Liste der unter das
                    Verbot fallenden Tierarten ist dem Anhang dieses Merkblatts zu entnehmen.
                    Worauf muss ich als Halter eines gefährlichen Tieres achten?
                    Für bereits vor dem 9. Oktober 2007 gehaltene gefährliche Tiere gilt kein Haltungsverbot, wenn Sie die Tierhaltung nach § 43a Abs. 2 HSOG bis spätestens 30. April 2008 dem je-weils örtlich zuständigen Regierungspräsidium schriftlich anzeigen.
                    Der Vordruck für diese Anzeige kann beim Regierungspräsidium angefordert oder von der Homepage der Behörde unter www.rp-darmstadt.hessen.de abgerufen werden. Bei recht-zeitigem Eingang der Anzeige erhalten Sie vom Regierungspräsidium eine Bestätigung, die Sie bei Kontrollen bzw. Nachfragen von Behörden vorzeigen können.
                    �� Bitte beachten Sie, dass bei verspätet eingegangenen Anzeigen kein Bestandsschutz geltend gemacht werden kann!
                    �� Auch wenn Sie Halter eines bereits bei der Artenschutzbehörde gemeldeten Wirbeltieres einer geschützten Art sind, müssen Sie die Tierhaltung auf Grundlage des § 43a Abs. 2 HSOG anzeigen, sofern die Tierart als gefährlich eingestuft wurde. Eine vorliegende Meldung nach § 7 Bundesartenschutzverordnung allein gewährt keinen Bestandsschutz!
                    Bitte informieren Sie das jeweils örtlich zuständige Regierungspräsidium nach Möglichkeit auch über spätere Standortverlegungen (z.B. durch Umzug) und über die Abgabe bzw. den Tod des Tieres/der Tiere.
                    Die Abgabe eines unter das Haltungsverbot fallenden gefährlichen Tieres an Privatpersonen
                    – sei es durch Verkauf, Schenkung oder Tausch – ist innerhalb Hessens nicht mehr gestattet. Der Bestandsschutz bezieht sich ausschließlich auf die Haltung bestimmter Tiere durch bestimmte Tierhalter. Eine Abgabe in andere Bundesländer ist grundsätzlich möglich, sofern dort keine Verbotsvorschriften für gefährliche Tiere bestehen.
                    Bitte beachten Sie auch, dass Nachzuchten nach dem 9. Oktober 2007 unzulässig sind.
                    Gibt es Ausnahmen von dem Haltungsverbot?
                    Die Regierungspräsidien können auf Antrag Ausnahmen von dem Haltungsverbot zulassen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung (zum Zwecke von Wissenschaft und Forschung oder bei vergleichbaren Zwecken) nachgewiesen wird.
                    Was geschieht, wenn gegen das Verbot verstoßen wird?
                    Die verbotswidrige Haltung eines gefährlichen Wildtieres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 € geahndet werden kann. Außerdem können die Tiere sicherge-stellt und eingezogen werden.
                    �� Bitte zeigen Sie deshalb die vorhandene Haltung eines gefährlichen Tieres rechtzeitig bis zum 30. April 2008 bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium an und verzichten Sie – im eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit - zukünftig auf den Erwerb solcher Tiere.
                    Sollten Sie Fragen zum Verbot der Haltung gefährlicher Wildtiere haben oder weitergehende Informatio-nen benötigen, wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannten Ansprechpartner/innen:
                    Markus Conrad Tel.: 06151/12-6823 E-Mail: m.conrad@rpda.hessen.de
                    Nicole Gorka Tel.: 06151/12-6111 E-Mail: n.gorka@rpda.hessen.de
                    Gabriele Fillbrandt Tel.: 06151/12-5431 E-Mail: g.fillbrandt@rpda.hessen.de
                    Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 53.2, Wilhelminenstr. 1 – 3, 64283 Darmstadt
                    Telefax: 06151/12-6381, www.rp-darmstadt.hessen.de
                    Stand: 17. Oktober 2007


                    Liste gefährlicher Tierarten nach § 43a Abs. 1 Satz 2 HSOG (Gruppen alphabetisch geordnet)
                    �� GLIEDERFÜSSER (Arthropoda)
                    • I N S E K T E N (Insecta)
                    Ordnung: SCHNABELKERFE (Hemiptera) –
                    Unterordnung: WANZEN (Heteroptera)
                    Familie
                    Gattung/Art
                    Reduviidae (Raubwanzen)
                    Platymeris biguttata
                    Platymeris radamanthus
                    Zweifleck-Raubwanze
                    • S P I N N E N T I E R E (Arachnida)
                    Ordnung: SKORPIONE (Scorpiones)
                    Familie
                    Gattung/Art
                    Androctonus
                    Buthacus
                    Buthotus
                    Buthus
                    Centruroides
                    Compsobuthus
                    Hottentotta
                    Leirus
                    Leiurus
                    Lychas
                    Mesobuthus
                    Orthochirus
                    Parabuthus
                    Tityus
                    Buthidae
                    Uroplectes
                    Bothriurus
                    Hemiscorpius
                    Nebo
                    Verschiedene
                    Vaejovis
                    Ordnung: (Web-)SPINNEN (Araneae)
                    Familie
                    Gattung/Art
                    Atrax
                    Hadronyche
                    Hexathelidae (Trichternetzspinnen)
                    Macrothele
                    Delena
                    Isopeda
                    Olios
                    Pandercetes
                    Pediana
                    Saotes
                    Sparassidae
                    (Riesenkrabbenspinnen; Huntsmen)
                    Typostola
                    Harpactirella
                    Poecilotheria
                    Pterinochilus
                    Selenocosmia
                    Theraphosidae (Vogelspinnen)
                    Stromatopelma
                    Verschiedene
                    Cteniza
                    Idiommata
                    Ixeuticus
                    Lampona
                    Latrodectus
                    Loxosceles
                    Missulena
                    Miturga
                    Phoneutria
                    Phrynarachne
                    Sicarius
                    Trechona
                    2
                    �� WIRBELTIERE (Vertebrata)
                    • A M P H I B I E N (Amphibia):
                    Ordnung: FROSCHLURCHE (Anura)
                    Familie
                    Gattung/Art
                    Deutscher Name
                    Dendrobatidae
                    (Pfeilgiftfrösche/
                    Baumsteigerfrösche)
                    Phyllobates terribilis
                    Schrecklicher Blattsteiger
                    • R E P T I L I E N (Reptilia):
                    Ordnung: KROKODILE (Crocodilia)
                    Familie
                    Gattung/Art
                    Deutscher Name
                    alle
                    Ordnung: SCHUPPENKRIECHTIERE (Squamata) –
                    Unterordnung: ECHSEN (Lacertilia)
                    Familie
                    Gattung/Art
                    Deutscher Name
                    Helodermatidae (Krustenechsen)
                    Heloderma
                    Krustenechsen
                    Ordnung: SCHUPPENKRIECHTIERE (Squamata) –
                    Unterordnung: SCHLANGEN (Serpentes)
                    Familie
                    Gattung/Art
                    Deutscher Name
                    Eunectes
                    Anakonda
                    Liasis amethistinus
                    Amethystpython
                    Liasis olivaceus
                    Olivpython
                    Python reticulatus
                    Netzpython
                    Boidae (Riesenschlangen)
                    Python sebeae
                    Felsenpython
                    Dispholidus
                    Boomslang
                    Colubridae –
                    Unterfam. Boiginae
                    (Trugnattern)
                    Thelotornis
                    Vogelnattern, Lianennattern
                    Acanthophis
                    Todesottern
                    Aspidelaps
                    Schildkobras
                    Austrelaps
                    Australische Kupferköpfe
                    Boulengerina
                    Wasserkobras
                    Bungarus
                    Kraits
                    Calliophis
                    Schmuckottern, Orientalische Korallenschlangen
                    Dendroaspis
                    Mambas
                    Hemachatus
                    Ringhalskobras
                    Hoplocephalus
                    Bloßkopfottern, Breitkopfottern u.a.
                    Leptomicrurus
                    Korallenschlangen
                    Elapidae
                    (Giftnattern)
                    Maticora
                    Bauchdrüsenottern
                    3
                    Micrurus
                    Echte Korallenschlangen
                    Naja
                    Echte Kobras
                    Notechis
                    Tigerottern
                    Ophiophagus
                    Königskobras
                    Oxyuranus
                    Taipans
                    Pseudechis
                    Schwarzottern
                    Pseudonaja
                    Australische Scheinkobras
                    Tropidechis
                    Rough scaled snake
                    Walterinnesia
                    Wüstenkobras
                    Agkistrodon
                    Dreieckskopfottern
                    Atropoides
                    Springende Lanzenottern
                    Bothriechis
                    Palmenlanzenottern
                    Bothrops
                    Lanzenottern
                    Calloselasma
                    Malayische Mokassinotter
                    Crotalus
                    Klapperschlangen
                    Deinagkistrodon
                    Chinesische Nasenottern
                    Gloydius
                    Japanische Mamushi
                    Hypnale
                    Ind. Höckernasengrubenottern
                    Lachesis
                    Buschmeister
                    Protobothrops
                    Sistrurus
                    Zwergklapperschlangen
                    Trimeresurus
                    Asiatische Lanzenottern, Asiatische Grubenottern
                    Viperidae –
                    Unterfam. Crotalinae
                    (Grubenottern)
                    Tropidolaemus
                    Waglers Lanzenottern
                    Atheris
                    Buschvipern
                    Atractaspis
                    Erdvipern
                    Bitis
                    Puffottern
                    Cerastes
                    Hornvipern
                    Daboia
                    Kettenvipern
                    Echis
                    Sandrassel-Ottern
                    Eristicophis
                    Macmahon-Vipern
                    Macrovipera
                    Levanteottern
                    Proatheris
                    Sumpfvipern
                    Pseudocerastes
                    Trughornvipern
                    Viperidae –
                    Unterfam. Viperinae (Vipern)
                    Vipera
                    Ordnung: SCHILDKRÖTEN (Testudinata/Chelonia)
                    Familie
                    Gattung/Art
                    Deutscher Name
                    Chelydra serpentina
                    Schnappschildkröte
                    Chelydridae
                    (Schnappschildkröten/ Alligator-Schildkröten)
                    Macrochelys temminckii
                    Geierschildkröte
                    4
                    • S Ä U G E T I E R E (Mammalia)
                    Ordnung: PRIMATEN (Primates)
                    Familie
                    Gattung/Art
                    Deutscher Name
                    Pongo
                    Orang-Utans
                    Gorilla
                    Gorillas
                    Pongidae
                    (Menschenaffen)
                    Pan
                    Schimpansen
                    Ordnung: RAUBTIERE (Carnivora)
                    Familie
                    Gattung/Art
                    Deutscher Name
                    Canidae
                    (Hunde)
                    Canis lupus, ausgenommen Canis lupus f. familiaris
                    Wölfe, ausgenommen Haushunde
                    Acinonyx jubatus
                    Geparden
                    Panthera
                    Großkatzen
                    Lynx
                    Luchse
                    Leopardus pardalis
                    Ozelot
                    Neofelis nebulosa
                    Nebelparder
                    Felidae
                    (Katzen)
                    Puma concolor
                    Pumas
                    Ursidae
                    (Groß-)Bären
                    alle
                    5


                    Gruß Lothar

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                    • #11
                      Ich habe aber niemals diese Art ........... muss ich jede Trapelus Art anmelden? Das frag ich mich

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                      • #12
                        Zitat von Frank Sinatra (black) Beitrag anzeigen
                        Ich habe aber niemals diese Art ........... muss ich jede Trapelus Art anmelden? Das frag ich mich
                        Was Lothar dir kopiert hat ist die Liste der gefährlichen Tiere, deren Haltung in Hessen verboten ist.
                        In deinem Fall ist es anderes. Die Haltung von Trapelus sanguinolentus ist meldepflichtig, da er in einem der hinteren Winkel Europas vorkommt und nach der Bundesartenschutzverordnung sind stehen europäische Tierarten unter einem besonderen Schutz und sind daher meldepflichtig. Das heisst wenn du diese Art besitzt dadrfst du sie halten, musst aber die Herkunft nachweisen.

                        Hast du eine andere Trapelus-Art, spielt es keine Rolle, da sie nicht in Europa vorkommen. Welche Trapelus Art hast du denn auf deiner Liste angegeben?

                        Philipp

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                        • #13
                          Ich habe einfach nur "Steppenagame" angegeben, da ich mir ja nicht sicher bin, welche Art ich habe.............in meinem Eröffnungspost ist ein Foto

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                          • #14
                            Hallo Sebastian,

                            ich habe mir das Bild noch einmal angesehen, das du mir mal geschickt hast. Ich würde auf Trapelus savignyi tippen. Das war zumindest der erste Gedanke. Eine wirkliche Garantie kann ich dir dafür aber nicht geben

                            Gruß Patricia

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                            • #15
                              Ja ich denke das gleiche........also brauche ich ihn nicht anmelden oder? Oo Bin schon total verwirrt wegen dieser ganzen Anmelderei hier und Anmelderei da oh mann..................... zum Glück ist jetzt mein Becken für die Chinesischen Rotbauchunken fertig die nächste Woche kommen

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