Hallo zusammen
ich weiss, man kann unendlich über Sinn und Unsinn der Verordnungen und Einschränkungen/ Genemigungspflichten der Reptilienhaltung diskutieren.
Mich würde aber jetzt mal interessieren, mit welcher Begründung der Nashornleguan (Cyclura cornuta) in Bayern auf der "schwarzen Liste" der genemigungspflichtigen Arten steht. Gut, er wird bis 1,5 m lang, braucht also ein entsprechendes Terrarium, ist sehr kräftig und kann natürlich üble Bisswunden verursachen. Aber das bekomment schwarze (Ctenosaura similis) und grüne Leguane (Iguana iguana spec), von denen zumindest der zweite noch größer wird, auch hin.
Waren hier wieder mal "Fachleute" am Werk, oder hat das noch einen anderen Grund?
Ich habe einmal mit den Tieren im Frankfurter Zoo gearbeitet und habe sie als recht friedliche und gleichgültige Zeitgenossen in Erinnerung. Außer wenn es Futter gab, dann wurden es doch teilweise Raufbolde.
Gruß
Lindheimeri
ich weiss, man kann unendlich über Sinn und Unsinn der Verordnungen und Einschränkungen/ Genemigungspflichten der Reptilienhaltung diskutieren.
Mich würde aber jetzt mal interessieren, mit welcher Begründung der Nashornleguan (Cyclura cornuta) in Bayern auf der "schwarzen Liste" der genemigungspflichtigen Arten steht. Gut, er wird bis 1,5 m lang, braucht also ein entsprechendes Terrarium, ist sehr kräftig und kann natürlich üble Bisswunden verursachen. Aber das bekomment schwarze (Ctenosaura similis) und grüne Leguane (Iguana iguana spec), von denen zumindest der zweite noch größer wird, auch hin.
Waren hier wieder mal "Fachleute" am Werk, oder hat das noch einen anderen Grund?
Ich habe einmal mit den Tieren im Frankfurter Zoo gearbeitet und habe sie als recht friedliche und gleichgültige Zeitgenossen in Erinnerung. Außer wenn es Futter gab, dann wurden es doch teilweise Raufbolde.
Gruß
Lindheimeri