Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe letztes Jahr ein geyri Tier erstanden und es ordnungsgemäß angemeldet. Nun bin ich nach Berlin gezogen und legte der Behörde meinen Herkunftsnachweis sowie die Erklärung über die Herkunft von Tieren von besonders geschützten Arten vor.
Nun zum Problem: Das reicht der Dame aber nicht aus. Sie möchte die Papiere der Elterntiere sehen um so heraus zu bekommen ob mein Tier legal ist. Habe mich dann an den Züchter der Elterntiere gewandt. Dieser teilte mir mit, das die Elterntiere verstorben seien und er daher keine Papiere mehr habe die Tiere jedoch bei der Behörde in Landau gemeldet waren. Dort rief ich dann auch an. Landau setzte sich dann mit Berlin in Verbindung und teilte mit, das die Tiere dort ordnungsgemäß angemeldet waren. Das wiederum reicht der Berliner Behörde aber nicht aus. Sie verlangt nach wie vor das ich als Halter den Nachweis zu erbringen habe, ob die Elterntiere in Deutschland legal eingeführt worden seien.
Nun hat sich herausgestellt, das die Elterntiere auch nur Nachzuchten waren. Dies bestätigte der Händler der Berliner Behörde mit dem ich in Kontakt getreten bin. Darauf erhielt ich einen Bescheid über die Beschlagnahmung meines Tieres wegen fehlender Nachweisführung. Das Tier solle bei mir verbleiben aber mit einem Verfügungsverbot.
§ 46 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und einzelne Bestimmungen der EG VO 338/97 und EG VO 865/2006 (Durchführungsverordnung) beinhalten spezielle Regelungen zur Beweisführungspflicht und Beweislast. Im Unterschied zu Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren hat hier nicht die Behörde, sondern der Besitzer (Tierhalter) die Beweislast (Beweislastumkehr).
Kann der Besitzer (Tierhalter) den Nachweis der Besitzberechtigung nicht führen, kann die zuständige Behörde das Tier/Pflanze oder Teile und Erzeugnisse derselben beschlagnahmen und einziehen.
Die Dame aus Berlin will einfach nicht verstehen das es sich bei den Elterntiere nicht um Importtiere handelt. Der Züchter hatte die Einfuhrnummern mit Bestandsnummern verwechselt. Laut dem Händler wo die Tiere herkamen handelt es sich auch um Nachzuchten. Den Beleg dazu hatte er der Dame zugefaxt. Sie kommt nun aber zum Ergebnis, das Züchter und Händler unterschiedliche Aussagen getätigt haben und die Nachweisführung so nicht gewährleistet ist. Jedoch hat der Züchter der Dame schon mitgeteilt das er sich geirrt hatte und das er nur die Einfuhrnummern mit Bestandsnummern verwechselt hatte und es sich um Nachzuchten handelt.
Ich weiß jetzt einfach nicht mehr weiter und hoffe das mir jemand helfen kann
Nun zum Problem: Das reicht der Dame aber nicht aus. Sie möchte die Papiere der Elterntiere sehen um so heraus zu bekommen ob mein Tier legal ist. Habe mich dann an den Züchter der Elterntiere gewandt. Dieser teilte mir mit, das die Elterntiere verstorben seien und er daher keine Papiere mehr habe die Tiere jedoch bei der Behörde in Landau gemeldet waren. Dort rief ich dann auch an. Landau setzte sich dann mit Berlin in Verbindung und teilte mit, das die Tiere dort ordnungsgemäß angemeldet waren. Das wiederum reicht der Berliner Behörde aber nicht aus. Sie verlangt nach wie vor das ich als Halter den Nachweis zu erbringen habe, ob die Elterntiere in Deutschland legal eingeführt worden seien.
Nun hat sich herausgestellt, das die Elterntiere auch nur Nachzuchten waren. Dies bestätigte der Händler der Berliner Behörde mit dem ich in Kontakt getreten bin. Darauf erhielt ich einen Bescheid über die Beschlagnahmung meines Tieres wegen fehlender Nachweisführung. Das Tier solle bei mir verbleiben aber mit einem Verfügungsverbot.
§ 46 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und einzelne Bestimmungen der EG VO 338/97 und EG VO 865/2006 (Durchführungsverordnung) beinhalten spezielle Regelungen zur Beweisführungspflicht und Beweislast. Im Unterschied zu Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren hat hier nicht die Behörde, sondern der Besitzer (Tierhalter) die Beweislast (Beweislastumkehr).
Kann der Besitzer (Tierhalter) den Nachweis der Besitzberechtigung nicht führen, kann die zuständige Behörde das Tier/Pflanze oder Teile und Erzeugnisse derselben beschlagnahmen und einziehen.
Die Dame aus Berlin will einfach nicht verstehen das es sich bei den Elterntiere nicht um Importtiere handelt. Der Züchter hatte die Einfuhrnummern mit Bestandsnummern verwechselt. Laut dem Händler wo die Tiere herkamen handelt es sich auch um Nachzuchten. Den Beleg dazu hatte er der Dame zugefaxt. Sie kommt nun aber zum Ergebnis, das Züchter und Händler unterschiedliche Aussagen getätigt haben und die Nachweisführung so nicht gewährleistet ist. Jedoch hat der Züchter der Dame schon mitgeteilt das er sich geirrt hatte und das er nur die Einfuhrnummern mit Bestandsnummern verwechselt hatte und es sich um Nachzuchten handelt.
Ich weiß jetzt einfach nicht mehr weiter und hoffe das mir jemand helfen kann
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