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Anmeldeproblem bei Uromastyx geyri

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  • Anmeldeproblem bei Uromastyx geyri

    Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe letztes Jahr ein geyri Tier erstanden und es ordnungsgemäß angemeldet. Nun bin ich nach Berlin gezogen und legte der Behörde meinen Herkunftsnachweis sowie die Erklärung über die Herkunft von Tieren von besonders geschützten Arten vor.

    Nun zum Problem: Das reicht der Dame aber nicht aus. Sie möchte die Papiere der Elterntiere sehen um so heraus zu bekommen ob mein Tier legal ist. Habe mich dann an den Züchter der Elterntiere gewandt. Dieser teilte mir mit, das die Elterntiere verstorben seien und er daher keine Papiere mehr habe die Tiere jedoch bei der Behörde in Landau gemeldet waren. Dort rief ich dann auch an. Landau setzte sich dann mit Berlin in Verbindung und teilte mit, das die Tiere dort ordnungsgemäß angemeldet waren. Das wiederum reicht der Berliner Behörde aber nicht aus. Sie verlangt nach wie vor das ich als Halter den Nachweis zu erbringen habe, ob die Elterntiere in Deutschland legal eingeführt worden seien.

    Nun hat sich herausgestellt, das die Elterntiere auch nur Nachzuchten waren. Dies bestätigte der Händler der Berliner Behörde mit dem ich in Kontakt getreten bin. Darauf erhielt ich einen Bescheid über die Beschlagnahmung meines Tieres wegen fehlender Nachweisführung. Das Tier solle bei mir verbleiben aber mit einem Verfügungsverbot.

    § 46 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und einzelne Bestimmungen der EG VO 338/97 und EG VO 865/2006 (Durchführungsverordnung) beinhalten spezielle Regelungen zur Beweisführungspflicht und Beweislast. Im Unterschied zu Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren hat hier nicht die Behörde, sondern der Besitzer (Tierhalter) die Beweislast (Beweislastumkehr).
    Kann der Besitzer (Tierhalter) den Nachweis der Besitzberechtigung nicht führen, kann die zuständige Behörde das Tier/Pflanze oder Teile und Erzeugnisse derselben beschlagnahmen und einziehen.

    Die Dame aus Berlin will einfach nicht verstehen das es sich bei den Elterntiere nicht um Importtiere handelt. Der Züchter hatte die Einfuhrnummern mit Bestandsnummern verwechselt. Laut dem Händler wo die Tiere herkamen handelt es sich auch um Nachzuchten. Den Beleg dazu hatte er der Dame zugefaxt. Sie kommt nun aber zum Ergebnis, das Züchter und Händler unterschiedliche Aussagen getätigt haben und die Nachweisführung so nicht gewährleistet ist. Jedoch hat der Züchter der Dame schon mitgeteilt das er sich geirrt hatte und das er nur die Einfuhrnummern mit Bestandsnummern verwechselt hatte und es sich um Nachzuchten handelt.

    Ich weiß jetzt einfach nicht mehr weiter und hoffe das mir jemand helfen kann

  • #2
    Naja,

    dazu können sich eventuell die Berliner Leser besser äussern.

    Ich würde Einspruch einlegen und wenn die Sachlage so klar ist und sogar die Landauer Behörde sagt, dass die Tierchen ordnungsgemäss angemeldet waren, dann halt nen Anwalt einschalten.

    Aber so grundsätzlich muss man schon die Legalität nachweisen können, nur muss das Gericht dann entscheiden, wie lange zurück man das machen muss/soll/kann. z.B. Kann keiner heutzutage irgendwelche Einfuhrpapiere von Chamaeleo calyptratus mehr vorweisen...

    Deswegen hat die landauer Behörde sicherlich auch nru gesagt, dass sie ordnungsgemäss angemeldet waren und nciht, dass sie legal sind...

    Viel Glück
    Nicolá
    seit über 16 Jahren der Herpetologie verfallen (mehr darfs ja nicht sein, wenn man erst 17 ist )

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    • #3
      Warum hast du die überhaupt hier angemeldet? Hätte doch gereicht, dass sie in deinem ehemaligen Ort gemeldet waren. Hätte hier echt keinen interessiert und du hättest auch keinen Ärger bekommen. Hier kontrolliert keiner die Wohnungen und du brauchst niemanden über deine Türschwelle zu lassen. Und den Berliner Mitbürgern ist das egal was du zu Hause hälst. Niemand kümmert sich darum. Außer, du hast einen Kampfhund. Das ist natürlich etwas anderes.
      Aber wie heißt es so schön: Der Ehrliche ist immer der Dumme und wird bestraft. Ist nichts Neues in Deutschland. Wundere mich, dass die Leute das noch nicht begriffen haben???
      MfG

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      • #4
        Ob die Anmerkungen von Bullfrog besonders intelligent bzw. in dieser Sache zielführend sind
        bezweifle ich.
        Ich habe im Laufe der Jahre drei verschiedene berliner Bezirke bewohnt und die Tiere jeweils auch dort angemeldet bzw. umgemeldet. Es gab große Unterschiede in der Freundlichkeit und dem Tempo der Bearbeitung. Alle haben mich auch mindestens einmal besucht. Probleme gab es jedoch nirgens keine.
        Um welchen zuständigen Bezirk handelt es sich denn in Deinem Fall ?

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        • #5
          Finde ich schon eigenartig- Aber ich zum Beispiel würde niemanden über meine Haustürschwelle lasse - es kann ein gefährlicher Kriminelle sein. Und dieser gehört abgeschossen.

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          • #6
            Überschlag Dich nicht im Unsinn schreiben.

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