Hallo,
habe seit vielen Jahren Chamäleons. Bin bis jetzt stiller Teilnehmer, sprich Leser des Forums gewesen.
Habe jetzt aber ein größeres Problem mit dem Behördendschungel.
Bisher habe ich meine Chamäleons immer mit Herkunftsnachweis angemeldet und auch über das Ableben informiert. Es war auch ein Tier von einem gewerblichen Händler dabei.
Bisher habe ich keinerlei Rückmeldung von der Behörde aus einem Berliner Bezirk erhalten.
Jetzt bin ich in einen anderen Bezirk in Berlin umgezogen und an das Gegenteil der vorherigen Behörde geraten. Nach nicht einmal zwei Tagen hatte ich eine Mail mit Auflagen und Strafandrohungen erhalten. Zusätzlich noch mit §§ und Kommentarauszügen gespickt das es einem Schwindlig wird. Ich arbeite selber in einer Behörde und habe in die juristische Richtung studiert, aber diese Mail ist echt schwierige Materie.
Das Tier habe ich von einem privaten Züchter aus Brandenburg, dieser hat den Herkunftsnachweis ausgefüllt.
Der Behörde reicht dies aber nicht, diese möchte eine EG-Bescheinigung bzw. so habe ich es herausgelesen, im Zitat: "Rahmen der freien Beweisführung" (Begriff aus dem Prozessrecht) eine beglaubigte Kopie aus dem Zuchtbuch. Hierbei wird vom Amt genau vorgeschrieben welche Seiten, wie kopiert und wie geheftet. Bescheinigungen anderer Behörden (anderes Bundesland), d.h. die Meldung der Elterntiere, haben für dieses Amt auch keine Rechtmäßigkeit und werden auch überprüft.
Der Züchter kann mir aus privaten Gründen derzeit keine Kopie fertigen, bzw. führt er das Zuchtbuch elektronisch. Schon da ist eine Beglaubigung nicht möglich, da es nur ein Ausdruck sein kann und jeder Druck ist eine Kopie und kein Original.
Im Herkunftsnachweis steht über die Eltern was, d.h. die wievielte Nachzucht nach einem legalen Wildfang diese sind.
Hat schon einmal Erfahrungen mit einem sehr korrekten Amt gemacht und kann mir einen Tipp geben wie ich mich verhalte? Was könnte passieren wenn ich die Kopie aus dem Zuchtbuch nicht bekomme oder dieser nicht ausreicht? Welche Möglichkeiten für den legalen Nachweis habe ich noch?
Bin insgesamt etwas erschüttert über den Umgang, ich melde ja kein illegales Tier an. Dieses Auftreten der Behörde führt bei mir fast zur Überlegung auf zukünftige Meldungen zu verzichten. Ich verstehe den Artenschutz und das gesetzliche Anliegen dahinter, aber ich habe das Gefühl es trifft die falschen Adressaten.
Vielen Dank.
Christian
habe seit vielen Jahren Chamäleons. Bin bis jetzt stiller Teilnehmer, sprich Leser des Forums gewesen.
Habe jetzt aber ein größeres Problem mit dem Behördendschungel.
Bisher habe ich meine Chamäleons immer mit Herkunftsnachweis angemeldet und auch über das Ableben informiert. Es war auch ein Tier von einem gewerblichen Händler dabei.
Bisher habe ich keinerlei Rückmeldung von der Behörde aus einem Berliner Bezirk erhalten.
Jetzt bin ich in einen anderen Bezirk in Berlin umgezogen und an das Gegenteil der vorherigen Behörde geraten. Nach nicht einmal zwei Tagen hatte ich eine Mail mit Auflagen und Strafandrohungen erhalten. Zusätzlich noch mit §§ und Kommentarauszügen gespickt das es einem Schwindlig wird. Ich arbeite selber in einer Behörde und habe in die juristische Richtung studiert, aber diese Mail ist echt schwierige Materie.
Das Tier habe ich von einem privaten Züchter aus Brandenburg, dieser hat den Herkunftsnachweis ausgefüllt.
Der Behörde reicht dies aber nicht, diese möchte eine EG-Bescheinigung bzw. so habe ich es herausgelesen, im Zitat: "Rahmen der freien Beweisführung" (Begriff aus dem Prozessrecht) eine beglaubigte Kopie aus dem Zuchtbuch. Hierbei wird vom Amt genau vorgeschrieben welche Seiten, wie kopiert und wie geheftet. Bescheinigungen anderer Behörden (anderes Bundesland), d.h. die Meldung der Elterntiere, haben für dieses Amt auch keine Rechtmäßigkeit und werden auch überprüft.
Der Züchter kann mir aus privaten Gründen derzeit keine Kopie fertigen, bzw. führt er das Zuchtbuch elektronisch. Schon da ist eine Beglaubigung nicht möglich, da es nur ein Ausdruck sein kann und jeder Druck ist eine Kopie und kein Original.
Im Herkunftsnachweis steht über die Eltern was, d.h. die wievielte Nachzucht nach einem legalen Wildfang diese sind.
Hat schon einmal Erfahrungen mit einem sehr korrekten Amt gemacht und kann mir einen Tipp geben wie ich mich verhalte? Was könnte passieren wenn ich die Kopie aus dem Zuchtbuch nicht bekomme oder dieser nicht ausreicht? Welche Möglichkeiten für den legalen Nachweis habe ich noch?
Bin insgesamt etwas erschüttert über den Umgang, ich melde ja kein illegales Tier an. Dieses Auftreten der Behörde führt bei mir fast zur Überlegung auf zukünftige Meldungen zu verzichten. Ich verstehe den Artenschutz und das gesetzliche Anliegen dahinter, aber ich habe das Gefühl es trifft die falschen Adressaten.
Vielen Dank.
Christian