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Hallo,
diese frage finde ich nicht gerade klug.
Was meinst du mit:Wieviel Chamäleoms darf ich
in der Wohnung halten???
Im Terrarium? Oder eine Freihaltung im Zimmer??
Würde mir an deiner Stelle in der Suchfunktion suchen
über Gruppenhaltung.
Grüsse Ricardo
fischeri schrieb:
aber wieviele chameleons darf man in der wohnung halten
Schau mal, HIER kannst Du lesen, wie man so eine Frage am besten in einem Forum stellt und HIER wie man (zuerst) die Forumsuche bemüht...
Viele Grüße,
Ingo
hi Ingo,
ich glabue nicht, daß diese Frage hier schonmal gestellt wurde.
Die Frage, wieviele Chamäleons man in einer Wohnung halten darf, kann unter Umständen durchaus vom Gesetz beschränkt sein.
Nämlich dann, wenn die Wohnung in großem Umfang zur Zucht benutzt wird, spricht man vom "nicht sachgemäßen Gebrauch der Mietsache" ..oder so ähnlich.
Hat dann aber nix mit Tierschutz, sonder dem Mietrecht zu tun. Bei Eigentumswohnungen mag das auch wieder anders aussehen.
Räumliche Begrenzungen liegen hier im Platzbedarf der Tiere (Ch parsonii wirst du weniger in eine Wohnung "stecken" können, als Stummelschwanzchamäleons) und den klimatischen Bedingungen. (20 Terrarien mit je 200W an Beleuchtung produzieren ne ganze Menge Wärme)
..wenn du das alles berücksichtigst, "darfst" Du vom Gesetzgeber soviele Tiere in die Wohnung tun, wie du möchtest.
..wenn du das alles berücksichtigst, "darfst" Du vom Gesetzgeber soviele Tiere in die Wohnung tun, wie du möchtest.
Hallo,
das stimmt nicht ganz. Der Gesetzgeber hat die Menge an männlichen und weiblichen Tieren innerhalb einer Gruppe und Art beschränkt, damit keine gewerbliche Zucht vorliegt. Solltest Du z.Bsp. eine Gruppen 1.3 und eine Gruppe 1.2 einer Art haben, brauchst Du §11.
uwe starke huber schrieb:
das stimmt nicht ganz. Der Gesetzgeber hat die Menge an männlichen und weiblichen Tieren innerhalb einer Gruppe und Art beschränkt, damit keine gewerbliche Zucht vorliegt. Solltest Du z.Bsp. eine Gruppen 1.3 und eine Gruppe 1.2 einer Art haben, brauchst Du §11.
Wo steht denn das? Ich finde für Reptilien in der Verordnung (12.2.1.5.1) nur etwas über die Anzahl der Nachzuchten, ab denen von gewerbsmäsiger Zucht ausgegangen wird. Gibts da irgendwo noch was zu? Bitte im Info.
cu
Toranaga
[[ggg]Editiert von Toranaga am 26-06-2005 um 18:25 GMT[/ggg]]
Sollte dem so sein, so wäre das ein ausgemachter Unsinn. Was passiert wenn ich zwar eine Gruppe habe, aber 3 Weibchen so alt sind das diese sich nicht weiter fortpflanzen?
Wo ist dann die Verhältnismäßigkeit bei der Anzahl der Jungtiere.
Man stelle sich vor jemand hat 3 calyptratus-Weibchen und zieht regelmäßig nach mit mehreren 100 Jungtieren im Jahr, und sein Nachbar hat "nur" drei Weibchen von Naultinus elegans.
Ich traue der Legislative ja wirklich sehr viel Bockmist zu, aber das wäre wirklich ein sehr dicker Hund.
Habe etwas durcheinander geworfen. Die Anzahl der Jungtiere und der Betrag aus dem Verkauf ist beschränkt. Die Angabe zur Gruppe ist nur für die Terrariengröße und die damit verbundenen Genehmigung wichtig.
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