Hallo,
auf einer Börse habe ich eine lebhafte Diskussion darüber mitbekommen, ob herkunftsnachweise aus unseren östlichen Nachbarländern hier gültig sind.
Mich würde interessiern, ob Herkunftsnachweise für Anhang B Arten aus unseren östlichen Nachbarländern (Slowakei, Tschechien, Polen, etc.) bei den deutschen Behörden problemlos anerkannt werden, oder ob es da Probleme gibt.
Muss für die Einfuhr/den Import aus solchen Ländern eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden und muss diese bei der Meldung bei der Naturschutzbehörde vorgelegt werden?
Danke für Euere Hilfe!
auf einer Börse habe ich eine lebhafte Diskussion darüber mitbekommen, ob herkunftsnachweise aus unseren östlichen Nachbarländern hier gültig sind.
Mich würde interessiern, ob Herkunftsnachweise für Anhang B Arten aus unseren östlichen Nachbarländern (Slowakei, Tschechien, Polen, etc.) bei den deutschen Behörden problemlos anerkannt werden, oder ob es da Probleme gibt.
Muss für die Einfuhr/den Import aus solchen Ländern eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden und muss diese bei der Meldung bei der Naturschutzbehörde vorgelegt werden?
Danke für Euere Hilfe!
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