hi Butterblume
leider gibt es da keine bundeseinheitliche Richtlinie. Viele Ämter akzeptieren einen selbst ausgedruckten Herkunftsnachweis, andere aber, wie z.B. Berlin, glauben dir die Nachzucht bzw den Kauf nur, wenn diese vom Amt bestätigt wurde.
Mag der ein oder andre vielleicht als übertrieben empfinden. Ich halte die Vorgehensweise von Berlin aber aufgrund eigener negativer Erfahrungen beim Kauf für richtig. Schließlich sagt ein Herkunftsnachweis nix über die tatsächliche "Legalität" der Tiere aus. Theorethisch kann ja jeder für seine geklauten oder illegal importieren Tiere schnell einen Wisch ausdrucken und dann als NZ weiterverkaufen. Solange das Amt des neuen Besitzers nicht prüft, wird es nicht auffallen.
Das ist der Grund, warum ich mitlerweile zumindest auf Kopien der Meldebestätigungen des zu kaufenden Jungtieres bestehe. (Der Züchter muß die Tiere beim Schlupf ja auch vorher anmelden). Nicht jedes Amt stellt Amtliche Herkunftsnachweise/Weitergabebescheinigungen aus, aber mit der Kopie der Meldebestätigung vom Züchter kann ich zumindest nachweisen, alles mir mögliche getan zu haben und nicht blind eingekauft zu haben.
Leider stellen nichtmal alle Amter eine Meldebestätigung aus. Man meldet das Tier und bekommt nie eine Bestandsanzeige. Aber wenn man nachfragt, sollten die das trotzdem machen.
Hier in München bekommt man eine Bestandsanzeige des aktuellen Bestandes nach jeder Bestandsveränderung automatisch zugeschickt. Akzeptiert werden aber auch "nichtamtliche" Herkunftsnachweise. Ob das Amt sich die Mühe macht und beim Züchter nachfragt, weiß ich nicht, hoffe es aber sehr.
@Stefan
nochmal zum Thema. Ich denke, in Ismaning musst du die Tiere auch in München anmelden. Die Bestätigung, die du bekommst, enthält Namen und Telefonnummer deines Bearbeiters. Ich hab den Namen jetzt nicht im Kopf, aber der ist am Telefon sehr hilfsbereit. Vielleicht rufst du ihn einfach mal an.
Evtl kannst du dich hier auch durchstellen lassen:
http://www.muenchen.de/Rathaus/plan/...185/index.html
leider gibt es da keine bundeseinheitliche Richtlinie. Viele Ämter akzeptieren einen selbst ausgedruckten Herkunftsnachweis, andere aber, wie z.B. Berlin, glauben dir die Nachzucht bzw den Kauf nur, wenn diese vom Amt bestätigt wurde.
Mag der ein oder andre vielleicht als übertrieben empfinden. Ich halte die Vorgehensweise von Berlin aber aufgrund eigener negativer Erfahrungen beim Kauf für richtig. Schließlich sagt ein Herkunftsnachweis nix über die tatsächliche "Legalität" der Tiere aus. Theorethisch kann ja jeder für seine geklauten oder illegal importieren Tiere schnell einen Wisch ausdrucken und dann als NZ weiterverkaufen. Solange das Amt des neuen Besitzers nicht prüft, wird es nicht auffallen.
Das ist der Grund, warum ich mitlerweile zumindest auf Kopien der Meldebestätigungen des zu kaufenden Jungtieres bestehe. (Der Züchter muß die Tiere beim Schlupf ja auch vorher anmelden). Nicht jedes Amt stellt Amtliche Herkunftsnachweise/Weitergabebescheinigungen aus, aber mit der Kopie der Meldebestätigung vom Züchter kann ich zumindest nachweisen, alles mir mögliche getan zu haben und nicht blind eingekauft zu haben.
Leider stellen nichtmal alle Amter eine Meldebestätigung aus. Man meldet das Tier und bekommt nie eine Bestandsanzeige. Aber wenn man nachfragt, sollten die das trotzdem machen.
Hier in München bekommt man eine Bestandsanzeige des aktuellen Bestandes nach jeder Bestandsveränderung automatisch zugeschickt. Akzeptiert werden aber auch "nichtamtliche" Herkunftsnachweise. Ob das Amt sich die Mühe macht und beim Züchter nachfragt, weiß ich nicht, hoffe es aber sehr.
@Stefan
nochmal zum Thema. Ich denke, in Ismaning musst du die Tiere auch in München anmelden. Die Bestätigung, die du bekommst, enthält Namen und Telefonnummer deines Bearbeiters. Ich hab den Namen jetzt nicht im Kopf, aber der ist am Telefon sehr hilfsbereit. Vielleicht rufst du ihn einfach mal an.
Evtl kannst du dich hier auch durchstellen lassen:
http://www.muenchen.de/Rathaus/plan/...185/index.html
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