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Meldepflicht Fischers Chamäleon

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  • Meldepflicht Fischers Chamäleon

    Hallo,

    ich interssiere mich schon längere Zeit für Chamäleons und da speziel für das Fischers Chamäleon, ich belese mich nun schon sehr lange darüber und habe letztens in einem Geschäft eins gesehen. Als ich den Verkäufer nach Melde- bzw. Nnachweispflicht gefragt habe, konnte er mir keine Angaben dazu machen. Ich möchte, wenn es soweit ist, sowieso nicht in ein Geschäft um das Tier zu kaufen sondern lieber zum Züchter, nur wollte ich wissen, ob mir hier vielleicht schon jemand sagen kann, ob und wo ich das Tier anmelden muss(kostet das anmelden etwas) oder reicht nur der Herkunftsnachweis aus??

    Danke schon mal

    Jan.
    Zuletzt geändert von Nicolá Lutzmann; 10.12.2006, 13:29. Grund: Gross-/Kleinschreibung, Zeichensetzung

  • #2
    Hallo Jan,

    das ist schon ein Armutszeichen für den Verkäufer, wenn der die grundlegenden Gesetze nicht kennt... Ob der seine Tiere wohl ordnungsgemäß anmeldet? Hm...

    Jedenfalls bekommst du vom Verkäufer einen Herkunftsnachweis. Das ist oft ein formloser Zettel auf dem die Tierart, Vorbesitzer und neuer Besitzer, Übergabedatum und einige Dinge mehr stehen. Damit gehst du dann zur unteren Naturschutzbehörde oder schickst eine Kopie des Herkunftsnachweises dorthin. Die ist meist in der nächsten Kreisstadt.
    Von manchen Behörden bekommst du eine Bestätigung, daß das Tier gemeldet ist, von anderen nicht. Ich würde es aber immer anfordern, da du es ja nachweisen musst.

    Die Anmeldung kostet nichts. Eine Unterlassung ist aber strafbar. Das kann äusserst teuer werden und führt unter Umständen auch zur Beschlagnahmung der Tiere.

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    • #3
      Hallo,

      ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weil bei uns das nicht mehr die untere Naturschutzbehörde macht, sondern die "obere" Naturschutzbehörde dafür zuständig ist!?

      Gruß
      Sven

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      • #4
        Könnenten wir denn vielleicht eine Liste anfertigen, in welchem Bundesland, welche Behörde zuständig ist.?

        Naja eigentlich würde mich nur NRW interessieren, nur wenn man mal dabie ist kann man es ja auch für alle machen.



        Gruss Daniel

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        • #5
          Hallo,

          auf der DGHT Homepage gibt es schon eine Aufstellung, welche Behörde wo zustängig ist.

          Tschau, Bianka

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          • #6
            Hallo Bianka,

            könntest du hier bitte den Link zu dieser Liste nennen, ich finde diese nicht.

            Vielen Dank im Voraus

            Gruß
            Maximilian

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            • #7
              www.dght.de

              ganz unten der link zu "Behörden" - da is das gelistet

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              • #8
                Hallo,

                tut mir Leid. Ich sage nur:"Blind wie ein Maulwurf".
                Danke aber für die Beschreibung.

                Viele Grüße
                Maximilian

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