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Kann ich das Tier auf privatem Grund vergraben?(Ich weiß, ist verboten) Oder muss ich das zur Tierbeseitigunsstätte bringen, bzw brauche ich für die Behörden einen schrifttlichen Nachweis für den Verbleib des toten Tieres?
Andreas
Zuletzt geändert von Andreas_M; 20.02.2007, 17:01.
Vergraben darfst du es ohne Probleme bei der Grösse. Abmelden musst du es bei der Behörde. Da schickst du einfach die NZ-Bestätigung hin mit der Bitte um eine Eingangsbestätigung für deine Unterlagen.
ich hab hier auch Röntgenaufnahmen von einem meiner trächtigen Weibchen, auf dem man weniger Eier erkennen kann als dann tatsächlich vorhanden waren. Das scheint vorzukommen.
Ob man das Ei noch "retten" kann?
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