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Wieviel Nachzuchten erlaubt

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  • Wieviel Nachzuchten erlaubt

    Hallo!
    Mich würde interessieren wie viele Chamäleons ich pro Jahr nachzüchten bzw. an den Mann bringen darf, ohne das als Geberblich angesehen wird und ich einen Sachkundenachweis vorweisen muss. Hab malgehört das es da z.B. für Schidkröten eine Grenze gibt. Stimmt das, und trifft das auch auf Chams zu?
    Hab einen Bock und 2 Weibchen, da kommen bei 2 Gelegen pro Tier pro Jahr dann insgesamt 120 Jungtiere raus. Ist das noch zulässig.
    MfG
    Daniel

    EDIT: Ich hab´ den Link zum Forum mal gelöscht...
    Zuletzt geändert von Yidaki; 10.03.2007, 08:37.

  • #2
    hallo

    Ja es gibt solche Grenzen. Meines Wissens wird das aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Aber da kann ich mich täuschen.

    Google hilft:

    http://www.dght.de/tierschutz/tiersc...vorschrift.pdf
    12.2.1.5.1 Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn
    eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:

    (...)
    - Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro
    Jahr.
    ganz allgemein dazu interessant auch:
    http://www.zzf.de/dateiarchiv/Merkbl...l_-_111206.pdf

    und
    http://www.landtag-bw.de/WP13/Drucks.../13_2730_d.pdf


    Bezüglich eines Gewerbes im Sinne des Finanzamtes müsste dahinter auch eine Gewinnabsicht stecken. Dann müsstest du, wenn du einen bestimmten Umsatz im Jahr machst (einige Tausend EUR/Jahr meines Wissens), auch einen Gewerbeschein beantragen und bist dann ab einer bestimmten Grenze auch Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflichtig.
    .. dann wiederum müsstest du aber auch schauen, ob du dieses Gewerbe in deiner Mietwohnung ausüben darfst.

    alle Angaben ohne Gewähr.
    Zuletzt geändert von MrCus; 11.03.2007, 13:32.

    Kommentar


    • #3
      Zitat von MrCus Beitrag anzeigen
      hallo


      Bezüglich eines Gewerbes im Sinne des Finanzamtes müsste dahinter auch eine Gewinnabsicht stecken. Dann müsstest du, wenn du einen bestimmten Umsatz im Jahr machst, auch einen Gewerbeschein beantragen und bist dann ab einer bestimmten Grenze auch Einkommensteuerpflichtig.
      Dann müsstest du aber deine Stromkosten und Futtertiere irgendwie von der Steuer absetzen können....

      Kommentar


      • #4
        wenn das Finanzamt deine Zucht als Gewerbe anerkennt (Gewinnabsicht muss glaubhaft sein) , dann gilt deine Zucht als Gewerbe, dann kannst du selbstverständlich Strom, Futter, Wasser, Miete, Personalkosten und soweiter geltendmachen. Das is aber nichts Reptilienspezifisches. Diese Kosten kann jeder Bäcker oder PC-Doktor und Kinobetreiber ebenfalls von der Steuer absetzen.

        .. hat aber mit der Frage nix zu tun - Das Gewerbe gilt ab einem bestimmten Umfang. Ob und welche Kosten du dann dem FA gegenüber geltend machst ist davon unabhängig.
        Zuletzt geändert von MrCus; 11.03.2007, 13:27.

        Kommentar


        • #5
          @Mrcus

          Jo sollte nur ne Erweiterung deiner Antwort sein...
          Ich wollte damit auch nur sagen das nicht alles am gewerblichen Verkauf doof ist.

          Jo Klar hat nix mit Chamäleons oder dem Thema zu tun

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          • #6
            achso. Nein.. ist nicht alles doof. Du musst weniger Steuern zahlen als ohne Geltendmachung dieser Kosten. zahlen musst du sie aber

            .. aber die GewerblicheZucht im Sinne das FA dürfte nur für wenige Leute zutreffend sein. Die Kosten sind einfach zu hoch.

            §11 / SKN dagegen trifft sicher auf mehr Leute zu

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