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Nicht mehr Meldepflichtig?

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  • Nicht mehr Meldepflichtig?

    Hallo zusammen.
    Habe gestern von jemanden gehört,das das Jemen-Chamäleon in Niedersachsen,nicht mehr Meldepflichtig ist.
    Sondern nur noch ein "Kaufbeleg" da sein muss.
    Stimmt das?

    mfg
    chewy

  • #2
    Hi
    Ich kann dir das nur von Königspythons und einigen Boa´s sagen! Der Grund soll sein das die Terraristik boomt und das Aufkommen so groß war das die Behörden gesagt haben das ist uns zu viel Papier und somit haben sie Tiere die in großer "Stückzahl" nachgezogen werden von der Meldepflicht entbunden. Man braucht dann nur noch den Herkunftsnachweis um bei eventuellen Kontrollen die herkunft des Tieres beweisen zu könne und vor alllem das es legal erworben wurde.

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    • #3
      also soweit ich weiss, haben diese landes bzw kommunalen Behörden nicht die Befugnis, über soetwas zu entscheiden, da es jeweils EG- oder Bundes-Gesetze bzw -Verordnungen sind.

      zum Beispiel §49 BNatSchG
      http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/__49.html

      und §§6,7, Abs 2 BArtSchV

      Obwohl die Behörde das also empfohlen hat, 'könnte' das Unterlassen der Bestandsmeldung illegal sein.

      Falls dem nicht so ist, würde ich mich unbedingt über entsprechende Gesetzeshinweise freuen. Die betreffende Behörde in Niedersachsen muss sowas ja wissen. Hier in München handelt man noch nach Bundesrecht. Von andren bayrischen Behörden weiß ich, dass sie empfehlen, die Tiere nichtmehr zu melden.
      Zuletzt geändert von MrCus; 13.04.2007, 13:12.

      Kommentar


      • #4
        Hi,
        Hier
        und Hier
        kurz gegooglet und schon ist man fündig

        Kommentar


        • #5
          Kennichschon, aber das wäre ja wieder bundeseinheitlich, dann müsste ich sie in München auch nicht melden.
          Und von C. calyptratus lese ich da auch nix

          Der Beleg warum man C. calyptratus nur in einzelnen Ländern oder Kommunen nicht melden muss, steht also noch aus.
          Zuletzt geändert von Daniel G.; 13.04.2007, 14:30. Grund: Gattungs und Artnamen vereinheitlicht

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          • #6
            Mir wurde auch gesagt das sie nicht mehr meldepflichtig sind.
            Ich komme aus NRW.
            Habe da auch so meine Bedenken.
            Denn was ich Legal erworben habe möchte ich auch Legal besitzen.

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            • #7
              Würde ich mir dann in einem solchen Fall schriftlich von der Behörde bestätigen lassen, denn wie MrCus schon sagte ist dies Bundesrecht und wird von Landesbehörden nur ausgeführt.
              Diese können zwar u. U. die Art und Weise der Meldung (welche Behörde, welche Unterlagen etc.) in Eigenregie regeln, aber nicht die Meldung an sich. Aus den zitierten Vorschriften (§ 7 II BArtSchG) ergibt sich eindeutig eine Meldepflicht (... hat der nach Landesrecht ...) und der zwingende Inhalt der Meldung (... muss Angaben enthalten ... ).

              @MrCus
              hast du eventuell die Begründung der Kommunen für diese Empfehlungen.

              Gruß

              Tino

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              • #8
                nein leider nicht, ich wüsste sie auch gern.

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