Hallo Zusammen,
rein interessehalber, gesetzlich muss man seine Tiere ja 4 Woche nach Erhalt bei der Unteren Naturshutzbehörde anmelden, was würde passieren, wenn man das erst nach den 4 Wochen macht?
Hat mich mal interessiert, denn finden konnte ich bisher darüber nichts...
Grüße
rein interessehalber, gesetzlich muss man seine Tiere ja 4 Woche nach Erhalt bei der Unteren Naturshutzbehörde anmelden, was würde passieren, wenn man das erst nach den 4 Wochen macht?
Hat mich mal interessiert, denn finden konnte ich bisher darüber nichts...
Grüße
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