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  • #16
    Wie ist es eigentlich anders rum. Wenn mein Chamäleon stirbt oder ich es weg gebe. Muss ich dann auch abmelden???
    Mfg Eva

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    • #17
      Natürlich.

      Gibt doch so Formulare in vielen Bundesländern. Da kann man ankreuzen ob An- oder Abmeldung.
      Beim Abmelden mußt Du dann eben angeben, ob das Tier verstorben ist (keine weiteren Angaben) oder weitergegeben wurde (neuer Halter muß mitgeteilt werden).

      Gruß

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      • #18
        Kann das der neue Halter mit dem Abmelden nicht auch machen...
        Also ich meine der neue Halter bekommt dann doch den Herkunftsnachweis von mir und da steht doch drauf, das ich der Vorbesitzer war....

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        • #19
          Bei mir in Bayern ging das Anmelden ohne Probleme!

          Angerufen bei der Unteren Tierschutzbehörde - Kaufnachweis eingescannt und mit Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer per E-Mail geschickt.
          Bestätigung der Anmeldung kommt per Post zurück.

          Sollte ich umziehen, das Cham verkaufen oder das Tier versterben muß ICH die Änderung bei der obigen Behörde melden!

          Ganz Einfach!

          Gruß!

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          • #20
            Zitat von spanier Beitrag anzeigen
            Guten Morgen zusammen,

            der Verkäufer von meinem Jemenchamäleon hat mir gesagt das man die nicht mehr anmelden muss.

            Werde da lieber mal anrufen.

            Schon der Hammer wie der mich beraten hat. Zum Glück habe ich dem nicht alles geglaubt. :wall:

            Gruß
            Miguel
            Hi Miguel

            schau mal auf meine Homepage, dort ist eine Kategorie Untere Landschaftsbehörde, dort findest du auch für Remscheid die Kontaktadresse zum Anmelden :-))

            LG

            Anja

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            • #21
              Hallo Anja,

              ich habe das Tier bereits in Remscheid angemeldet. Warte nur noch auf die Bestätigung. Hatte vorher da angerufen und es wurde mir bestätigt das man ein Jemenchamäleon anmelden muss. In der Anmeldung habe ich auch reingeschrieben das der Händler XY behauptet hat, dass ich nicht anmelden muss.

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              • #22
                Moin,

                Das Warten auf die Bestätigung kann durchaus dauern. zumindest hier im Berliner Raum, wo ich nach einem halben Jahr anfragen mußte, was denn nun mit der Anmeldung sei, und die Tiere erneut vor Ort anmelden mußte, was dann sehr problemlos von Statten ging.
                Also, am besten persönlich zum Amt spazieren. Das geht dann am schnellsten, und die Papiere gehen dann auch nicht verloren, wo auch immer.

                Schönen Tag noch, und viel Spaß mit Deinem Jemenchamaeleon, der Micha
                Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 26.11.2007, 13:27. Grund: Verniedlichung/Abkürzung

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                • #23
                  Zitat von spanier Beitrag anzeigen
                  Guten Morgen zusammen,

                  der Verkäufer von meinem Jemenchamäleon hat mir gesagt das man die nicht mehr anmelden muss.
                  Welche Strafen drohen denn, wenn man dem Verkäufer geglaubt hatte und ein geschütztes Reptil (Anhang B) nicht, vor Jahren, angemeldet hat? :ups:

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                  • #24
                    Gute Frage! *Thema aufwühl*

                    Aber warum guckst du denn so :ups: ..?

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                    • #25
                      einfach mal vorher anrufen und die Situation schildern.
                      Gut möglich dass da garnix passiert. Ist ja erstmal löblich, dass du das Tier überhaupt anmeldest.
                      Bin garnicht sicher, ob da überhaupt eine Strafe drauf ist? Keine Ahnung.

                      Gut möglich auch, dass der Züchter eine Anfrage bekommt, warum er die Tiere nicht meldet. Vor allem, wenn für ihn dieselbe Behörde zuständig ist. War bei mir so.

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